Parkticket aus Holland bezahlen?

Diskutiere Parkticket aus Holland bezahlen? im Forum Recht im Bereich Allgemeines - hallo war im juli in Holland und habe ein knölchen beim parken bekommen. den betrag von 47,50 € sollte ich dann überweisen stande darauf...
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Hirschi

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hallo
war im juli in Holland und habe ein knölchen beim parken bekommen.
den betrag von 47,50 € sollte ich dann überweisen stande darauf.
zurück in deutschland habe ich in der autobild gelesen das man das nicht zahlen muß!
dann kam post mit der aufforderung den betrag zu begleichen.
habe ich natürlich nicht gemacht.
jetzt kam schon wieder post mit den selben vorderungen, habe aber gelesen das man wiederspruch einlegen muß.
soll ich wiederspruch einlegen oder kann ich die sache in den abfalleimer befördern?
der verleger soll aber nicht "seine rechtsabteilung in SEINER firma bemühen :D

mfg
 
Hirschi schrieb:
hallo
war im juli in Holland und habe ein knölchen beim parken bekommen.
den betrag von 47,50 € sollte ich dann überweisen stande darauf.
zurück in deutschland habe ich in der autobild gelesen das man das nicht zahlen muß!

natürlich MUSST du es bezahlen.

die frage ist wieviel mühe sich NL behörden machen es in de zu verfolgen und mit den DE Behörden einzufordern bzw zu vollstrecken*. es kann dir auch passieren das die bei der nächsten einreise nach NL bei einer kontrolle der strafzettel unter die augen gehalten wird.

wenn es über ein nl inkassounternehmen (und zb nicht der polizei oder dem nl staatsanwalt) bei dir in de eingefordert werden, musst du es nicht bezahlen weil zivilgerichte diese dinge nicht durchsetzen können/dürfen.

* es gibt IMO ab 2007 eine einheitlichere eu regelung zu diesem thema
 
hallo
die forderungen werden durch das inkassobüro cannock chase
eingefordert.
also nicht zahlen :D oder?
und muß ich einspruch einlegen?
mfg und danke im voraus.
 
Hirschi schrieb:
hallo
die forderungen werden durch das inkassobüro cannock chase
eingefordert.
also nicht zahlen :D oder?
und muß ich einspruch einlegen?
mfg und danke im voraus.


Dein Einspruch, wenn du ihn einlegen willst, kommt sehr spät.

Wenn du nicht zahlst, wirst du sehr wahrscheinlich bei deiner nächsten Einreise sehr große Probleme bekommen.
Einige Tage in Haft und Einzug deines Fahrzeugs:
 
hallo
im ernst? das kann ich mir nicht vorstellen :cool:
wegen 47 euronen kommt man nicht mal in holland in den bau
mfg
 
EU macht Weg frei für "Knöllchen ohne Grenzen"

Zitat von Hirschi: "hallo im ernst? das kann ich mir nicht vorstellen wegen 47 euronen kommt man nicht mal in holland in den bau
mfg" :tatiZ

Hi, :hello:
wenn so sicher - dann einfach mal ausprobieren ! :donqui:

Wir wohnen hier im Grenzgebiet zu "Holland", ich haette deshalb
1. entweder [seinerzeit] Widerspruch eingelegt oder
2. schon laengst bezahlt oder
3. wuerde den Rest meines Autofahrerdaseins auf keinen Fall mehr riskieren, nach "Denekamp" zum Blumen kaufen zu fahren.

Also bitte nicht ganz so blau-äugig sein und glauben, es wird schon wieder...
Jedenfalls nicht von selbst, und deshalb bis zur Erledigung auch nicht "eine einzige Reifenbreite ins Käseland" rollen. :Cheese:
 
hallo
ok ok ich werde zahlen, :mad:
aber warum wird das so hart bestraft?
mfg
 
Niederländisches Knöllchen

Über Rakkasan´s Stellungnahme, sollte man schon mal nachdenken. Die Holländer führen ein Register über die unbezahlten Knöllchen der Ausländer und schlagen dann bei einer erneuten Einreise zu. :eek: Das Bußgeld wird auch bei Nichtzahlung mehrmals neu festgesetzt und dabei natürlich deutlich angehoben. Die Löschung erfolgt nach 2 Jahren.
Ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden ist bisher nicht in Kraft und soll auch erst ab 100 € greifen. :)

