Mitarbeiterleasing - AGB - Infos erbeten

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Graceland

Guest
hi, bin neu hier und hoffe auf eure hilfe. habe konkrete fragen zum mitarbeiterleasing für mb-werksangehörige. Wer darf die fahrzeuge fahren und wie viele darf ein werksangehöriger leasen? darf ich als lebensgefährte der tochter des werksangehörigen solch ein leasingfahrzeug fahren? über jede hilfe und jeden tip bin ich sehr dankbar. viel spass noch hier!
 
Graceland schrieb:
darf ich als lebensgefährte der tochter des werksangehörigen solch ein leasingfahrzeug fahren?

moin,

meines wissens dürfen nur der ma selbst oder "mit ihm in haeusslicher gemeinschaft lebende personen" ein fahrzeug vom dcfa fahren.

mfg
 
Mitarbeiterleasing

hi! vielen dank für deine antwort. würde das bedeuten, dass wenn ich im haushalt des werksangehörigen gemeldet wäre, ich zum haushalt dazu gehören würde? gibt es irgendwo AGB´S an die man herankommen kann? schaffst du beim daimler? vielen dank und viele grüsse
 
Wer darf Fahrzeug nutzen

Dies ist ein sehr heikles Thema .

Ich habe offiziell angefragt, ob der Verlobte meiner Schwester,der imselben Haus wohnt wie ich mit meinem werksgeleasten fahrzeug fahren darf .

Nach sehr langem warten und zwei Dementis aus Berlin wurde dies ausdrücklich untersagt. Nutzen dürfen dies nur Familienmitglieder und/ oder in Eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner.


Ansonsten könnte durch Schein-Mietverträge (Nutzung eines möbilierten Zimmers o.ä.) sehr viele Unterwanderungen des angebotenen Leasinggeschäftes erwartet werden.
(die Konditionen sind ja auch sehr verlockend,zumal keine Anzahlung geleistet werden muß.(ausser Kaution,die ja verzinst wird)
 
Hallo,
die Eingangsfrage ist noch nicht wirklich beantwortet.
Konkret: Darf der Lebensgefährte/Ehemann der Tochter des Werksangehörigen das Auto fahren. Kann das jemand anhand der AGB belegen ?
mfG Ede
 
Mad-Max schrieb:
Nach sehr langem warten und zwei Dementis aus Berlin wurde dies ausdrücklich untersagt. Nutzen dürfen dies nur Familienmitglieder und/ oder in Eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner.

Finde diese Antwort schon passend! Demnach dürfen Familienmitglieder ersten Ranges oder Ehepartner mit gleichem Wohnsitz das Fahrzeug ebenfalls nutzen!

LG

Olli
 
Mitarbeiterleasing

Hallo Graceland !
Also bei mir fährt meine Schwiegermutter , die im gleichen Haus lebt wie ich ,auch ein DCFA Fahrzeug welches auf meinen Namen gemietet wurde. Mein Verkaufsberater versicherte mir, dass das kein Problem darstellt. Selbstverständlich können auch Lebenspartner und Kinder das Fahrzeug nutzen!
 
Nur Schriftliches zählt

Uiiiiii,
nur nicht auf Zusagen von Verkaufsberater vertrauen. Im Falle eines Unfalles kann der sich nicht erinnern. Glaub mir .
Die schriftliche Anfrage bei DCVD gab ganz klar Auskunft.
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebend + Familienmitglieder
(Vater,Mutter, Schwester, Bruder )

Punkt und Schluß.
Nix mit Schwager , Schwipp-Schwager oder Verlobte aus Polen oder ähnlichem. :oh_yeah:
 
Mad-Max schrieb:
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebend + Familienmitglieder
(Vater,Mutter, Schwester, Bruder )

demnach duerfen auch familienmitglieder die wagen fahren, die nicht mit dem mietberechtigten unter einem dach wohnen. beispiel: vater berechtigt, tochter hat eigene wohnung. darf vater fuer sie einen wagen mieten?

