
Svenska C200
der mit dem Elch knutscht
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- C200K Sport-Coupe 2001
E320 E-LimoW124 1996
CLK 320 Cabrio 2003
Hallo, als Besitzer eines CL203 C200 komp, befasse ich mich mit den technischen Fehlern, welche man dank dem Forum zu lesen bekommt.
Da taucht die Frage auf, in wie weit kann man Mercedes Benz haftbar machen fuer technische Fehler oder schlichtweg Fabrikationsfehler.Haftbar auch dann , wenn man sein Fahrzeug selbst wartet, sprich Service nicht kontinuierlich in Werkstätten gemacht wurde.
Was ich damit meine, ist das nachfolgende Fehler selbst bei regelmässigen Service nicht von der Werkstatt erkannt, bzw. behoben wurden:
1.Verbauung Öl-Stopkabel aufgrund undichter Nockenwellenverstellung.
Gefunden ueber das Forum.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt und auch nicht gewechselt.
2. Öl im Ansaugtrakt mit Verschmutzung des Luftmassenmessers mit resultierender gelber Lampe.
Gefunden ueber das Forum.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt obwohl dieser Fehler oder Mangel in verschiedenen Foren behandelt wurde. Also nicht ganz unbekannt sein sollte.Nicht mal Hinweis auf niedrigen Ölstand (unter MAX) achten.
3.Getriebeschaden aufgrund defekten Valeo-Kuehler mit daraus resultierenden Vermischung Glykol-Getriebeöl.
Gefunden ueber das Forum nach feststellen des Ruckeln beim gewöhnlichen Fahrbetrieb.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt und auch kein Getriebeöl begutachtet(Glykoltest).War nach 60.000km zweimal in einer Werkstatt fuer Bremsenservice und Ölwechsel(MB Bad Gandersheim und MB Sursee Schweiz).
Jetzt ist das Auto 12 Jahre alt, hat "nur" 140.000 km aber Getriebeschaden oder immense Kosten wenn eine Ueberholung gemacht werden sollte.
Nun taucht die Frage auf, das eigentlich Mercedes Benz als Hersteller fuer diese "Konstruktionsfehler" haftbar gemacht werden könnte/sollte, da es unerheblich ist ob ein kompletter Serviceumpfang im Servicebuch steht, diese Fehler wurden nicht erörtert, gar beseitigt.
Beim 40.000km Service wurde mir nur in der Schweiz gesagt, der Kontaktstecker vom Getriebe haben wir gewechselt, der wird "erfahrungsgemäss" sehr oft undicht.
Deshalb wuerde mich interessieren, wie Ihr das ganze so seht.Ich bin fuer guten Service, aber wenn trotzdem danach eine Kulanz verweigert wird, weil trotz servicetreu in MB Werkstätten gewartet wurde, dann stellt sich die Frage, ob die wirklich noch gute Autos bauen.....Viele sprechen ja von Markenwechsel...
Bin wirklich böse auf die von Stuttgart.Zumal ich jetzt in Schweden wohne und das Auto in Deutschland, in der Schweiz und in Schweden gewartet wurde.In Schweden aber nur noch von mir selbst und ab einen Kilometerstand von 120.000km .
Fact:
Fabrikationsfehler Kuehler: Mercedes sollte haften.
Öl-stop Kabel: daraus resultierenden Schäden (Steuergerät), Mercedes soll haften.
Öl im Ansaugtrakt: Trotz regelmässiger Wartung nie geprueft, Vernachlässigung der Wartung, Mercedes sollte haften.
Was Denkst Du???
Gruss Mathias
Da taucht die Frage auf, in wie weit kann man Mercedes Benz haftbar machen fuer technische Fehler oder schlichtweg Fabrikationsfehler.Haftbar auch dann , wenn man sein Fahrzeug selbst wartet, sprich Service nicht kontinuierlich in Werkstätten gemacht wurde.
Was ich damit meine, ist das nachfolgende Fehler selbst bei regelmässigen Service nicht von der Werkstatt erkannt, bzw. behoben wurden:
1.Verbauung Öl-Stopkabel aufgrund undichter Nockenwellenverstellung.
Gefunden ueber das Forum.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt und auch nicht gewechselt.
2. Öl im Ansaugtrakt mit Verschmutzung des Luftmassenmessers mit resultierender gelber Lampe.
Gefunden ueber das Forum.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt obwohl dieser Fehler oder Mangel in verschiedenen Foren behandelt wurde. Also nicht ganz unbekannt sein sollte.Nicht mal Hinweis auf niedrigen Ölstand (unter MAX) achten.
3.Getriebeschaden aufgrund defekten Valeo-Kuehler mit daraus resultierenden Vermischung Glykol-Getriebeöl.
Gefunden ueber das Forum nach feststellen des Ruckeln beim gewöhnlichen Fahrbetrieb.
Wurde beim letzten originalen Werkstattbesuch nicht erkannt und auch kein Getriebeöl begutachtet(Glykoltest).War nach 60.000km zweimal in einer Werkstatt fuer Bremsenservice und Ölwechsel(MB Bad Gandersheim und MB Sursee Schweiz).
Jetzt ist das Auto 12 Jahre alt, hat "nur" 140.000 km aber Getriebeschaden oder immense Kosten wenn eine Ueberholung gemacht werden sollte.
Nun taucht die Frage auf, das eigentlich Mercedes Benz als Hersteller fuer diese "Konstruktionsfehler" haftbar gemacht werden könnte/sollte, da es unerheblich ist ob ein kompletter Serviceumpfang im Servicebuch steht, diese Fehler wurden nicht erörtert, gar beseitigt.
Beim 40.000km Service wurde mir nur in der Schweiz gesagt, der Kontaktstecker vom Getriebe haben wir gewechselt, der wird "erfahrungsgemäss" sehr oft undicht.
Deshalb wuerde mich interessieren, wie Ihr das ganze so seht.Ich bin fuer guten Service, aber wenn trotzdem danach eine Kulanz verweigert wird, weil trotz servicetreu in MB Werkstätten gewartet wurde, dann stellt sich die Frage, ob die wirklich noch gute Autos bauen.....Viele sprechen ja von Markenwechsel...
Bin wirklich böse auf die von Stuttgart.Zumal ich jetzt in Schweden wohne und das Auto in Deutschland, in der Schweiz und in Schweden gewartet wurde.In Schweden aber nur noch von mir selbst und ab einen Kilometerstand von 120.000km .
Fact:
Fabrikationsfehler Kuehler: Mercedes sollte haften.
Öl-stop Kabel: daraus resultierenden Schäden (Steuergerät), Mercedes soll haften.
Öl im Ansaugtrakt: Trotz regelmässiger Wartung nie geprueft, Vernachlässigung der Wartung, Mercedes sollte haften.
Was Denkst Du???
Gruss Mathias