Mitarbeiterleasing - AGB - Infos erbeten

Diskutiere Mitarbeiterleasing - AGB - Infos erbeten im Forum Recht im Bereich Allgemeines - hi, bin neu hier und hoffe auf eure hilfe. habe konkrete fragen zum mitarbeiterleasing für mb-werksangehörige. Wer darf die fahrzeuge fahren und...
Na ihr müsst genau dort hin gehen, wo Dein Vater auch wegen den Autos für Deine Grosseltern war ;)
 
Wenn dein Vater bei EVO-Bus arbeitet, dann ist wahrscheinlich dort auch die nächste PKW-Verkaufsstelle für Werksangehörig, kurz Jahreswagenverkauf genannt.
Dein Vater weis wo, wenn er schon mehrere Jahreswagen hatte, denn die mußte er ja da bestellen.

Über Mercedes-Händler oder Niederlassungen geht dass nicht.
 
Hmm... vielleicht sollte ich meinem altern Herrn mehr zutrauen. ;-)

Danke für die ganzen Antworten! :-)

Greetz,
Dodo
 
Hallo zusammen und sorry, dass ich das alte Thema wieder hoch krame.

Ich habe da eine ziemlich spezielle Frage, gut möglich, dass mir dazu nur ein offizieller Ansprechpartner bei Daimler Auskunft geben kann aber ich versuche es erstmal hier.

Mein Vater nutzt das Mitarbeiter Mietmodell seit er 1998 in Rente gegangen ist. Auch ich als Sohn habe es jahrelang genutzt, da ich mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet war.

Nun haben wir vor einigen Wochen die schreckliche Diagnose bekommen, dass mein Vater Krebs hat und vermutlich nur noch wenige Wochen / Monate zu leben hat.

Da ich vor kurzem sein neues Mietauto abholen musste, da er es nicht mehr konnte habe ich mit den Vertragsbedingungen beschäftigt und weiß, dass ich das Fahrzeug im Todesfall sofort zurückgeben muss, es aber die Möglichkeit gibt, den Anspruch auf ein Mietfahrzeug auf ein Familienmitglied zu übertragen (so sagte es mir der Daimler – Mitarbeiter am Telefon).

Später während des Telefonats sagte er dann es könne auf meine Mutter übertragen werden, da sie auch Rentenberechtigte wäre. Kann mir jemand sagen, ob diese Übertragbarkeit im Todesfall auch auf mich als Kind möglich ist oder ausschließlich auf die Frau des Verstorbenen?

Da meine Mutter dieses Mietmodell gerne weiter nutzen würde, wäre es schon mal klasse wenn es auf sie zu übertragen geht, noch praktischer allerdings wäre es, wenn es auf mich übertragen werden könnte, da ich sonst immer eine Vollmacht von ihr bräuchte, wenn ich das Auto für sie abhole.

Vielen Dank für kurzes Feedback und viele Grüße

Supermoppel
 
Durch den Tode deines Vaters wird deine Mutter wahrscheinlich eine Witwenrente durch die Daimler Unterstützungskasse DUK erhalten.
Dadurch ist sie "Bezugsberechtigt" und kann das Mietmodell fortführen.
Der Wagen müsste dann allerdings auf sie umgeschrieben werden, wenn das geht.
Du als Sohn und als Nicht Werksangehöriger bist nicht Bezugsberechtigt und somit kann der Wagen nicht auf dich Übertragen werden.
Außer es gäbe da für den einen Wagen ne Sonderregelung, aber das müsstest vor Ort Persönlich abklären.

Ich fahr nen Jungen Gebrauchten, bin selber Werksangehöriger, gekauft hat ihn allerdings meine Mutter, die bis zum Tode meines Vaters ebenfalls nichts mit Mercedes zu tun hatte.
Da sie Witwenrente durch die DUK bezieht ist sie nun ebenfalls Bezugsberechtigt fürs Leasing und Jahreswagengeschäft.
So hat sie als Rentnerin den Wagen gekauft, was sich steuerlich beim sog. "Geldwerten Vorteil" bzw. die Steuer dafür auswirkte.
 
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