gruss
 
Familienmitglieder und / oder Lebenspartner in häuslich lebender Gemeinschaft.
Juristisch korrekt ,müssen Vater und Tochter den selben Wohnsitz im Personalsusweis haben.Aber bei Tochter / Vater denke ich ist es dem Konzern noch eher gleichgültig. Diese Vorschriften sind deshalb so streng, weil viele Werksangehörige über sogenannte " Untermieter" oder Verlobten . Liierte usw. den Rabatt schnorren wollen/ oder günstig Mercedes fahren wollen

Solange nichts passiert, kräht kein Hahn danach. Aber wehe es knallt und die Schuldfrage muß vor Gericht. Dann kann es durchaus sein, das mit einer Kündigung zu rechnen ist.
Straftatbestand Betrug zu Lasten des Arbeitgebers. Daran sollte man denken . :oh_yeah:
 
Hallo,

ich fasse also mal für meinen Fall zusammen:
Meine Frau darf das geleaste Auto ihres Vaters (Werksangehöriger in Pension) fahren, da sie Familienmitglied ist. Ich darf das Auto nicht fahren, da ich im juristischen Sinn kein Familienmitglied bin.
Hintergrung meiner Frage war folgender: Wir müssen meinen Schwiegervater ab und zu mit dem Auto chauffieren, da er längere Strecken aufgrund seines Alters nicht mehr gerne alleine fährt.

Vielen Dank nochmals für die Antworten
 
Ede schrieb:
Hallo,
Hintergrung meiner Frage war folgender: Wir müssen meinen Schwiegervater ab und zu mit dem Auto chauffieren, da er längere Strecken aufgrund seines Alters nicht mehr gerne alleine fährt.

Vielen Dank nochmals für die Antworten

kein problem

es geht bei der og regelung nicht darum wem es verboten ist das fzg zu fahren sondern wem das fzg überlassen werden darf

überlassen im sinne von: kannst mal ne woche haben

bitte fragt bei sowas nicht die dcvd in berlin, das ist ein völlig anderer markt sondern die dcfa in stuttgart
 
Zuletzt bearbeitet:
Nutzung

Richtlinien zur Teilnahme am Firmenangehörigengeschäft :

Artikel 6 Nutzung :
Die Fahrzeuge dürfen während der haltedauer , bzw. Mietzeit ausschliesslich vom Bezugsberechtigten und den mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienmitglieder und Lebenspartner genutzt werden. Eine Weitergabe zur Nutzung an andere Personen (Miete,Leihe,Wiederverkauf) ist ausdrücklich verboten .

Die Verletzung einer dieser Pflichten des Bezugsberechtigten kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Satzung vom 09-2004


Stellt sich förmlich noch die juristische Frage, ob ein Rentner in einem gewissen Lebensalter aus fürsorglichen Gründen sich von seinem Schwiegersohn chauffieren lassen darf. Bei der Nutzung des Fahrzeuges ist der Bezugsberechtigte ja im Fahrzeug anwesend und nutzt das Fahrzeug ja auch , um von A nach B zu kommen.Somit wird das Fahrzeug zum Transport des gesundheitlich erschöpften Bezugsberechtigten " genutzt".

Sinn und Zweck dieser Bezugsregelungen ist ,den Missbrauch durch Verkauf, Langzeit-Miete und Überlassung zu unterbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mad-Max schrieb:
Richtlinien zur Teilnahme am Firmenangehörigengeschäft :

Artikel 6 Nutzung :
Die Fahrzeuge dürfen während der haltedauer , bzw. Mietzeit ausschliesslich vom Bezugsberechtigten und den mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienmitglieder und Lebenspartner genutzt werden. Eine Weitergabe zur Nutzung an andere Personen (Miete,Leihe,Wiederverkauf) ist ausdrücklich verboten .

Die Verletzung einer dieser Pflichten des Bezugsberechtigten kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Satzung vom 09-2004


genau wie ich sagte. genutzt
 
Frage und Antwort an meinen DCFA Verkaufsberater

Hallo Herr .....

Ich habe folgenden Beitrag aus einem Forum:

Mitarbeiterleasing - AGB - Infos erbeten

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hi, bin neu hier und hoffe auf eure hilfe. habe konkrete fragen zum mitarbeiterleasing für mb-werksangehörige. Wer darf die fahrzeuge fahren und wie viele darf ein werksangehöriger leasen? darf ich als lebensgefährte der tochter des werksangehörigen solch ein leasingfahrzeug fahren? über jede hilfe und jeden tip bin ich sehr dankbar. viel spass noch hier!