Apropos, gerade lese ich, du willst freiwillig zahlen! Damit hätte sich mein Posting eigentlich erübrigt! Aber, nachdem ich mir so viel Mühe gegeben habe... :D
 
hallo
also doch nicht zahlen?
mfg
 
Hirschi schrieb:
hallo

der verleger soll aber nicht "seine rechtsabteilung in SEINER firma bemühen :D

mfg


...könnte Dir sagen warum du eventuell nicht zahlen brauchst und warum.Aber siehe dein Posting oben. :D :D
 
Diese Entscheidung wird Dir wohl niemand abnehmen können :confused: !
Das Risiko ist bekannt, und wenn Du oder sonst jemand mit dem Fahrzeug "eine einzige Reifenbreite ins Käseland" rollst (Zitat Rakkasan), haben sie Dich...
Nur können sie halt in Deutschland nicht vollstrecken. ;)
 
EU-Minister einigen sich auf eine Mindesthöhe von 70 Euro...

...ab der die Behörden grenzüberschreitend Bußgelder eintreiben sollen!

Zitat von hirschi: hallo ok ok ich werde zahlen, aber warum wird das so hart bestraft? mfg :tatiZ

Hi, :hello:
also noch mal zu den Knöllchen im Ausland :

Bislang gilt immer noch:
"Man kann zahlen – muss aber nicht!"

Allerdings gilt auch jetzt schon etwas grundsaetzliches:
"wenn man sich im Ausland nicht korrekt verhalten hat, dann sollte man dafür auch einstehen."

Natürlich, manchmal empfindet man die daraus resultierende [finanzielle] "Inanspruchnahme" als äußert ungerecht - weil, gemessen an deutschen Verhältnissen, einfach zu hoch, und da sagt man sich vielleicht, solche Sachen bezahle ich nicht...

Und auch bei einem Inkassounternehmen, (zitiere den ADAC) "das sich auf den Einzug von Bußgeldern über Landesgrenzen hinweg spezialisiert hat, muss man keine Angst davor haben, dass plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und die Forderung eintreibt, oder dass man plötzlich in der SCHUFA steht..." (Zitatende)

Nur, dann sollte man sich als "Knöllchen-Schuldner" besser nicht mehr in das betreffende Land begeben. Warum in einigen Ländern bei Knöllchenschuldnern so hart durchgegriffen wird: keine Ahnung, da sollte man vielleicht mal an die zustaendige Behoerde ein kleines Briefchen mit einer freundlichen Anfrage hinschicken :D

Fest steht jedenfalls, DASS in einigen Ländern bei Knöllchenschuldnern hart durchgegriffen wird, so auch in den Niederlanden (s.u.)

Denn dort z.B. erweisen sich nicht bezahlte Bußgelder in der Praxis als ausgesprochener Bumerang;
(Zitiere aus Auto&Verkehr / WDR2):
[...] da Ordnungshüter im Ausland fällige Strafgebühren sofort eintreiben, und das zum Teil in drastischer Höhe.
In manchen Ländern trifft den Kfz-Halter eine Halter- (oder halterähnliche) Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. in Italien, Belgien, den Niederlanden).
Wenn dann Bußgelder (oder eine Kaution, in Belgien zum Beispiel mindestens 150 Euro) nicht sofort bezahlt werden, wird in aller Regel kurzerhand das Tatfahrzeug sichergestellt und abgeschleppt.
Besonders drastisch ist die belgische Polizei: für den Fall, dass die geforderte Zahlung nicht innerhalb von längstens vier Tagen nachentrichtet wird, kann das Kraftfahrzeug verwertet werden.(Zitatende)

Holland, bzw. die Niederlande natuerlich, werden hier zwar nicht explicit beim Strafmaß erwaehnt, aber es ist davon auszugehen, dass hier so aehnlich vorgegangen wird.

Soll heißen, fahre ich in den "naechsten Hundert Jahren " nicht mehr nach Holland, wuerde ich mir wegen der Inkasso-Djangos keine Gedanken machen. Moechte ich aber doch irgendwann mal wieder einen Abstecher auch dorthin unternehmen - nun, dann wuerde ich zuegig ueberweisen! :cool:

Hier noch ein Link, hoffe der hilft bei der "endgueltigen Entscheidungs-findung" weiter:
Da drin findet man unter anderem folgenden Hinweis:
Zitat ADAC: Nichtzahlung nach der zweiten Erhöhung (2e Verhoging) führt in der Regel zur Verhängung einer Ersatzhaftstrafe und zur Eintragung in den Fahndungscomputer. Zitatende


http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ve...fault.asp?ComponentID=3049&SourcePageID=10280
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo
danke an alle schon mal :)
@ verleger :D meine schwiegeroma wohnt auch in Baesweiler deshalb waren wir auch in holland, und deswegen habe ich auch ein knölchen :D
hiermit erteile ich dir ausdrücklich die erlaubnis schnell deine meinung hier zu posten :D :D :D :oh_yeah:
mfg
hirschi
 
