ALVB
In meinen Allgemeinen Liefer-u. verkausbedingungen steht lediglich folgendes drinnen:
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. ......
2. Zwischen Aufgabe der Bestellung und der Auslieferung des Fahrzeuges kann es durch folgende Umstände, deren Eintritt nicht vom Willen des Verkäufers abhängt, zu einer Anpassung der Kaufpreiskalkulation und somit zu einer Erhöhung oder Verminderung
des Kaufpreises kommen, wenn
a) sich durch gesetzliche oder behördliche Vorschreibungen, Abgaben, Steuern, Tarifierungsbescheide oder Devisenkurse sowie Frachtkurse ändern, ebenso durch Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder
b) sich die Einkaufspreise des Kaufgegenstandes verändern.
3. ......
III. Lieferung und Abnahme
1. Die Bestellung gilt für einen Kraftwagen in der im Zeitpunkt der Bestellung üblichen Ausführung. ... Serienmäßige Änderungen oder Abweichungen in Form, Konstruktion und Ausstattung sind, soweit dem Käufer zumutbar, bis zur Auslieferung vorbehalten. Die Lieferfirma ist weder verpflichtet, Änderungen der serien- bzw. standardmäßigen Ausrüstung seit Bestellung nachzuliefern oder vorzunehmen, noch anstatt des bestellten Modelles ein inzwischen allenfalls neu herausgekommenes Modell zu liefern.
2. ....
Hat schon jemand mal eine Verminderung des Kaufpreises aufgrund Änderungen in der Austattung (Austattungsbereinigungen) bekommen? Kann ich mir eigentlich schwer vorstellen.
Die Aussagen dieser Punkte sind mir eigentlich schon klar. Die Frage aber ist doch die, daß wenn jetzt eine neue Preisliste rauskommt, meiner Meinung nach nicht geregelt ist, ob es jetzt eine 4-monatige Frist oder nur für 2-3 Wochen oder gar keine gibt, wann die neuen Preise gelten sollen?
Desweiteren würde mich interessieren, daß wenn nun serienmäßig das Radio mit CD-Laufwerk verbaut wird, für meinen Fall ja wohl nicht eines mit CC-Laufwerk aus einem vergammelten Regal gefischt wird und in mein Auto eingepflanzt wird, nur um nicht selbstverständlicherweise eine zusätzliche Serienausstattung (CD statt CC) zu liefern, wenn die das gar nicht müßten.
Ebenso wäre es vom Prinzip der Automatisation unsinnig einen Wagen nicht mit den SBC-Features auszustatten (SBC-SOFT-STOP, STOP bzw. HOLD) wenn dies für die laufende Serie zur Grundausstattung gehören, nur weil meiner noch zu den Konditionen der alten Preisliste bestellt wurde. Falls diese Elemente zur neuen Serienausstattung gehören, werden die doch nicht alle Fahrzeuge die noch im alten Jahr bestellt worden sind, bewußt nicht mit diesen Dingen austatten? Oder doch?
Und sollten diese Gimmiks dann doch implementiert sein, so könnte ich sicherlich mit einer Preiserhöhung auf Basis der neuen Preisliste leben.
Was meint Ihr dazu? Hat jemand da schon mal spezielle Erfahrungen gemacht?
Würde sicherlich nicht nur mich interessieren.