Kannst du mir hierzu auch bitte was sagen?! (Etwas verbindliches)
Falls ich mal meine Schwester,Schwägerin oder Schwager in den Genuss eines DCFA Fahrzeugs kommen lassen möchte ; )

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Seine Antwort:

Hallo Herr ......

Beim Mieten für Schwester, Bruder etc. sieht es so aus, daß laut AGB der
Mieter das
Fahrzeug nur an in häuslicher Gemeinschaft lebende weitergeben darf. Im
Klartext
bedeutet das, daß derjenige der fährt auch beim Mieter angemeldet sein muß,
wobei es am einfachsten ist, einen 2. Wohnsitz beim Mieter anzumelden.
Wobei ich
immer vorsichtig wäre, wenn es zu sehr aus der direkten Verwandtschaft raus
geht.

Jeder Werksangehörige kann so viele Fahrzeuge beziehen, wie er möchte.

------------------------------------------------------------------------


Aha, die Mail hab ich mir gleich mal gespeichert :D
 
Fragen zu DCFA (Stand 2009!)

Hallo Leute,

ich krame mal diesen alten Beitrag raus, da ich sonst keinen anderen passenden finde, denke, dass dürfte der richtige sein.

Leider ist der Beitrag über drei Jahre alt und sicher hat sich wieder vieles geändert.

Aber zum Thema:
Wir (d.h. meine Zukünftige und ich :) ) wollen uns demnächst endlich ein neues Gefährt zu legen. Vom preislichen Rahmen wird's erst mal was Richtung C oder CLC, wobei ich letzteren noch mal detailliert live sehen muss, hatte bisher nur kurz die Gelegenheit. :-)

Mein Vater ist Mitarbeiter des DC-Konzerns (um genau zu sein ist er bei EVO-Bus, aber das ist ja eine Tochter und gehört alles dazu).

Meine Großeltern haben bisher über ihn auch immer ihre E-Klasse bezogen (allerdings hier kein Mietwagen oder Leasing, oder wie es in diesem Fall heißt, sondern gekauft mit Mitarbeiterrabatt), alles problemfrei.

Wenn wir uns nun einen Wagen zu legen wollen, ist dies dann über meinen Vater möglich, um das Mitarbeiter-Leasing nutzen zu können?
Wir wohnen nicht im selben Haus, aber ich könnte meinen Zweit-Wohnsitz (meinetwegen auch der Erstwohnsitz, macht ja eh keinen Unterschied) dort anmelden, falls das noch einen Unterschied macht.

Und wie sieht es mit meiner Frau aus? Ich lese hier oft was von "zur Nutzung überlassen", womit eine längere Nutzung oder auch Unter-Miete gemeint ist, oder?
Beginnt dies auch schon, wenn sie nur ein oder zwei mal im Jahr den Wagen fahren würde? Im Falle eines Unfalls muss sowas ja abgesichert sein. Und wenn sie das Auto (legal) auf keinen Fall fahren dürfte, müssten wir uns das noch mal genau überlegen. :-)

Soviel zu den Voraussetzungen.
Zum Auto und den Kosten selbst.

Wenn ich die Angaben, die ich hier in den Thread überall gefunden habe, richtig mitbekommen habe, sind die Kosten folgende:

- keine Anzahlung
- 0.8 %- 1.2% vom Listenneupreis als Monatsmiete
- keine Endzahlung
- Wagen wird nach einem Jahr abgegeben und man bekommt einen neuen (oder war das nur bei meinen Großeltern so, die ihren verkauft haben?)
- Maximale km: 12.000 ?
- Zuzahlung pro 1000km = €150?
- Wagen muss ein mal vor Abgabe zur Inspektion, aber kein TüV?

Habe ich was vergessen?

Gibt es irgendwo eine ordentliche Auflistung der Fakten, um den DCFA herum?

