Konstruktionsfehler neue S(rott)-Klasse?

Diskutiere Konstruktionsfehler neue S(rott)-Klasse? im Forum S-Klasse, CL, SL & Maybach im Bereich Mercedes-Benz - Hallo! Bin stocksauer. Habe in Erstbesitz einen aktuellen S 320 Bj 3/99, Kilometerstand heute 76.000, Zustand neuwertig. Trotz ordnungsgemäßer...
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Ach so,

ich dachte, du hättest den Wagen so wie vor 4 Wochen geschrieben abgegeben.

Zitat: "Der Benz darf dann nicht mehr mit nach Hause"
 
na ja, dann ist die "Sautonne" (scheinbar) zumindest besser als laufen !!
 
Da hast Du natürllich recht. Ein Mercedes Benz der S-Klasse ist besser als Laufen. Das solltest Du mal der DC-Werbeabteilung vorschlagen: Mercedes S Klasse - lieber schlecht gefahren als gut gelaufen. Das toppt "alles was wir können" noch um Längen! Ich dachte immer, die "L-Version" ist die mit dem langen Radstand, nicht die, die einen von Zeit zu Zeit zum L-aufen zwingt. Man L-ernt eben nie aus!

Was meinen Wagen angeht - der durfte schon deshalb nicht mehr nach Hause, weil man ihn ja besser nicht im Freien abstellt und ich zu Hause nur eine Garage habe. Nachdem ein Fahrzeug dieses Typs - wie wir inzwischen wissen - für die Verwendung unter freiem Himmel nur bedingt geeignet ist, hab ich ihn im Büro in der Tiefgarage stehtengelassen - muß ja nicht nochmal sowas passieren.
 
Hallo Helmut,

die Aussage von Auto Henne will ich einmal so im Raum stehen lassen, vor Gericht hätte der entsprechende Mitarbeiter bestimmt Amnesie.
Trotzdem würde ich den Schaden über die ausführende Werkstatt einklagen, welche es ihrerseits bei DaimlerChrysler versuchen könnte.
Wie ich schon schrieb, beliefert DaimlerChrysler/AMG nicht einmal den freien Reifenfachhandel mit Felgen. Diese sind über die jeweiligen Vertriebspartner erhältlich.
Bei andern Fahrzeugherstellern verhält es sich jedoch ebenso.
 
Hallo Helmut,

viel Glück vor Gericht.
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Bedenke jedoch immer - Richter fahren in der Regel keine W 220.
 
Also nochmal: Ich bin mit meiner Werkstatt seit über 10 Jahren megazufrieden. Es ist mir bekannt, daß der Hersteller für den Schaden verantworlich ist. Warum soll ich die Werkstatt verklagen? Das verursacht unnötige Kosten. Wenn ich gleich gegen Mercedes vor den Kadi ziehe, ist das von meiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Ich habe die Aussage des vermeintlichen "Ameisen-Mitarbeiters" dem Autohaus gegenüber schriftlich bestätigt und gleichzeitig schriftlich den Verdacht geäußert, daß man hier nur so lange Neuteile wechselt, bis das Auto wieder fährt. Ausschließlich gegen letztere Äußerung meinerseits wurde daraufhin schriftlich widersprochen. Eindeutiger geht's nicht!

Es wurde klar gesagt: Es ist uns bekannt, daß das vorkommt. Deshalb haben wir im November 2001 alle Vertragswerkstätten entsprechend instruiert. Andere Werksätten können das nicht wissen, der Kunde auch nicht, da dies nur hausintern bekanntgegeben wurde. Wären Sie also im Februar 2002 zu einer Vertragswerkstätte gekommen, hätte man Sie vor diesem Schaden bewahrt.

Alles was recht ist! Ich lasse mir doch keine Zeitbombe ins Auto legen, die hochgeht, wenn ich länger als ein Jahr nicht mehr den Vertragspartner des Herstellers mit irgendetwas beauftrage! Wenn der Kunde nichts von der Zeitbombe erfährt, hat das Auto zweifelsfrei einen versteckten Mangel. Erfährt der Kunde das nicht, erfüllt das nach meiner Rechtsauffassung den Tatbestand des Betrugs - zumal man sich ja inzwischen auch tatsächlich an mir ungerechtfertigt bereichert hat. Inwiefern sich allerdings "Herr Mercedes" strafrechtlich drankriegen läßt, muß erst noch geklärt werden.
 
Ganz Recht! Sozialneid könnte da zum Problem werden. Allerdings stellen Richter auch keine Wirtschaftsgüter der gehobenen Preisklasse her.

