Konstruktionsverbesserung bei MB

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siehste

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CLK
hat man die möglichkeit als nichtmitarbeiter von mb
verbesserungsvorschläge einzureichen,
wie es bei werksmitarbeitern üblich ist,
und
an wen wendet man sich?
 
siehste schrieb:
hat man die möglichkeit als nichtmitarbeiter von mb
verbesserungsvorschläge einzureichen,
wie es bei werksmitarbeitern üblich ist,
und
an wen wendet man sich?

ja kann man
aber du bekommst kein geld wenns was wird :D
es sei den du bist anerkannter externer unternehemsberater der von dcag einen vertrag hat
 
danke für deine aufklärung,
ähnliches habe ich schon gedacht,
diese anexun, wie werden die rekrutiert?
welche ausbildung ist notwendig, welche fähigkeiten besitzen die?
wer ist vertragsansprechpartner?
 
Geh doch zum Patentanwalt, lasse deine Idee schützen und biete diese danach MB zum Kauf an.
no risk- no fun
Zahnbürste
 
anwalt habe ich mir auch schon überlegt,
man sucht eben zuerst den mitarbeiter-modus und nicht den kritiker-modus
-
patentanwalt ist auch eine idee,
wie verhält sich das bei baufehlern , die verschiedene gewerke im zusammenwirken erzeugen, aber nichts voneinander wissen,
das wird nicht patentwürdig sein
 
... und selbst wenn, wird es eh 1-2 Jahre dauern, bis das Patent erteilt wird und du DC einbeziehen kannst -- ist das bis dahin überhaupt noch relevant?

Ansonsten musst du beachten, dass das Patent eine entsprechende erfinderische Höhe voraussetzt -- also weder naheliegend (auch nicht einem Insider in diesem Bereich) noch offensichtlich noch "banal".

Und vergiss die Kosten für die Patentanmeldung und die erste Überprüfung nicht, falls du einen Patent-Anwalt einschaltest, kommen für den auch gleich noch ein paar tausend Euro hinzu.

Viele Grüße, Mirko
(der nur ein Gebrauchsmuster hat)
 
also bleibt nur der weg -
mich an den dc - zetsche zu wenden und dabei die richtigen worte zu finden,
damit sein interesse geweckt wird!
 
siehste schrieb:
also bleibt nur der weg -
mich an den dc - zetsche zu wenden und dabei die richtigen worte zu finden,
damit sein interesse geweckt wird!

was versprichst du dir davon

uu hat dcag es schon als patent angemeldet bzw selbst schon solche pläne die aber nicht umgesetzt worden sind

alle machens falsch nur einer machts richtig

jaja :D

bewerb dich als externer ub
 
ist den etwas in dem für dich zuständigen tarifvertrag oder in einer betriebsvereinbarung dazu geregelt.
dabei geht es um "kleinere" verbesseungsvorsvchläge. und ~ ca 500€ pauschal,
für große sachen gibt es noch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbnerfg/index.html


meist gibt es für den "erfinder " einen teil der kumulierten kosten ersparniss der nächsten 2-5 jahre
ambesten mal den linkoben lesen
---
ArbnErfG § 20

(1) Für technische Verbesserungsvorschläge, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald dieser sie verwertet. Die Bestimmungen der §§ 9 und 12 sind sinngemäß anzuwenden.

(2) Im übrigen bleibt die Behandlung technischer Verbesserungsvorschläge der Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung überlassen.
--
ArbnErfG § 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme

(1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat.

(2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.
--ArbnErfG § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung

(1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden.

(2) Wenn mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt sind, ist die Vergütung für jeden gesondert festzustellen. Die Gesamthöhe der Vergütung und die Anteile der einzelnen Erfinder an der Diensterfindung hat der Arbeitgeber den Beteiligten bekanntzugeben.

(3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete schriftliche Erklärung an den Arbeitnehmer festzusetzen und entsprechend der Festsetzung zu zahlen. Bei unbeschränkter Inanspruchnahme der Diensterfindung ist die Vergütung spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts, bei beschränkter Inanspruchnahme spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Benutzung festzusetzen.

(4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten durch schriftliche Erklärung widersprechen, wenn er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist. Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung für beide Teile verbindlich.

(5) Sind mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt, so wird die Festsetzung für alle Beteiligten nicht verbindlich, wenn einer von ihnen der Festsetzung mit der Begründung widerspricht, daß sein Anteil an der Diensterfindung unrichtig festgesetzt sei. Der Arbeitgeber ist in diesem Falle berechtigt, die Vergütung für alle Beteiligten neu festzusetzen.

