Neue Preisliste ab Mitte Februar 2003

Diskutiere Neue Preisliste ab Mitte Februar 2003 im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Habe aus erster Hand (von VT) gehört, das in der 2. Wo. Februar 2003 die Preise bei MB erhöht werden. Ausgenommen ist S211 und 209 (glaube...
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K212 (E350Tcdi)
Habe aus erster Hand (von VT) gehört, das in der 2. Wo. Februar 2003 die Preise bei MB erhöht werden.

Ausgenommen ist S211 und 209 (glaube ich).


************** HIGHLIGHT: ********************


Ebenfalls soll der E400 dann in der Preisliste stehen.

Vorstellung ist am 22. März 2003 - mit dem T-Modell!

Lieferbarkeit: noch unbekannt
 
hi

heißt es im klar text die autos werden teuerer ?
alle modelle, hmm also heißt das noch jetzt bestellen oder wieviel dann mehr zahlen ?

wieso erhöhen die die preise denn noch, die sind doch so oder so schon teuer genung !

MFG
Ajy26
 
Korrekt, d.h. vorher bestellen (oder S211 nehmen, der soll nicht erhöht werden)
 
gilt aber nur für Modelle, die bis 4 Monate nach Bestellung ausgeliefert werden. Wenns länger dauert, rutschst du automatisch in die Preiserhöhung mit rein, auch bei Bestellung vor der eigentlichen Preiserhöhung

mfg

Markus
 
Guter Tip, z.Zt. liegen die Lieferzeiten (der wird zwar nicht erhöht) für den S211 (bei Bestellung heute) bei Ende April 2003/Anfang Mai 2003. Das soll noch passen. Für die Limo. denke in etwa genauso, weiß es aber nicht genau.
 
Wenn der Preis schon höher gelegt wird, ist denn dann wenigstens ein Bonbon in Form erweiteter Serienausstattung zu erwarten?

Gruß
Einstern
 
weiss denn schon jemand, mit wieviel PS und NM der E 400cdi (W211) nun offiziell erscheinen wird? auf der MB homepage steht ja nur Mist
 
Wenn man die genauen Preise haben will - einfach in die S211-Preisliste sehen. Diese wurde schon erhöht. Damit kann man die zukünftigen Preise der SA bestimmen (kein Unterschied W211 oder S211). Auch die neuen Grundpreise kann man sich denken. Als zusätzliche Serienausstattung kommt das Audio 20 mit CD-Laufwerk (nicht mehr CC) und die neuen SBC-Funktionen Soft Stop, Stop und Hold. So verfährt MB schon immer. Psychologisch sehr geschickt, die Preise werden WÄHREND des Modellyklus erhöht, beim Erscheinen einer neuen Generationen dann kaum bzw. gar nicht (z.B. E320) erhöht. So kann MB sagen: "Seht her, das ist der Neue und auch gar nicht teurer :D)

Ich würde mir da keine Sorgen machen, gibt doch mal in der Suchfunktion "Preisvergleich" ein und klickt auf "Interessanter Preisvergleich 1995 - 2002" :cool:
 
Neue Preisliste

Sollte das heißen, daß alle Fahrzeuge die erst jetzt gebaut werden, aber bereits noch im vorigen Jahr bestellt worden sind, statt dem Audio10 nun das Audio20 bekommen bzw. die SBC-Funktionen haben werden:confused: ?
Frage deshalb, weil mein W211 im März gebaut werden wird, und mich diese ganz Geschichte ums SBC brennend interessiert.

Danke, für Rückmeldungen.:)
 
4-Monate-Frist

@MarkusCLK

Kannst Du mir dazu nähere Auskünfte geben?
Heißt das, daß: Habe meinen W211 Ende Nov.02 bestellt, Lieferung voraussichtlich am
20-25.März03, also nicht ganz 4 Monate nach Bestellung ich mit keiner Preiserhöhung rechnen muß?
Von meiner NL wurde mir das nämlich anders mitgeteilt, daß diese Frist nur ca. 2-3 Wochen für die Auslieferung nach Preiserhöhung gilt.

Kann jemand zu dieser Thematik was für Östereich sagen?