Hier imma de nose long, dons na Holland gon'

Hirschi schrieb:
hallo
meine schwiegeroma wohnt auch in Baesweiler deshalb waren wir auch in holland, und deswegen habe ich auch ein knölchen mfg hirschi

Na, dann isses doch janz infach: dann muss e die SchwiegerOma ebent de Knöllechen betaalen... Dat hän ich oba scho lääängst jemaaacht. :lol2:
 
Vorsicht vor Maastricht

Mein wahres Erlebnis in Holland bezgl. Knöllchen wie ich handelte und später gerichtlich prozessierte:1994,Samstags.
Nichts böse ahnend stellte ich mein Auto am Strassenrand ab.Damit nahm das Unheil seinen Lauf.Als ich Abends wieder zu meinem Auto kam,fand ich..nein kein Knöllchen.Dafür erhielt ich einige Tage später Post.Aus Maastricht.Die Gemeinde sandte mir eine "Parkeerbelasting" in einer unverständlichen Sprache.-wohl holländisch.Da ich über eine altsprachliche Bildung verfüge und in Feinheiten der niederländischen Dialekte nicht vertraut bin,konnte ich dem nur entnehmen,dass es sich dabei um irgendeinen Geldbetrag i.H.von Hfl 60,50 handeln musste.
Da ich auf unverständliche Schreiben nicht reagiere,legte ich den
"Parkeerbelasting" in die Rundablage und hoffte auf Ruhe.Weit gefehlt.
"Im Naam der Konnigin" übersandte mir die "Gemeente Maastricht" einen
"Dwangbevel"und schaltete für diese segensreiche Tätigkeit den Gerichtsvollzieher Boonstoppel,geschäftsansässig ebenfalls in Maastricht.Durch diese Aktivitäten hatten sich die Hfl 60,50 bereits auf Hfl 120,50 erhöht.Da ich auch nunmehr keinen Kurs in niederdeutschen Dialekt belegt hatte,legte ich diesen"Dwangbevel" trotz des Verweises auf die "Konnigin" in die Rundablage und hoffte auf Ruhe.Nichts war.
Der nächste Akt kam vom Zentralen Mahngericht in Berlin-Schönefeld,das für gerichtliche Mahnverfahren von Gläubigern mit ausländischem wohnsitzzuständig ist.Erstmalig in einer auch Altsprachlern verständlichen Sprache konnte ich entnehmen,dass vertragliche Ansprüche auf Grundlage von Parkplatzmiete geltend gemacht wurde.Nun wollte man auch nicht mehr holländische Gulden sondern harte Deutsche Mark.Dafür gleich 210,49DM.Nun befasste ich mich damit und legte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
Ein weiteres 1/2 Jahr ging ins Land und ich wusste noch weniger,worum es eigentlich ging,bis mir die Anspruchsbegründung der Anwaltskanzlei
Strick aus Kleve zugestellt wurde.Und dem konnte ich dann entnehmen,worum es da eigentlich ging:
Der Gesetzgeber der der Herrschaften aus Holland hatten,so der Vortrag der RAe,in der weisen Erkenntnis,dass Eintreibung von Parkgebühren erheblichen Aufwand bereitet,eine neue Regelung erfunden.Den Städten und Gemeinden war durch Artikel 276a Gemeentewet die Möglichkeit eröffnet worden,ihr ganzes Stadtgebiet zu Parkraumbewirtschaftungszonen zu erklären und die Parkverhältnisse zivilrechtlich zu regeln.Dem Verordnungsgeber war es gleichzeitig ermöglicht worden,das Mietgeld selbst festzulegen.
M.a.W.:Wer sein Fahrzeug in Holland am Strassenrand abstellt,schließt
konkludent einen Mietvertrag mit der Gemeinde.Zur Entrichtung des Mietentgeldes hat der Automobilist einen Parkscheinautomaten(natürlich nur in niederländischer Sprache)beschriftet zu betätigen.Genaue Regeln wie, wo,was,hat der Gesetzgeber nicht geregelt.Aus gutem Grund:Denn hier sprudelt der Geldsegen.
"Wird die Parkraummiete nicht entrichtet,wird die Höhe auf Grundlage einer Tagesmiete pauschal berechnet".Dies sind im vorliegenden Fall60,50Hfl. Um den Anspruch weiter zu stützen,wurde pauschal mit Beweisantritt "Zeuge NN" behauptet,dass ich mein Auto auf einem bewirtschafteten Parkplatz abgestellt habe.Mit 20 seitiger Anspruchsbegründung beigefügt.Natürlich in niederländischer Sprache.
Jetzt wurde ich etwas stinkig.Ich ließ über meinen Anwalt bestreiten,das die Gemeinde Maastricht nach niederländischem Recht überhaupt existiert,dass es die behaupteten Vorschriften gibt,dass es irgendwelche Entgeldverordnungen,Gerichtsvollzieher und "Dwangbevele" gibt.Woher soll man das auch wissen.
Die Herr RAe waren davon nicht beeindruckt.Sie vertraten nun den abenteuerlichen Gedanken,ich solle doch mal beweisen,dass ich mit dem Kläger keinen Vertrag abgeschlossen habe.Ich ließ es auf einen Prozeß in Deutschland ankommen.
Urteil folgt morgen.
Bis dahin
Gruß
_____
Günter
 