(6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
ups wer lesen kann ist im vorteil
"nicht" mitarbeiter

da hilft wohl nur sich anstellen zu lassen.

oder statt nem patent nen geschmaksmuster / gebrauchsmuster eintragen zu lassen. "früher so genanntes kleine patent"
 
danke, dass ihr das thema ernst nehmt, und mich schult
-
die gegenattacke wäre, man sucht kontakt zu einer fachzeitschrift, die sich mit gut und schlecht von automobilherstellern beschäftigt
 
auf einem marktplatz ist mit allem zu rechnen,
gut,
dass man aussuchen kann, was man braucht
 
MarkusCLK schrieb:
Dich nimmt hier auch schon lange niemand mehr ernst.

macht nix - lassen wir unsere kunden und interessenten eben in ihrem unglauben und halbwissen alleine..... :D
 
Der Beitrag ist zwar schon älter - aber ich gebe dennoch mal meinen Senf dazu :)

Da ich einige Patente halte (leider nicht im Automobilsektor) kann ich diesbezüglich aus einiger Erfahrung sprechen. Es ist alles zunächst einmal garnicht so schwer und teuer, wie man denken mag. Ein Patentanwalt ist nicht zwingend erforderlich - der kostet teuer Euro und kocht auch nur mit Wasser.

Viel wichtiger ist, dass Du die Patentansprüche möglichst umfangreich und allgemeingültig formulierst. Richtig gelesen: Allgemeingültig! Das machen viele immer noch falsch und scheitern am Ende daran!

Beispiel: Du möchtest einen Anspruch formulieren, der Deine soeben erfundene Glühbirne beschreibt:

Falsch: "...dadurch gekenzeichnet, dass die Vorrichtung zur Lichterzeugung mittels eines Glühfadens aus Wolfram Licht und Wärme bedingt durch einen Stromfluss emittiert... blabla"

Richtig oder besser wäre: "...dadurch gekenzeichnet, dass die Vorrichtung z.B. Licht durch die Verwendung eines stromdurchflossenen Leiters emittiert..."

Ok, das Beispiel war etwas unglücklich gewählt, aber ich denke man versteht die Kernaussage.


Am besten nimmst Du mal einige Patente zur Hand und ließt Dir v.a. die Ansprüche aufmerksam durch. Dann hast Du's relativ schnell kapiert.

Die Recherche läßt sich in vielen öffentlichen Einrichtung kostenlos durchführen, mittlerweile auch im Internet (Depanet). Dann schreibst Du Dir einfach Dein Patent zusammen (Skizzen!!), baust ggf. einen Prototyp und machst einen Termin beim Patentamt in München. So einfach ist das!

Zum Thema Kosten: Ein Patent nur für Deutschland gibt's relativ günstig (ca. 200-500 EUR/Jahr, mit der Zeit wird's dann immer teurer!). Europa- oder gar Weltweit ist es allerdings i.d.R. zu teuer für einen Privatmenschen.

Wir haben es bis jetzt immer so gehandhabt, dass wir zunächst einen Prototyp gebaut haben, dann unsere Firmenkontakte aktiviert haben und das Ganze dann der Firma vorgestellt haben (Geheimhaltungserklärung nicht vergessen!!!). Bei Interesse haben die dann erstmal die Kosten übernommen und ggf. auch einen Anwalt hinzu gezogen. Blieb das Interesse aus, haben wir auf eigene Kappe ein Deutschland-Patent angemeldet und es später erneut versucht - hat oft geklappt :)

Fazit: Eine gute (und realisierbare) Idee findet fast immer einen Abnehmer. Aber man wird nicht über Nacht zum Millionär (in aller Regel...)! Und eines ist ganz wichtig: Überlege Dir am besten vor der Kontaktierung einer Firma genau, worin deren Interesse an Deiner Erfindung bestehen könnte! Ein blödes Beispiel: Wenn Du einen Antrieb erfunden hast, der ohne Benzin auskommt, wende Dich lieber nicht an einen Ölkonzern... :) Klingt banal, wird aber (in einer etwas weniger überschaubaren Form natürlich) häufig falsch gemacht. Ein Konzern will 99,9999%tig immer nur ein Ziel erreichen: Mehr Profit.
 
C1Helfer schrieb:
bewerb dich als externer ub

Naja, ich kenne ja die guten Seiten auch von Dir. Hacke aber bitte nicht auf den FAK's (Du weisst sicher was das heisst) rum, denn wir tun einiges auch damit gerade Du als Interner nicht eine Änderungskündigung bekommst. :oh_yeah:
 
siehste schrieb:
also bleibt nur der weg -mich an den dc - zetsche zu wenden und dabei die richtigen worte zu finden, damit sein interesse geweckt wird!

Du kannst mir eine PN schicken, ich helfe Dir dann dabei. Du hast es ja schon angedeutet. Servus!
 
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Thema: Konstruktionsverbesserung bei MB
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