Klageschrift BMW 523iA Touring (E.D.)

Diskutiere Klageschrift BMW 523iA Touring (E.D.) im Forum Recht im Bereich Allgemeines - So die Klageschrift in meiner Sache ist gestern erstellt worden und an´s Landgericht raus gegangen. Nun interessiert mich brennend, wie lange es...
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E.D. schrieb:
Wenn man nur etwas Menschenverstand und Intelligenz mitbekommen hat, dann ...........

Hallo Emanuel,

davon kann man leider nicht immer ausgehen :rolleyes: und sehe es wie Peter. Aber wollen wir mal das Beste hoffen :hello:
 
tobic200t schrieb:
Hallo Emanuel,

davon kann man leider nicht immer ausgehen :rolleyes: und sehe es wie Peter. Aber wollen wir mal das Beste hoffen :hello:

Das ist wohl leider wahr....

Nun gut, heute konnte konnte ich mich nicht mehr zurückhalten und hab den Kerl nun doch mal angerufen, um zu erfragen wann er denn gedenkt das FAhrzeug abzuholen. Leider hätte ich mir dieses Gespräch doch sparen können, da er sich nicht auf einen Termin festlegen wollte.

Ich habe ihn dann nochmals auf den Termin im Vergleich hingewiesen, andernfalls wüsste er ja was er zu erwarten hat. Allerwahrscheinlichkeit wird er wohl morgen oder übermorgen kommen, da dann sein Urlaub zu ende ist. Er weis allerdings noch nicht wie er eine Autobatterie bequem im Zug transportieren kann, da muss er noch eine Lösung finden. Wenn er die hat, so meinte er, wird er das FAhrzeug abholen und das Geld bar bezahlen.

Ich werde das Geld aber bevor ich das Auto übergebe noch bei meiner Bank auf Echtheit prüfen lassen. Sicher ist sicher ;)

Dann hoffe ich mal das der Kerl die Tage den Karren holt und mich dann endlich nicht mehr nervt.
 
E.D. schrieb:
Ich werde das Geld aber bevor ich das Auto übergebe noch bei meiner Bank auf Echtheit prüfen lassen. Sicher ist sicher ;)


Wenn es terminlich passt, würde ich Dir raten, die "Geldübergabe" direkt in der Bankfiliale deines Vertrauens durchzuführen.
Geht er darauf nicht ein, ist gewiss was faul :o:
 
Sternbetrachter schrieb:
Wenn es terminlich passt, würde ich Dir raten, die "Geldübergabe" direkt in der Bankfiliale deines Vertrauens durchzuführen.
Geht er darauf nicht ein, ist gewiss was faul :o:

Das Schöne ist ja, dass das Fahrzeug direkt bei einer Bank auf deren Parkplatz steht. Also wird zuerst das Geld gecheckt und dann der Wagen übergeben.
Das soll heute im laufe des Tages über die Bühne gehen, da er sich gestern nochmal gemeldet hat und das Fahrzeug heute abholen will. Mal sehen wie das Abläuft....
 
Schön für Dich, dass Du so flexibel sein kannst und den Übergabetermin "beliebig" wahrnehmen kannst!
 
Der Wagen ist weg!

So nun ist er er weg, der BMW! ...schnief :rolleyes: :D

Allerdings hat das trotzdem einen faden beigeschmack. Denn der Kerl will nun von mir alle Felgen ersetzt bekommen, da die angeblich beim Verkauf an mich ohne Schrammen waren. Waren sie natürlich nicht!

Allerdings denke ich, dass er da wenig oder gar nichts machen kann. Denn dann hätte er ja die Annahme vor Ort verweigern müssen und die Rückabwicklung hätte nicht statt gefunden. Da er aber da Fahrzeug angenommen hat und damit davon gebraust ist, sowie mir das Geld bezahlt hat, ist eine weitere Forderung somit ausgeschlossen. Hoffe ich zumindest!

Mal sehen, ich hab schon nen Termin bei meinem RA gemacht, mal sehen was der mir heute so dazu sagt. Also echt, die Sache wird zu einem echten Aufreger! Und dem Typen dem wünsche ich so langsam einiges an den Hals.