Und wohin sollte man sich im Endeffekt wenden, um sicher eine verlässliche Antwort zu erhalten?
Selbst wenn mir der Händler hier im Dorf das schriftlich gibt, weiss ich nicht, ob ich da hinterher viel drauf geben kann. Auch wenn es mehr ist, als eine mündliche Zusage. :-)


So, viel Text, viele Fragen. Ich hoffe, jemand hat's bis hier hin geschafft. :-)


Viele Grüße,
Dodo
 
Im Intranet von Mercedes, genauer im Firmenangehörigengeschäft, steht dazu folgendes:

"Fahrzeugnutzung :
Grundsätzlich mieten Sie Ihr Fahrzeug für Ihre private Nutzung. Darüber hinaus können Sie es zu nichtgewerblichen Zwecken auch Ihren Familienangehörigen bzw. Partnern, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben, überlassen."

Als Familienangehöriger dürftest du da keine Probleme haben.

Für den Ursprungsfragesteller käme "Familienangehörigen bzw. Partnern, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben" zum Tragen.

Außer "in häuslicher Gemeinschaft" würde auch für Familienangehörige gelten.
Da drüber müßte sich dein Vater erkundigen.

Die Fakten und Konditionen kann dein Vater im Intranet von EVO-Bus wahrscheinlich unter dem Thema "Firmenangehörigengeschäft" einsehen.

12000Km ist die Basis, aber es gehen auch mehr oder weniger Kilometer.
Je nachdem verteuert oder senkt sich die Mietrate.
Wenn du nur 10000Km im Jahr fährst, dann läst man den Wunschwagen eben mit 10000Km berechnen.

Man muß beim Mietmodell auch beachten, dass eine bestimmte Ausstattung vorgewählt ist, die sich teilweise nicht ändern oder abwählen läst!
Aus Gründen des späteren Verkaufs ist die vorgegeben.
 
Und dann gabs ja da auch noch die Geschichte des florierenden Luxus-Mietwagengeschäftes zweier französischer DAI-Mitarbeiter, welche
sich S- und M-Klassen als WA´s gemietet und diese zu günstigen Preisen in Frankreich weitervermietet haben..
Aufgeflogen ist die Sache, als einer der ML´s in Paris in einen Banküberfall verwickelt wurde und bei der anschliessenden Flucht beschädigt wurde..

Na ja.. die beiden möchtegern Autovermieter arbeiten mittlerweile nicht mehr bei DAI und den Schaden mussten sie meines Wissens auch aus eigener Tasche bezahlen.

Daher würde ich wie Mad-Max sagt, exakt nachfragen, genau lesen und mich auf keine Wischiwaschi Aussagen verlassen.
Ich wollte mal meinen E250D meiner jetzigen Frau und damaligen Freundin überlassen, weil ihr Auto zur Reparatur wegen Wildschaden war. Auf Nachfage wurde mir das ausdrücklich untersagt.
Auf der Urlaubsfahrt ist es übrigens kein Problem andere Personen fahren zu lassen.
 
@blackdodo

Machen wir es kurz:
Nimm Deinen Vater und geht zusammen in die nächste PKW-Verkaufsstelle des Firmenangehörigengeschäfts. Dort, und nur dort bekommst du die genauen ---und aktuellen--- Bedingungen genannt.
 
JK900 schrieb:
@blackdodo

Machen wir es kurz:
Nimm Deinen Vater und geht zusammen in die nächste PKW-Verkaufsstelle des Firmenangehörigengeschäfts. Dort, und nur dort bekommst du die genauen ---und aktuellen--- Bedingungen genannt.

Hm, da gibt's auch noch einen Unterschied für Firmenangehörige oder nicht?
D.h. ich kann da gar nicht zu dem nächsten MB-Händler hier im Dorf? :-)

Wo finde ich denn eine Liste dieser FA-Verkaufsstellen? Auch öffentlich, oder nur im Intranet?

Mein Dad und Computer, das ist nämlich so eine Sache... der kann ihn gerade so einschalten. Wenn ich dem sage, er soll mal in's Intranet ... naja, lassen wir das. ^^

Danke für eure ausführlichen Antworten! *thumbs up*

Grüße,
Dodo
 
Thema: Mitarbeiterleasing - AGB - Infos erbeten

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