Klageschrift BMW 523iA Touring (E.D.)

Diskutiere Klageschrift BMW 523iA Touring (E.D.) im Forum Recht im Bereich Allgemeines - So die Klageschrift in meiner Sache ist gestern erstellt worden und an´s Landgericht raus gegangen. Nun interessiert mich brennend, wie lange es...
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Gerry_ schrieb:
Du selbst solltest allerdings mit diesem Herrn nicht mehr außergerichtlich kommunizieren.

Tue ich ja auch nicht! Zumindest nicht freiwillig und von mir ausgehend. Der Kerl ruft mich ja immer an und jammer mir dann ein Ohr ab.Wie schlimm das doch für ihn alles ist und wie teuer das nun wird, und das er nun wohl eines seiner Sparbücher mit über 10.000 € drauf auflösen muss, um alles bezahlen zu können und das die Anreise zum Gericht ja soweit ist (400 km) und ihn das auch noch mal Geld kostet, dazu die Abholung des Fahrzeugs, außerdem muss er es dann ja wieder instandsetzen wenn er es wieder verkaufen will, ich würde ihn ja arm machen und das obwohl er gaaaaar keine Ahnung davon hatte..... :D

Ja, sowas hört man sich am Telefon Vormittags um 9:00 Uhr, Nachmittags gegen 17:00 und abends zur besten Fersehzeitum 20:40 Uhr an. Dieser weinerliche Ton den der an den Tag legt ist fast noch penetranter wie das heulen eines Hinterachsmittelstücks, wenn ihr versteht was ich meine :D
 
Nur nicht weich werden und von der Mitleidstour einlullen lassen. Sofort das Gespräch beenden und auf die Anwälte verweisen. Er hatte seine Chancen - die hat er nicht genutzt. Jetzt muss er auch die Konsequenzen tragen.
 
Na, wenn er genug Geld auf dem Sparbuch hat (was er sich wahrscheinlich auf ähnliche Weise "verdient" hat wie mit Deinem Fahrzeug), dann ist meine persönliche Hauptsorge doch schonmal ad acta gelegt! ...
 
Ha! Vorhin habe ich mal wieder den Oberknaller mit diesem Typ erlebt. Ruft der doch mal wieder zur unpassenden Zeit an die man sich so aussuchen kann und da ich schon ahnte, dass es der nur sein kann ging mein Vater mal an der Hörer. :D

Der ihm auch gleich deutlich machte das es wenig sinn hat hier anzurufen, es wohl mehr sinn hat sich mit seinem und meinem Anwalt abzusprechen. Das beeindruckte aber wenig und er begann wie auf einem orientalischen Basar mit meinem Dad zu schachern! :D :D :D

Er fing bei einem Gebot vom Kaufpreis plus 1000 € an und hörte bei einem Gebot von Kaufpreis plus 3000 € auf, weil sich mein alter Herr nicht mehr beherrschen konnte und laut zu lachen anfing. Das Gespräch endete dann komischer Weise recht abbrupt, als mein Dad fragte ob dies sein letztes Gebot wäre oder ob´s im Gerichtssaal vielleicht ein noch besseres geben könnte.

Hm, kann mir wirklich nicht erklären warum der dann aufgelegt hat :rolleyes:
 
...es geht weiter....

So, nach dem letzten Anruf hat er sich selbst einen Gefallen getan und tatsächlich mit seinem Anwalt gesprochen. Welcher dann ein Vergleichsangebot (ein für mich sehr schlechtes) an meinen Rechtsbeistand gefaxt hat.

Wie auch immer, ich habe das Angebot abgeleht und mit meinem RA ein Gegenangebot erstellt, an das ich mich eine Woche binde und den Beklagten bei annahme dazu verpflichtet Zug um Zug den Kauf Rückabzuwickeln und das Fahrzeug bis spätestens ende des Monats abzuholen. Er Vepflichtet sich alle in der Klageschrift angeführten Punkte anzuerkennen sowie die Kosten des Rechtstreis zu tragen und verzichte im Gegenzug auf meinen Nutzungsausfall.

Im Anschluss wird dem Gericht der Vergleich vorgetagen, wo von beiden Parteien die Sache als erledigt erklärt wird. Dadurch soll die Entscheidung vom Gericht im schriftlichen Verfahren stattfinden. Ferner würde dann dem Gericht die Kostenentscheidung überlassen.

Was wohl heißt, wenn er dies so akzeptiert, das er die Kosten übernimmt, da er ja mit diesem Vegleich auch die in der Klage angeführten Punkte anerkennt (insbesondere:...der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits).