Was anderes. Er hat bei der Übergabe davon gesprochen das er das Fahrzeug in einer Hinterhof Werstatt ohne Richtbank für weniger als die Hälfte der Kosten die im Gutachten festgesetzt sind, reparieren wird. Ehrlich gesagt halt ich das schon für sehr Kriminell. Was mir zwar egal sein kann, aber ich mache mir da doch sorgen.

Schließlich wird der Wagen wohl in den nächsten Monaten wieder im Handel auftauchen. Dann wird wieder jemand Geschädigt und möglicherweise merkt der das zuerst nich so schnell und verunglückt dann damit schwer. Wie kann man sowas verhindern. Oder anders gefragt, soll mich das überhaupt kümmern?
 
Habt ihr denn irgendwas schriftlich festgehalten, wegen der Felgen?
Wenn er dann selbst -ohne dem schriftlichen- losgefahren ist, kann er doch gar nichts mehr geltend machen?! Es kann ja ihm selbst auf der Heimfahrt passiert sein!?

Naja, aber trotzdem herzlichen Glückwunsch für diesen "bedeutenden" Schritt! ;)

Grüße
Holger
 
Brutus76 schrieb:
Habt ihr denn irgendwas schriftlich festgehalten, wegen der Felgen?
Wenn er dann selbst -ohne dem schriftlichen- losgefahren ist, kann er doch gar nichts mehr geltend machen?! Es kann ja ihm selbst auf der Heimfahrt passiert sein!?

Naja, aber trotzdem herzlichen Glückwunsch für diesen "bedeutenden" Schritt! ;)

Grüße
Holger

Natürlich ist da von meiner Seite nichts schriftlich festgelegt worden! Lediglich er selbst hat dies auf sein Exemplar der Quittung notiert.

Mit meinem RA habe ich auch schon gesprochen. Der meint das man da nichts zu befürchten hat. Da die Sache mit der Geldübergabe und der Rücknahme des Fahrzeug abgeschlossen ist und somit aus diesem Fall keine Forderungen, weder vom Kläger noch vom Beklagten, gestellt werden können.

Er hätte schlicht und ergreifend auf die Übernahme verzichten und unverrichteter Dinge wieder abreisen müssen, wenn er auf Grund dieses Mangels noch Forderungen stellen will. Anders gesagt die Annahme verweigern.

Da er dies aber nicht getan hat, sondern das Fahrzeug angenommen und das Geld übergeben hat, sind ihm für Nachforderungen die Hände gebunden. So hat mir das mein RA erklärt. Ich hoffe sehr der hat Recht!
Denn noch länger will ich eigentlich nicht mit diesem Typen zu tun haben wollen.

Wobei mich ja sehr das Gefühl beschleicht bald noch mal was von dem in dieser Sache zu hören....
 
Hallo Emanuel,

Gratulation, das die Geschichte so Reibungslos nun noch abgewickelt wurde. Hinsichtlich der Felgen würde ich mir keine Gedanken machen, da die Beweislast bei Deinem „Gegner“ liegt, welcher m.E. nicht unbedingt klagen will.
Hinsichtlich der Reparatur oder was immer er macht ist es schwierig für Dich eine Handhabe zu finden, da diese Theoretisch von ihm in jeder Werkstatt durchgeführt werden kann.
Solange der Wagen TÜV hat – ich find es zwar schlimm, das solch ein Fahrzeug über die Straßen rollt - letztendlich sehe ich jedoch jedes weitere Vorgehen Deinerseits als Zeitverschwendung an.
 
Otfried schrieb:
......
Solange der Wagen TÜV hat – ich find es zwar schlimm, das solch ein Fahrzeug über die Straßen rollt - ..............

Hauptsache der Verbandkasten ist Up to Date....... ;) :rolleyes:
 
So lange der Wagen TÜV hat....

Hat der aber nicht mehr. Denn der ist im Juli abgelaufen. Das heißt um den Wagen überhaupt Zugelassen zu bekommen muss der erstmal eine frische Plakette bekommen. Diese bekommt er aber nur, wenn er diese Mängel nicht mehr besitzt.

Was folglich heißt, der Wagen muss "irgendwie" wieder Verkehrssicher gemacht werden.
 
Freut mich, dass der Fall so gut wie abgehakt ist.

