Hallo zusammen und sorry, dass ich das alte Thema wieder hoch krame.
Ich habe da eine ziemlich spezielle Frage, gut möglich, dass mir dazu nur ein offizieller Ansprechpartner bei Daimler Auskunft geben kann aber ich versuche es erstmal hier.
Mein Vater nutzt das Mitarbeiter Mietmodell seit er 1998 in Rente gegangen ist. Auch ich als Sohn habe es jahrelang genutzt, da ich mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet war.
Nun haben wir vor einigen Wochen die schreckliche Diagnose bekommen, dass mein Vater Krebs hat und vermutlich nur noch wenige Wochen / Monate zu leben hat.
Da ich vor kurzem sein neues Mietauto abholen musste, da er es nicht mehr konnte habe ich mit den Vertragsbedingungen beschäftigt und weiß, dass ich das Fahrzeug im Todesfall sofort zurückgeben muss, es aber die Möglichkeit gibt, den Anspruch auf ein Mietfahrzeug auf ein Familienmitglied zu übertragen (so sagte es mir der Daimler – Mitarbeiter am Telefon).
Später während des Telefonats sagte er dann es könne auf meine Mutter übertragen werden, da sie auch Rentenberechtigte wäre. Kann mir jemand sagen, ob diese Übertragbarkeit im Todesfall auch auf mich als Kind möglich ist oder ausschließlich auf die Frau des Verstorbenen?
Da meine Mutter dieses Mietmodell gerne weiter nutzen würde, wäre es schon mal klasse wenn es auf sie zu übertragen geht, noch praktischer allerdings wäre es, wenn es auf mich übertragen werden könnte, da ich sonst immer eine Vollmacht von ihr bräuchte, wenn ich das Auto für sie abhole.
Vielen Dank für kurzes Feedback und viele Grüße
Supermoppel