Danke für entspr. Info !
 
schau in die agb von deiner NL / MB-Ö
da sollte alles drinn stehen
in d steht es jedenfalls in den AGB .

panicman
 
Hi,
genau. Einfach mal die Rückseite des Kaufvertrags anschauen. Dort steht alles drin :D , ganz nach Martin’s Motto :D
 
ALVB

In meinen Allgemeinen Liefer-u. verkausbedingungen steht lediglich folgendes drinnen:

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. ......
2. Zwischen Aufgabe der Bestellung und der Auslieferung des Fahrzeuges kann es durch folgende Umstände, deren Eintritt nicht vom Willen des Verkäufers abhängt, zu einer Anpassung der Kaufpreiskalkulation und somit zu einer Erhöhung oder Verminderung :confused: des Kaufpreises kommen, wenn
a) sich durch gesetzliche oder behördliche Vorschreibungen, Abgaben, Steuern, Tarifierungsbescheide oder Devisenkurse sowie Frachtkurse ändern, ebenso durch Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder
b) sich die Einkaufspreise des Kaufgegenstandes verändern.
3. ......

III. Lieferung und Abnahme

1. Die Bestellung gilt für einen Kraftwagen in der im Zeitpunkt der Bestellung üblichen Ausführung. ... Serienmäßige Änderungen oder Abweichungen in Form, Konstruktion und Ausstattung sind, soweit dem Käufer zumutbar, bis zur Auslieferung vorbehalten. Die Lieferfirma ist weder verpflichtet, Änderungen der serien- bzw. standardmäßigen Ausrüstung seit Bestellung nachzuliefern oder vorzunehmen, noch anstatt des bestellten Modelles ein inzwischen allenfalls neu herausgekommenes Modell zu liefern.
2. ....

Hat schon jemand mal eine Verminderung des Kaufpreises aufgrund Änderungen in der Austattung (Austattungsbereinigungen) bekommen? Kann ich mir eigentlich schwer vorstellen.

Die Aussagen dieser Punkte sind mir eigentlich schon klar. Die Frage aber ist doch die, daß wenn jetzt eine neue Preisliste rauskommt, meiner Meinung nach nicht geregelt ist, ob es jetzt eine 4-monatige Frist oder nur für 2-3 Wochen oder gar keine gibt, wann die neuen Preise gelten sollen?

Desweiteren würde mich interessieren, daß wenn nun serienmäßig das Radio mit CD-Laufwerk verbaut wird, für meinen Fall ja wohl nicht eines mit CC-Laufwerk aus einem vergammelten Regal gefischt wird und in mein Auto eingepflanzt wird, nur um nicht selbstverständlicherweise eine zusätzliche Serienausstattung (CD statt CC) zu liefern, wenn die das gar nicht müßten.
Ebenso wäre es vom Prinzip der Automatisation unsinnig einen Wagen nicht mit den SBC-Features auszustatten (SBC-SOFT-STOP, STOP bzw. HOLD) wenn dies für die laufende Serie zur Grundausstattung gehören, nur weil meiner noch zu den Konditionen der alten Preisliste bestellt wurde. Falls diese Elemente zur neuen Serienausstattung gehören, werden die doch nicht alle Fahrzeuge die noch im alten Jahr bestellt worden sind, bewußt nicht mit diesen Dingen austatten? Oder doch? :confused:
Und sollten diese Gimmiks dann doch implementiert sein, so könnte ich sicherlich mit einer Preiserhöhung auf Basis der neuen Preisliste leben.:D

Was meint Ihr dazu? Hat jemand da schon mal spezielle Erfahrungen gemacht?
Würde sicherlich nicht nur mich interessieren.
 
Voriger Beitrag

Hat inzwischen nochmal jemand über dieses Thema nachgedacht? :confused:

Denke, es wird doch nicht nur mich geben, der in dieser Situation ist.