Allerdings sehe ich das mit der Rücknahme etwas anders:
Er kann natürlich immer noch Ansprüche gegen dich geltend machen. Die Annahme musste er deshalb nicht verweigern. Er hat ja auf den Schaden hingewiesen (Ausnahme: In einem Vergleich gibt es dazu eine Regelung).
ABER: Wie Otfried schon treffend erwähnt hat, muss er dies zuerst mal beweisen. Das kann er nicht mehr, denn dazu müsste er Bilder oder Zeugen von der damailigen Übergabe haben und auch bei der Abholung Bilder gemacht bzw. einen Zeugen hinzugezogen haben.

Der wollte sich doch nur noch einmal aufblasen. ;)
 
Gerry_ schrieb:
Freut mich, dass der Fall so gut wie abgehakt ist.

Allerdings sehe ich das mit der Rücknahme etwas anders:
Er kann natürlich immer noch Ansprüche gegen dich geltend machen. Die Annahme musste er deshalb nicht verweigern. Er hat ja auf den Schaden hingewiesen (Ausnahme: In einem Vergleich gibt es dazu eine Regelung).
ABER: Wie Otfried schon treffend erwähnt hat, muss er dies zuerst mal beweisen. Das kann er nicht mehr, denn dazu müsste er Bilder oder Zeugen von der damailigen Übergabe haben und auch bei der Abholung Bilder gemacht bzw. einen Zeugen hinzugezogen haben.

Der wollte sich doch nur noch einmal aufblasen. ;)

Nun ja im Vergleich ist festgehalten, das mit Vollzug der Rückabwicklung alle Ansprüche als Erledigt erklärt werden. Daher gehe ich schon davon aus, so wie es mir auch mein RA gesagt hat, dass er keine wirksamen Ansprüche mehr stellen kann. Dies hätte er nur können, wenn er die Annahme verweigert hätte.

Andererseits ist bis jetzt nichts gekommen, er hat sich weder bei mir persönlich (O-Ton zu meinem Dad, der die Abwicklung gemacht hat: Ich habe die Nummer von Ihrem Sohn, dem Betrüger!) noch über seinen Anwalt gemeldet. Ihm scheint wohl das Geld ausgegangen zu sein, da dies bei der Übergabe durchblicken lies. Außerdem hat er ja keine Rechtschutz und muss seinen Anwalt aus eigener Kasse bezahlen. Das er diesen auch recht teuer findet meinte er schon öfters in der Zeit vor dem Abschluß der Sache, da er hoffte das ein Anwalt, wenn man ihm 500 € auf den Tisch legt, dann unbegrenzt so ein Verfahren für einen durch zieht.

Aber es stimmt wohl, das da zusätzliche Schäden entstanden sind muss der erstmal beweisen. Was er wohl nur sehr schwierig kann, da diese Schäden auch im Gutachten festgehalten sind. Andererseits, es gibt ja immer noch einen Freund, der einen kennt, der wiederum einen kennt, der so einem dann an Eidesstattt beschwört, dass da niiiiie Schäden an den Felgen waren, bevor der Wagen an mich übergeben wurde.

Ich hoffe mal das da nichts kommt (rechne ehrlich gesagt auch damit), aber wer weis vielleicht will er sich doch "rächen".... :D
Zumindest hat er am telefon, als auch bei der Übergabe des Fahrzeugs, immer den Eindruck vermittelt, dass ihm nicht bewusst ist was er da gemacht hat. Im Gegenteil, er fühlt sich als Opfer meiner Willkür.
 
Eigentlich wollte ich diesen Thread in der Versenkung verschwinden lassen, so das die Sache doch schnell in Vergessenheit gerät. Doch unverhofft, kommt oft!

Der Mensch (Subjekt :rolleyes: ; darf man das sagen?) hat doch tatsächlich gestern bei mir daheim angerufen. Da mein Vater ran ging, hat er ihn mit einer Schimpftirade vom allerfeinsten zu geschwallt und angekündigt, das er mich wegen Betrug Verklagen will.

Die Begründung ist, das ich mit dem Fahrzeug einen schweren Unfall hatte, den dann hab billig reparieren und danach dann das Gutachen hab machen lassen. Woraufhin ich ihn dann mit meinem Anwalt terrorisiert habe und da er, ob meiner Einschüchterungsversuche, welche sowohl per Anwalt als auch telefonisch durch mich stattgefunden haben, so viel Angst hatte, hat er natürlich unter diesem Druck bezahlt.