Ehrlich gesagt bin ich aber sehr skeptisch, ob dieses Angebot annimmt.
 
Verpflichtung das Fahrzeug Startbereit zu halten?

Hallo,

ich war eben mal bei meinem BMW, der seit rund 4 Monaten weit ab auf einem dafür angemieteten Stellplatz steht. Nun wie ist es auch anders zu erwarten, die Batterie ist leer.

Was ich mich nun frage: Wenn der Kerl im lauf der nächsten Jahrzehnte die Karre irgendwann abholen will, bin ich dazu verpflichtet den Wagen in einem Zustand zu halten, dass er jederzeit gestarten werden kann?
 
nö...

ist ja dann nicht mehr dein auto...
 
So, es ist Vollbracht! :D

Der Herr hat das Angebot akzeptiert. Jetzt muss er den Karren nur noch bis spätestens 31.08.07 von meinem Parkplatz bekommen und die Kohle Überweisen. Mein RA hat ihm dann nochmals schriftlich Mitgeteilt, dass das Fahrzeug nicht nur im gleichen Zustand ist wie zur Übergabe, sondern sogar in einem Besseren (neue Reifen ;) ) und es auf Grund der langen Standzeit nicht mehr Starbereit ist.

Ich gehe davon aus, dass der Typ den Wagen wohl im Laufe der kommenden Woche abholen wird.
 
Hallo Emanuel,

jetzt kann ich auch mal mitreden und möchte Dir zur Ausdauer gratulieren :)

Gehen wir mal davon aus, dass das Geld kommt und dann der Wagen abgeholt wird ;)

Grüße
 
Hey Emanuel,

muss ich schon sagen! Das hast Du gut gemacht! Herzlichen Glückwunsch zu diesem befriedigendem Ende!

Olli
 
tobic200t schrieb:
Hallo Emanuel,

jetzt kann ich auch mal mitreden und möchte Dir zur Ausdauer gratulieren :)

Gehen wir mal davon aus, dass das Geld kommt und dann der Wagen abgeholt wird ;)

Grüße

Ob der den Wagen abholt, ist mir ja fast egal. Wichtig ist, das die Kohle schnell auf dem Konto ist! :D
 
Moin Emanuel,

wenigstens ein gutes Ende nach dem vielen Ärger. Herzlichen Glückwunsch!

Wie wurde die Sache abgeschlossen?
- Außergerichtlicher Vergleich mit (übereinstimmender) Erledigungserklärung (wie von dir mal angesprochen)
- Außergerichtlicher Vergleich mit Klagerücknahme (üblich)
- Gerichtlicher Vergleich
?
 
... bin außerdem froh, dass Dien Anwalt wohl doch nicht alles falsch gemacht hat :)
 
Gerry_ schrieb:
Moin Emanuel,

wenigstens ein gutes Ende nach dem vielen Ärger. Herzlichen Glückwunsch!

Wie wurde die Sache abgeschlossen?
- Außergerichtlicher Vergleich mit (übereinstimmender) Erledigungserklärung (wie von dir mal angesprochen)
- Außergerichtlicher Vergleich mit Klagerücknahme (üblich)
- Gerichtlicher Vergleich
?

Außergerichtlicher Vergleich mit Erledigungserklärung. Sprich, dieser Vergleich wird dem Gericht mitgeteilt, welchen diesen dann sozusagen "offiziell" macht. Ferner wird das Gericht dann auch die entscheidung über die Kosten tragen. Da der Beklagte mit diesem Vergleich meine Klage in vollem Umfang anerkannt hat und ich nur auf meinen Nutzungsaufall verzichtet habe, trägt dieser auch damit automaisch das Kostenrisiko. -Was ihm aber wohl nicht nicht so ganz bewusst ist :D

Somit trägt er neben seinen auch meine Anwaltskosten und die Kosten die zusätzlich bei Gericht entstanden sind. Ich bekomme dafür den Kaufpreis, samt aller meiner zusätzlichen Aufwendungen mit außnahme des Nutzungsaufalls.

Ich denke das man da nicht meckern kann....
 
Ich hab das alles still verfolgt und wollte dir auch mal zum Erfolg gratulieren!
Den Erfolg hast du dir mit deiner Ausdauert auch hart erarbeitet bzw hast du ihn verdient!

Viel Glück mit den "restlichen Folgen", dass es noch reibungslos klappt!

Holger
 
Brutus76 schrieb:
Ich hab das alles still verfolgt und wollte dir auch mal zum Erfolg gratulieren!
Den Erfolg hast du dir mit deiner Ausdauert auch hart erarbeitet bzw hast du ihn verdient!

