Notdiensteinsatz auf BAB

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Mad-Max

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Wie sieht eigentlich die Rechtslage bei einem Notdiensteinsatz auf der Autobahn aus . Hintergrund ist eine Aussenmontage beei einem LKW , dessen Gelenkwelle gebrochen war. das Fahrzeug rollte am Standstreifen aus. Bis zur Fahrbahn war es ungefähr nur noch 30 cm .
Beim vorbeifahren der LKW schwankte das Pannenfahrzeug enorm. Kann ich mich als Arbeitnehmer dem Auftrag des Chefs wiedersetzen, dort an dieser Stelle die schadhafte Gelenkwelle auszubauen .
( Spedition des schadhaften LKW lehnt aus Kostengründen ein Abschleppen ab und fordert die Instandsetzung vor Ort auf dem Pannenstreifen )
Wie sieht es ggf. arbeitsrechtlich aus ???

Wann muß !!! die Polizei informiert werden und muss absperren ???
Sowas muss doch irgendwo genau geregelt werden.
 
...DU KANNST !!!

...eigensicherung und die eigentliche gesundheitlich integrität ist dein/das höchste gut...

sollte sich dein chef darüber hinweg setzen und mit kündigung drohen , erfüllt die den tatbestand der nötigung...

und die polizei ( sofern du sie gerufen hättest) hätte dir ohnehin bei der von beschriebenen pannensituation (30cm zur fahrbahn) eine rep. untersagt und dich/ das schadhafte fahrzeug zum nächsten parl/rastplatz eskortiert...


ps. der austausch einer gelenkwelle ist ohnehin keine überbrückung einer panne , sondern eine reparatur größeren umfanges ; dementsprechend DARF diese gar nicht auf dem pannenstreifen durchgeführt werden

(es heißt ja pannenstreifen und nicht rep.-steifen oder "werkstatt-aussenstelle meyer und co. )
 
mephisto7 schrieb:
...DU KANNST !!!

...eigensicherung und die eigentliche gesundheitlich integrität ist dein/das höchste gut...

sollte sich dein chef darüber hinweg setzen und mit kündigung drohen , erfüllt die den tatbestand der nötigung...

und die polizei ( sofern du sie gerufen hättest) hätte dir ohnehin bei der von beschriebenen pannensituation (30cm zur fahrbahn) eine rep. untersagt und dich/ das schadhafte fahrzeug zum nächsten parl/rastplatz eskortiert...


ps. der austausch einer gelenkwelle ist ohnehin keine überbrückung einer panne , sondern eine reparatur größeren umfanges ; dementsprechend DARF diese gar nicht auf dem pannenstreifen durchgeführt werden

(es heißt ja pannenstreifen und nicht rep.-steifen oder "werkstatt-aussenstelle meyer und co. )

Alles für mich nachvollziehbar . Aber welches Gesetz und/oder Verordnung regelt das. Ich habe auch schon erlebt, das die Polizei ein Warnschild aufgestellt hat und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Für das Warnschild musste ich damals unterschreiben und nach der Panne wieder auf der Polizeistation abliefern.

Wenn ich sowas schwarz auf weiß habe, dann könnte ich an Ort und Stelle gekonnt argumentieren. :oh_yeah:
 
das ist den arbeitsschutz-richtlinien , bzw. dem arbeitsschutz-gesetz zu entnehmen ;

ich würd diesbezüglich aber eher ein rechtsforum bemühen , da du da eher etwaiger verlinkung bzgl. diverser präzenzfälle resp. paragraphen findest
 
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