Neuer Fahrzeugschein & Winterreifen

Diskutiere Neuer Fahrzeugschein & Winterreifen im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hab letzte Woche Montag (31.07.2006) meine neue C Klasse (Pflegemodel) bekommen. Das Auto hat eine Mischbereifung, d.h vorne 205/55/R16 und hinten...
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mStyle

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Hab letzte Woche Montag (31.07.2006) meine neue C Klasse (Pflegemodel) bekommen. Das Auto hat eine Mischbereifung, d.h vorne 205/55/R16 und hinten jedoch 225/55/R16. Im Fahrzeugschein sind jedoch nur 205/55/R16 eingetragen. Es handelt sich um den neuen Fahrzeugschein.

Ist da ein Irrtum??? :rolleyes:

Und welche Felgen bzw Winterreifen kann ich auf die C Klasse montieren ?? :confused:

Eingetragen sind nur 205/55/R16 :sheep1:
 
Hallo mStyle,

ich nehme an die hast einen Neuwagen bekommen?

Ich gehe davon aus, dass die bei Auslieferung montierte Größe eingetragen ist, jedoch andere größen genauso zulässig sind. Bei mir sind VA 225/45R17 HA 245/40R17 eingetragen. Meine M&S sind rundum 225.

Für mich stellt sich nur die Frage, wie das die Rennleitung bei Kontrollen handhaben will, da bei der neuen "Zulassungsbescheinigung" derartige Dinge nicht mehr so festgehalten werden wie bei der "alten". :rolleyes:
 
Jepp ist ein Neuwagen .

Meine Frage @ Termi.

Muss ich die Felgen bzw Reifen eintragen lassen die Technisch drauf passen ???
 
Hallo,

hier der Text vom KBA:

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebser-laubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen¬kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheini-gung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi¬nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abge-segnet werden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Auszug_Jahresbericht_Zulassungsdokumente.pdf
 
Bis du sicher, das es hinten 225/55R16 sind ?

Die Klassische Mischbereifng ist hinten dann 225/50R16, damit der abrollumfang wieder stimmt.

Mit 225/55R16 hast du hinten eine abweichung von 3.5 %

Mit 225/50R16 sind es nur 0,08%, also fast genau gleich.

Sonst müsstest du ja im Winter auch mischbereifung fahren, damit das ESP nich ständig denkt da is irgendwo schlupf.

Oder erkennen die neueren Arten des ESP dies vonselber ?
 
tobic200t schrieb:
Für mich stellt sich nur die Frage, wie das die Rennleitung bei Kontrollen handhaben will, da bei der neuen "Zulassungsbescheinigung" derartige Dinge nicht mehr so festgehalten werden wie bei der "alten". :rolleyes:
Z. B. die Bedienungsanleitung, in der auch die zulässigen Räder/Reifen aufgeführt sind, des Fahrzeugs mitführen...
 
Horst II schrieb:
Z. B. die Bedienungsanleitung, in der auch die zulässigen Räder/Reifen aufgeführt sind, des Fahrzeugs mitführen...

Und die glauben so einem "unamtlichen" Dokument :confused: ?
 
Thema: Neuer Fahrzeugschein & Winterreifen
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