Bin mir sicher, daß jemandem was schlaues dazu einfällt.;)
 
tja , die agb sind etwas undurchsichtig, es bleiben noch ein paar fragen offen.

ist dein händler NL oder VT , kaufst du den wagen vom deinem händler oder als "vermitteltes geschäft" von der DCX - A/D ag

in D sind bestellfahrzeugen "provisions geschäft " sprich dein vertragspartener ist DCX-MB D .

punkt II 2 a ist ja klar, II2b würde ja nur zum zug kommen wenn der verkäufer der händler ist , bzw da DCX -A der importeur und nicht hersteller.



aufder mb at homepade finden sich folgende infos
Generalvertreter der DaimlerChrysler AG, Stuttgart für PKW, Transporter, LkW und Unimog für den österreichischen Markt.
Der Fahrzeug- und Ersatzteileverkauf erfolgt über die Mercedes-Benz-Vertragspartner, welche Sie über das Händlerverzeichnis auswählen können.
Mercedes-Benz-Österreich Vertriebsges.m.b.H.

darauf würde ich schließen ohen den rest von absatz II zu kenne ,das wenn der EK-preis zwischen dcx D-AT sich verändert sich dein preis erhöht.

wenn mann für dieses geschäft die "allgemeinen"AGB vom dcx D zu grunde legen würde , würde die preis erhöhung zwischen dcx D& A erst bei lieferzeiten von über (?4) monaten zum tragen kommen.

im zweifel einfach
Mercedes-Benz-Österreich Vertriebsges.m.b.H.
Fasaneriestrasse 35
A-5020 Salzburg
Österreich
Tel.: 0662 4478-0
Fax: 0662 4478-277




ANRUFEN und FRAGEN die müssen es Ja wissen
 
Hallo Leute,

wichtig ist einfach bei der verbindlichen Bestellung den Preis zu fixen dann gibts mit der Preiserhöhungen keine Probleme, wenn dies ausdrücklich in der Bestellung vermerkt wird, sollte bei jedem seriösen Händler keine Erhöhung möglich sein.
Den Merhpreis muß dann der Händler schlucken;)

Gruß Christian
 
@panicman
Hallo Panicman,
kann Dir zu Deinen Fragen folgende Antworten geben:
1. Mein Vertragspartner ist die MB-Wiesenthal AG (also eigentlich ein Händler im
herkömmlichen Sinne).
2.d.h. wenn DXC-MB D die Preise in D erhöht, wird sich auch der Einkaufspreis des Importeurs
bzw. letztendlich der Preis des Händlers (Wiesentahl) erhöhen.
--> die drücken mir das aufs Auge.:mad:

Nun eine Frage meinerseits:
Ist eine Regelung von "4" Monaten in D vertraglich geregelt?
Was meinst Du zu:

Desweiteren würde mich interessieren, daß wenn nun serienmäßig das Radio mit CD-Laufwerk verbaut wird, für meinen Fall ja wohl nicht eines mit CC-Laufwerk aus einem vergammelten Regal gefischt wird und in mein Auto eingepflanzt wird, nur um nicht selbstverständlicherweise eine zusätzliche Serienausstattung (CD statt CC) zu liefern, wenn die das gar nicht müßten.
Ebenso wäre es vom Prinzip der Automatisation unsinnig einen Wagen nicht mit den SBC-Features auszustatten (SBC-SOFT-STOP, STOP bzw. HOLD) wenn dies für die laufende Serie zur Grundausstattung gehören, nur weil meiner noch zu den Konditionen der alten Preisliste bestellt wurde. Falls diese Elemente zur neuen Serienausstattung gehören, werden die doch nicht alle Fahrzeuge die noch im alten Jahr bestellt worden sind, bewußt nicht mit diesen Dingen austatten?

@Dieselwiesel
Hatte ich eigentlich vor, habe auch stundenlang mit dem Verkäufer verhandelt, aber er hatte zum Schluß leider bessere Karten als ich:( , da ich meinen neuen W211 unbedingt wollte :p und sich mein Pokerface langsam aber sicher in Resignation verwandelt hat. That´s Life !
 
Die preis anpassung in d für bestehende verträge wird inden Liefer AGB's geregelt, bzw

BGB-D §309 Nr 1(kurzfristige Preiserhöhungen ).
(((Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist inAllgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

1. (Kurzfristige Preiserhöhungen) eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
2. )))http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG023401377.html

steuererhöhungen zahlt der kunde immer,
und preiserhöhungen nur wenn zwischen auftrag und lieferung mehr als 4 monate vergehen .



Audio 20
MB macht zwar ""JIS" " just in Sequenz " Montage , aber wenn sich wass ändert dann für alle nach der einführung , ansonsten istdas ja unnütze logistische mehrarbeit
 
Alle DC (außer S211) Modellpreise werden am 10.02 um durchschnittlich 1,6 % erhöht.
 
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Thema: Neue Preisliste ab Mitte Februar 2003

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