Holger

Danke!

Nun freue ich mich schon auf mein nächstes Auto, den flotten 208.347 (CLK 230 K). Da der erst nächste Woche abholbereit ist, muss ich mich noch mit den großen dicken vom KVB begnügen :D .

Aber hauptsache das alles in meinem Sinne ausgegangen ist und das endlich wieder ein "richtiges" Auto (also kein BMW, nicht wahr Mephi ;) ) vor der Tür steht.
 
E.D. schrieb:
Außergerichtlicher Vergleich mit Erledigungserklärung. Sprich, dieser Vergleich wird dem Gericht mitgeteilt, welchen diesen dann sozusagen "offiziell" macht. Ferner wird das Gericht dann auch die entscheidung über die Kosten tragen. Da der Beklagte mit diesem Vergleich meine Klage in vollem Umfang anerkannt hat und ich nur auf meinen Nutzungsaufall verzichtet habe, trägt dieser auch damit automaisch das Kostenrisiko. -Was ihm aber wohl nicht nicht so ganz bewusst ist :D

Somit trägt er neben seinen auch meine Anwaltskosten und die Kosten die zusätzlich bei Gericht entstanden sind. Ich bekomme dafür den Kaufpreis, samt aller meiner zusätzlichen Aufwendungen mit außnahme des Nutzungsaufalls.

Ich denke das man da nicht meckern kann....

Schön, dass diese Angelegenheit auf diesem Wege ohne langwiriges Verfahren aus der Welt geschafft werden konnte. Übereinstimmende Erledigung ist gut :)
 
Ich wünsche es Dir....

Ich fürchte, die Angelegenheit ist noch nicht ganz ausgestanden... aber ich wünsch´ Dir´s natürlich!

:hello:
 
coca-light schrieb:
Ich fürchte, die Angelegenheit ist noch nicht ganz ausgestanden... aber ich wünsch´ Dir´s natürlich!

:hello:

..wo mit du recht hättest, wenn er den Wagen bis ende Monat nicht abgeholt hat.

Aber warum denkst Du das es doch nicht ausgrestanden sein könnte?
 
...kein schwein ruft mich an...

So langsam kekst mich die Sache wieder richtig an!

Der Kerl hat zwar noch fünf Tage Zeit um das Auto bei mir abzuholen, doch leider scheint er die Funktionsweise seines Fernsprechgeräts nicht mehr zu kennen. Ich hoffe mal nicht, dass der bis zum letzten Tag wartet.

Natürlich habe ich mich auch schon bei meinem RA schlau gemacht, wenn er denn nicht oder einen Tag später als im Vergleich ausgemacht kommt. Wenn er sich nicht meldet, um einen Termin zu vereinbaren bzw. gar nicht oder verspätet vorbei kommt, muss ich das FAhrzeug nicht rausgeben und die Sache läuft wieder an.

Sprich der bereits festgelegte Gerichtstermin wird dann wahrgenommen. Allerdings glaube ich kaum, dass er dann noch von irgendeinem Richter milde zu erwarten hat. Schließlich hat er ja bereis mit der akzeptanz des Vergleichs die Klage im Kern, als auch aller angeführten Punkte anerkannt. Ich glaube kaum, dass da irgend ein Gericht dann noch lange Verhandeln wird.

Mittlerweile finde ich diese Posse wirklich lächerlich. Dieser Mensch versucht es zuerst mit ignorieren, wird dann durch die Klageschrift wach und versucht den Gerichtstermin mit allen Mitteln abzuwenden. Dann macht man auf sein Vergleichsangebot einen Gegenvergleich, welchen er akzeptiert und dann wird wieder der Kopf in den Sand gesteckt!

Wenn man nur etwas Menschenverstand und Intelligenz mitbekommen hat, dann versucht man doch sowas anständig zu ende zu bringen?! Ich an seiner Stelle (abgesehen davon das mir sowas sicher nie passiert wäre) hätte dann ja noch am gleichen Tag den Kläger angerufen und einen Termin zur Abholung und Geldübergabe vereinbart.

So wirkt es irgendwie auf mich, wie wenn damit ein "kluger" Spielzug versucht wird, um dem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn das wirklich ein Spielzug sein sollte, um das zu errreichen, ist der aber alles andere als Klug.

Mal sehen, vielleicht kommt ihm noch die einsicht. Nervig, ist aber trotzdem. Weil ich nicht verstehen kann, warum so jemand dann einfach die Frist abwartet und kein Interesse zeigt es schnell und sauber zu beenden. -So macht man das unter Vernünftigen Menschen doch?!
 
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