Ich bin allerdings schon mal als Mercedes-Fahrer unangenehm aufgefallen. Wollte Nutzungsaufall nach einem unverschuldeten Unfall. Das hat der Richter mit der Begründung abgelehnt, daß ich noch ein zweites Auto habe! "Solche wie Sie sind dran schuld, daß die Versicherungen so teuer sind", meinte dieser Armleuchter. Es ging dabei um 700 Mark - daher nicht berufungsfähig! Schade, daß man gegen solche Elemente nichts machen kann.
 
In diesem Fall wird das Urteil ja dann berufungsfähig sein.

Ich würde mir genau überlegen, gegen wen ich wegen was klage. Momentan scherst du alles so über einen Kamm. Und es stehen unverifizierte Aussagen der Mitarbeiter eines Autohauses im Raum.

Vielleicht sollte man erst sich über den Wortlaut der angeblichen Serviceinformation aus dem WIS im klaren sein. Je nach dem was dort drin steht ......

Wir sind gespannt.
 
Ich kann die Aussagen sehr genau wiedergeben - darüber hinaus existeirt ja die schriftliche Stellungnahme, in der es wörtlich heißt, "hätteln Sie Ihre letzte Inspektion bei einer Mercedes-Benz-Vertragswerkstatt machen lassen, wäre der Schaden vermieden worden." Daraus muß der dümmste Richter schließen, daß der Mangel ausschließlich hier bekannt sein Konnte. Der Inhaber "meiner" Werkstatt tritt als Zeuge auf. Die Werkstatt macht nun in der zweiten Inhabergeneration zu - schätze mal - 90 % Mercedes exakt nach den Werksrichtlinien.Wenn diese unvollständig sind und Nachträge nicht einmal dem Kunden mitgeteilt werden, ist das das Bier von Mercedes.

Dennoch - vielen lieben Dank für die fürsorglichen Hinweise. Vor Gericht und auf hoher See ist man zwar in Gottes Hand, jedoch habe vor ersterem umfangreiche (und erfolgreiche) Erfahrungen.

Gespannt bin ich selbst natürlich auch.
 
Hallo Helmut,

DaimlerChrysler wegen diesen Falles zu verklagen wird wenig bis nichts für Dich und für den Anwalt Honorar bringen. Bei den Aussagen des Autohauses stellt sich mir die Frage wer die entsprechenden Briefe unterschrieben hat.
Wie ich schon schrieb, befinden sich am linken Getriebetunnel im Innenraum keine der beschriebenen betroffenen Bauteile. Ich sehe einen Prozeß der Gutachter, welcher Aussagen beinhalten kann wie : "Es ist denkbar das daß Fahrzeug bei Regen naß wird" werden.
Hinzu kommt der "Sozialneid" der Richter. Meine Erfahrungen in diese Hinsicht sind eher negativ.
Ich hoffe es gibt Rechnungen für die Fahrzeugwartung in der freien Werkstatt.
Persönlich sehe ich es jedoch wie Pit. Mir sind Fälle bekannt, in welchen DaimlerChrysler einer VT den Vertrag entzog.
Inwieweit Mitarbeiter gerichtliche zu verwertende Kompetenz haben, lasse ich hier einmal offen.
 
Hallo Helmut,

wie kommst Du hier voran? Hast du schon weitere Schritte unternommen und wie ist das Ergebnis?

Grüße
Pit
 
Tja, aus die Maus hätte ich gesagt :D

Chris
 
Helmut Horn schrieb:
Ich wiederhole mich zwar - aber VW macht das in solchen Fällen, selbst wenn die betroffenen Autos bereits 12 Jahre alt sind! Wenn Mercedes das nicht nötig hat, dann gibt's bei mir eben kein Fahrzeug dieser Marke mehr. Bei VW konnte lediglich Kühlwasser den Bodenteppich verunreinigen - bei Mercedes steht - laut Auskunft der Mercedes-Bude - die Betriebssicherheit auf dem Spiel!

Der Grund des Rückrüfes war ein ganz anderer, nicht die Angst der Teppich könnte verunreinigt werden:
Durch den "platzenden" Wasserkühler und das somit schlagartig austretende heisse Kühlwasser kann es zu schweren Verbrennungen an den Beinen kommen.
Ausserdem kann dadurch die Sicht schlagartig stark beeinträchtigt sein egen des "Dampfes".


Ausserdem gibt es solche "verdeckten Überprüfungen" bei jedem Fahrzeughersteller. Und die werden eben nur dann überprüft wenn das Fahrzeug zur Wartung zum Hersteller bzw. Vertragspartner kommt.
 
hätte gesagt der Beitrag ist nicht mehr so aktuell :D :D

Chris
 
Wie geil - das war mal ein guter Kommentar zu diesem unseligen Thread!

Olli
 
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