Hallo!!! Diesem Menschen fehlt doch sicher etwas, sonst kommt man doch nicht auf so bekloppte Gedanken! Mir geht da echt der Hut hoch und mein Herzkranker Vater war einer Herzattacke sehr nahe. Der konnte sich nämlich danach kaum mehr beruhigen und ist dann erstmal zur Hausärztin gegangen.

Was meint ihr, sicherheitshalber noch mal den Anwalt einschalten oder abwarten und Tee trinken?
 
Wie ich schon sagte....

Hallo Emanuel,

weißt Du noch...? klick


Trotzdem - erst Mal abwarten was kommt.



Gruß
Peter
 
coca-light schrieb:
Hallo Emanuel,

weißt Du noch...? klick


Trotzdem - erst Mal abwarten was kommt.



Gruß
Peter
^

Jetzt wo Du es sagst.... :)

Kann aber trotzdem nicht angehen. Schließlich ist der Vergleich über das Gericht gelaufen und mit der Einwilligung hat er auch eingewilligt das nach dieser Einigung keine weiteren Ansprüche in Zukunft gestellt werden können. Aber ich bin trotzdem sehr guter Dinge und mache mir da wenig Sorgen.

Da die ganze Sache ja nach knapp einer Woche bei BMW aufgefallen ist und der dortige Meister wohl zwischen einer frischen und einer alten (Pfusch-)Reparatur unterscheiden kann. Bis zur Erstellung des Gutachtens, ist ja auch wenig Zeit verstrichen. Außerdem muss er dann ja das Gutachten widerlegen.

Ich sag mal das war ein letzter verzweifelter Versuch. Oder sagt die Forum Rechtsabteilung was anderes? Schließlich ist in den Vergleich eingegliedert, das alle jetztigen und in Zukunft entstehenden Ansprüche aus der Sache mit Vollzug der Rückabwicklung als erledigt gelten und man daher keine Möglichkeit hat (haben sollte?) weitere Ansprüche zu stellen.
 
Hallo Manuelle,
Du hast doch geschrieben, dass der Typ Deinem RA gegenüber die Schuld eingestanden hat und dann auf den Vergleich eingegangen ist. Dein RA muss doch das Fax noch bei seinen Unterlagen haben.

Wichtig mit Abschluss des Vergleichs haben beide Seiten gegenseitig auf Ansprüche verzichtet.

Diese Autoverkäufer haben oft eine blühende Fantasie. (sonst könnten die wahrscheinlich auch solche Mören nicht verkaufen) Der Typ will Dich nur unter Druck setzen. Das ist aus meiner Sicht Nötigung. Betrug ist ein Offizialdelikt. Ich würde an Deiner Stelle mit meinem RA sprechen. Der kann Dir und dem sicher was dazu sagen.

Und immer schön cool bleiben.

Grüsse Roland
 
Hallo Emanuel,

persönlich würde ich das Verhalten Deines „Gegners“ als Nötigung/Erpressung – je nach Wortlaut – Bedrohung sowie Verleumdung sehen. Da die Rückabwicklung über Gericht/Anwalt erfolgte, solltest Du den Fall Aktenkundig machen, falls dieses „Etwas“ auf weiter Dumme Gedanken kommen sollte.
 
Otfried schrieb:
Hallo Emanuel,

persönlich würde ich das Verhalten Deines „Gegners“ als Nötigung/Erpressung – je nach Wortlaut – Bedrohung sowie Verleumdung sehen. Da die Rückabwicklung über Gericht/Anwalt erfolgte, solltest Du den Fall Aktenkundig machen, falls dieses „Etwas“ auf weiter Dumme Gedanken kommen sollte.

Das erscheint mir auch als Sinnvoll, da ich dadurch ja nichts verliere.
Dann werde ich wohl meinen Anwalt am Montag informieren.

Eigentlich könnte doch alles so einfach sein, warum es das nicht ist, das wissen wohl nur die Götter....
 
Status
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Thema: Klageschrift BMW 523iA Touring (E.D.)

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