MB Kulanz bei Gebrauchtwagenkauf?

Diskutiere MB Kulanz bei Gebrauchtwagenkauf? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Guten Tag liebe Forum Mitglieder! Ich bin völlig neu in der Welt von MB und habe vor einer Woche einen C180 Coupé mit 130t KM gekauft. Uns fiel...
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MB_Innovator

Frischling
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C180 Coupé W203
Guten Tag liebe Forum Mitglieder!

Ich bin völlig neu in der Welt von MB und habe vor einer Woche einen C180 Coupé mit 130t KM gekauft.
Uns fiel ein seltsames Geräusch auf, das wir zunächst für den sich bewegenden Inhalt des Kofferraums hielten.

Als dieser leer war und das Geräusch noch immer auftrat, habe ich einmal genauer geschaut - wir haben das rechte Hinterrad abmontiert und dann kam der Schock.

Ein Träger der Hinterachse ist "komplett" weggerostet.

https://medienkontor360.de/Rost_c180.jpg

Nun lese ich plötzlich dass die Baureihe bekannt sei für den Defekt und das MB teilweise aus Kulanz einen Teil der Kosten übernimmt. Ich weiß allerdings nicht ob das auch auf gebraucht gekaufte MB zutrifft?

Ich habe bisher auch keine Vertragswerkstatt o.ä. da ich den nicht selbst von MB gekauft habe.
Gibt es dennoch eine Chance, da irgendwie auf Kulanz zu hoffen? Was denkt ihr, wie sind eure Erfahrungen, sofern ihr welche mit dem Thema habt?

Vielen Dank und einen wunderschönen Tag noch.

MB_Inno
 
Servus Inno,

geht es um die Baureihe W/S203 ?

der/die Vorbesitzer haben hier schon viel zu lange nichts unternommen - sonst wäre es erst gar nicht so weit gekommen und längst instand gesetzt worden, seinerzeit durchaus mit Aussicht auf Kulanz.

Ich frage mich, wie das Fahrzeug überhaupt zuletzt am TÜV vorbei kam…

Gruß
 
Hallo Coca,

ja, es geht um die Baureihe. Es ist ein W203.
Das mit dem TÜV (vor einem Jahr noch bekommen laut Unterlagen) wundert mich im Nachhinein auch sehr stark, mit so etwas hätte ich wenn es heißt 1 Jahr noch TÜV niemals gerechnet.

Du meinst also, dass es hier keine Möglichkeit mehr gibt, auf Kulanz zu hoffen? Der Wagen ist jetzt bei mir in dritter Hand. Kann ja sein, dass es eh nur der erste Käufer in Anspruch nehmen könnte.

Ich bin am überlegen da einen Sachverständigen rüber schauen zu lassen, der Fehler besteht ja nicht erst seit einer Woche.
Die Sachmängelhaftung müsste auch bei dieser Art von grober Fahrlässigkeit wieder anfechtbar sein.
Uns wurde hier ein lebensgefährliches Fahrzeug verkauft wie es aussieht..

Danke für Deine Antwort und viele Grüße

Inno
 
Prinzipiell ist Kulanz unabhängig davon und nicht auf den Erstkäufer beschränkt. Versuchen kannst Du es immer, aber ich meine es ist aussichtslos.

Die Sachmängelhaftung wird Dein Weg sein, je nach Art des Kaufvertrages…

Kannst Du etwas mehr dazu sagen?
Welche Art Händler…?

Gruß
 
Hi Coca,

danke für Deine Hilfe!
Hast Du eine Idee wo man anfängt mit der Anfrage bzgl. Kulanz? Mercedes direkt anfragen oder über eine Werkstatt.
Zum Kaufvertrag, dieser war von privat zu privat mit einer Standard-Klausel:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft.
Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zussamengefasst.

Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. "

ERGO:

Die im Kaufvertrag unter dem Punkt Gewährleistung ausgeschlossene Sachmängelhaftung ist wahrscheinlich nichtig, da eigentlich der Tatbestand von "grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten des Verkäufers" erfüllt ist.

Die Rechtsprechung sagt:
=====================

"Ein Gewährleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden => oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.<= Arglistig verschwiegene, versteckte Mängel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulässig und schlimmstenfalls strafbar."

Ich sehe hier den zweiten Teil erfüllt: "oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.".

Der Schaden ist leider so gravierend, dass das Auto stillgelegt werden muss bis es repariert wurde.
Eigentlich muss nur noch ein Gutachter feststellen, dass das Problem mehr als 1 Woche besteht (was wahrscheinlich auch aus den Roststellen hervorgehen sollte) - und dann ist die Sache ziemlich klar. Zumindest nach dem was ich so recherchieren konnte bisher.

Wenn MB da nicht einen Kulanzfall draus machen kann, würde ich diesen Weg jetzt einschlagen und es probieren.

Viele Grüße.

Inno
 
Hi Coca,

danke für Deine Hilfe!
Hast Du eine Idee wo man anfängt mit der Anfrage bzgl. Kulanz? Mercedes direkt anfragen oder über eine Werkstatt.
Kulanzanfrage läuft über eine MB-Vertretung oder -Niederlassung.

Zum Kaufvertrag, dieser war von privat zu privat mit einer Standard-Klausel:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft.
Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zussamengefasst.

Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. "

ERGO:

Die im Kaufvertrag unter dem Punkt Gewährleistung ausgeschlossene Sachmängelhaftung ist wahrscheinlich nichtig, da eigentlich der Tatbestand von "grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten des Verkäufers" erfüllt ist.

Die Rechtsprechung sagt:
=====================

"Ein Gewährleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden => oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.<= Arglistig verschwiegene, versteckte Mängel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulässig und schlimmstenfalls strafbar."

Ich sehe hier den zweiten Teil erfüllt: "oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen.".

Der Schaden ist leider so gravierend, dass das Auto stillgelegt werden muss bis es repariert wurde.
Eigentlich muss nur noch ein Gutachter feststellen, dass das Problem mehr als 1 Woche besteht (was wahrscheinlich auch aus den Roststellen hervorgehen sollte) - und dann ist die Sache ziemlich klar. Zumindest nach dem was ich so recherchieren konnte bisher.

Wenn MB da nicht einen Kulanzfall draus machen kann, würde ich diesen Weg jetzt einschlagen und es probieren.

Viele Grüße.

Inno
Viel Glück und gutes Gelingen!

Gruß
 
Thema: MB Kulanz bei Gebrauchtwagenkauf?
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