Mitführen von Ersatzlampen, Pflicht?

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Stocki

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W211 - T, Bj. 07/2006, Classic mit ein paar Extras
Servus,

lese immer häufiger, dass bei unseren auropäischen Nachbarn das Mitführen von Ersatzlampen zur Pflicht wird / geworden ist?

Nun bin ich offengestanden etwas verunsichert, denn MB rät ja beispielsweise dazu, die Xenon-Birnen nicht selbst zu wechseln. Wozu also mitführen, wenn man doch sowieso in die Werkstatt muß? Und bei den Lampen für die Rückleuchen, muß man ja wohl auch einen kompletten Träger kaufen, da die Birnen verlötet sind, wie ich verschiedenen Beiträgen in diesem Forum entnahm.

Was empfehlen die Experten?

Es grüßt

Stocki :thx:
 
Hallo Stocki,

daß im Prinzip gut gemeinte Gesetze in der Praxis oder durch technische Weiterentwicklung ad absurdum geführt werden, kommt halt mitunter vor.

Nicht desto trotz mußt Du ihnen genüge tun, also bspw. in F so ein Kästchen mit Ersatzleuchtmitteln mitführen. Ansonsten wird Dir der freundliche Flic ein 'Erinnerungsschreiben' mitgeben. ;)

Gruß
Hermann
 
EU-Richtlinie

Hallo!

Bei allem "Behördenwahnsinn" scheint es für Xenon- und LED-Lampen nicht zu gelten.

Es steht zwar nicht explizit geschrieben, dass es sich auf das Mitführen von Lampen bezieht, jedoch geht es ja um die gleiche Sache. Siehe hier: http://www.motormobiles2.de/autoberichte/lampenwechsel_eu_0611.html

Wie soll auch eine "Hausfrau" oder "jemand mit zwei linken Händen" eine Xenonlampe an seinem Fahrzeug wechseln?! :rolleyes: :confused: :mad:


Ciao,
 
Heckleuchten

Stocki schrieb:
... Und bei den Lampen für die Rückleuchen, muß man ja wohl auch einen kompletten Träger kaufen, da die Birnen verlötet sind, wie ich verschiedenen Beiträgen in diesem Forum entnahm. ...

Hallo Stocki,

das gilt nicht für alle Baureihen. Bei einigen Baureihen (z.B. BR 204, aktuelle C-Klasse) können die Birnen der Heckleuchte einzeln gewechselt werden. Bei BR 211 oder 221 allerdings nicht. Bei fast allen MB-Modellen wird aber mittlerweile bei Ausfall einer Birne eine andere Birne ersatzweise für die "Emulation" der ausgefallenen Funktion verwendet. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man einen kompletten Lampenträger mitführen muss?! :confused:


Ciao,
 
Hallo Patrick,

Patrick schrieb:
Bei allem "Behördenwahnsinn" scheint es für Xenon- und LED-Lampen nicht zu gelten.

Es steht zwar nicht explizit geschrieben, dass es sich auf das Mitführen von Lampen bezieht, jedoch geht es ja um die gleiche Sache. Siehe hier: http://www.motormobiles2.de/autoberichte/lampenwechsel_eu_0611.html

es geht zwar grundsätzlich um dieselbe Sache, aber es ist schon etwas anderes, ob die EU die Hersteller zu einer kundenfreundlichen Lösung beim Lampenwechsel zwingt und dabei Ausnahmen zuläßt oder ob nationale Gesetzgeber eben den Autofahrer zu etwas verpflichten.

Allerdings werde ich auch nie verstehen, wieso man, wie bspw. in F, die Autofahrer zum Mitführen von Ersatz zwingt (eigentl. keine schlechte Idee), dann aber Fahrzeugen Betriebsgenehmigungen erteilt, bei denen deren Nutzung de fakto unmöglich ist.
Man kann schließlich nicht einfach mal nachts auf einer dunklen Landstraße die gesamte Fahrzeugfront demontieren! :D

Gruß
Hermann
 
Lampen

Hallo Hermann,

daher ja mein Hinweis, dass das "Mitführen von Lampen" nicht explizit in diesem Artikel erwähnt ist. ;) Vielleicht findet jemand bei weiterer Recherche einen entsprechenden Artikel.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass im Zuge der Harmonisierung der Regelungen innerhalb der EU Frankreich verlangen kann, dass man Xenon-/LED-Leuchtmittel mitführen und auch selbst demontieren/montieren muss?!


Ciao,
 
Hi Patrick,

Patrick schrieb:
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass im Zuge der Harmonisierung der Regelungen innerhalb der EU Frankreich verlangen kann, dass man Xenon-/LED-Leuchtmittel mitführen und auch selbst demontieren/montieren muss?!

ich mir doch auch nicht!
Überhaupt frage ich mich, wie das dort gehandhabt wird. Prüfen die Polizisten, ob die Leuchtmittel wirklich zum Auto passen oder sind sie zufrieden, wenn so ein Standardersatzpack mitgeführt wird?

C A R S T E N - Dein Einsatz bitte! :D

Grüße
Hermann
 
Servus,

oder die Herrn Flics wollen einfach nur ein paar Lampen sehen und gut ist ?

Werde einmal den ADAC anmorsen und schauen was die Buam und Madeln dort sagen.

Vielen Dank für Eure Meinungen und die interessanten Links!

Es grüßt

Stocki :hello:
 
Wenn man diese Vorschrift mal weiterspinnt:
Bekommen Fahrzeuge, bei denen der Leuchtmittelwechsel bauartbedingt nur in der Werkstatt möglich ist, Einreiseverbot? :)
 
Blubb schrieb:
Wenn man diese Vorschrift mal weiterspinnt:
Bekommen Fahrzeuge, bei denen der Leuchtmittelwechsel bauartbedingt nur in der Werkstatt möglich ist, Einreiseverbot? :)

Warum sollten sie? Schließlich wird dieser Mist ja, etwa in F, im eigenen Land auch produziert (s.o.).

Stocki schrieb:
oder die Herrn Flics wollen einfach nur ein paar Lampen sehen und gut ist ?

Genau das war meine Frage. ;)

Gruß
Hermann
 
Servus,

so, wie versprochen, die Antwort des ADAC:

------ schnipp ---------
...

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets ist nach unseren Informationen derzeit in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien generell für einheimische Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Allerdings ist es im Einzelfall auch schon zur Beanstandung ausländischer Kraftfahrer gekommen. Der ADAC empfiehlt deshalb die Mitnahme von Ersatzglühbirnen (sofern dies für die Beleuchtungsanlage des betreffenden Kfz möglich ist), zumal damit bei Ausfall einer Lampe ein Bußgeld wegen Fahrens mit nicht ordnungsgemäßer Beleuchtung vermieden werden kann. Beanstandungen fehlender Ersatzglühbirnen speziell bei Xenon-Scheinwerfern liegen uns aktuell keine vor.

Wichtige Verkehrsbestimmungen sowie sonstige Reiseinformationen fürs Ausland finden Sie auf der ADAC-Homepage unter "Reiseservice & Reiseangebote > Tourset & Reiseführer > Länderinfos".

...
------ schnapp ---------

ehrlich gesagt, bin ich immer noch nicht schlauer :confused: ...

Es grüßt

Stocki
 
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