Nett geschrieben - bin mal auf das Urteil gespannt. Ich denke es wird sich alles in Luft auflösen! Damals - zur seligen "nicht EU" Zeit haben wir wirklich einige Knöllchen aus dem Umland (F/NL/B - nicht jedoch CH oder A) in selbige Ablage legen dürfen!

verleger11 schrieb:
Heutzutage jedoch sieht das alles etwas anders aus - weshalb ich ein Urteil nicht unbedingt mit aktuellen Szenarien vergleichen würde!

verleger11 schrieb:
Da ich auch nunmehr keinen Kurs in niederdeutschen Dialekt belegt hatte,legte ich diesen"Dwangbevel" trotz des Verweises auf die "Konnigin" in die Rundablage
Was meinst du mit was mit einem ausländischen mitbürger passiert, welcher hier in D eine Straftat begeht aber kein deutsch spricht! Meinst Du der kann sich damit rausreden der hier gesprochenen Sprache nicht mächtig zu sein :) Wenn ja - dann verlerne ich ab sofort die deutsche Sprache!

happy Benzing

Olli
 
...einem ausländischer Mitbürger würde bei einer Straftat in D einen Dolmetscher oder eine Amtshilfe zur Seite gestellt :D .Zudem hat fast jede Stadt einen Ausländerbeirat welcher dann in solche Sachen kostenlose Beihilfe leistet.Bei schweren Delikten reist der D-Beamte sogar in das Land des "Täters" um mit Hilfe des dortigen Beamten ein Verhör in diesem seine Sprache durchzuführen.Aber hier geht es ja "nur" um eine niederländisches Gesetzesauslegung, in niederländischer Sprache. :p
Guß
_________
Günter
 
Urteil des AG

Poste das Urteil vom Vorfall Maastricht mal unter Recht.

Urteil verkürzt mit den wichtigsten Punkten:
AG Münster,Urteil vom 23.11.1994(29C517/94),DAR 95,165
Art.3,6 EGBGB,Art.1,6 EuGVÜ(Keine Parkgebührenansprüche aus NL inD)
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Leitsatz:Da es sich bei der Forderung von Parkraumbenutzungsentgeld einer niederländischen Gemeinde um eine(öffentlich-rechtliche)Steuerforderung handelt,kann diese gegenüber einem deutschen KFZ-Halter mangels funktionaler Zuständigkeit deutscher Gerichte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.
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Gründe: Die Klage ist unzulässig
....Eine funktionale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die Durchsetzung von Ansprüchen ,die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates entstehen,ist nicht gegeben.
Die internationale Zuständigkeit des Gerichtes ergibt sich auch nicht aus Artikel 6 des Brüsseler EWG-Übereinkommens ..nach EuGVÜ.

Die mit der Klage geltend gemachten Mahnkosten sind solche der Steuereintreibung....anzusehen.Denn bei der zugrunde liegenden Forderung handelt es sich nach niederländischem Recht um eine Steuerforderung..nach Art.2761 Abs,1 Gemeentewet(Gemeindesteuergesetz)
Hinweis: niederländische Gemeinden versuchen immer wieder,ihre Verwarnungsgelder über deutsche RÄe in D durchzusetzten.Diese kann aber in D nicht im Wege der zivilrechtlichen Klage durchgesetzt werden.
Dies entschied auch das AG Heinsberg mit Urteil vom 19.01.1996,AZ.3 C 127/95 und wurde auch vom BGH so bestätigt.
Es sollte auch immer darauf geachtet werden,das der Bußgeldbescheid von der zentralen Bußgeldstelle in Leeuwarden,NL kommt.Dorthin sollte auch der Einspruch gehen und nach gewisser Frist nochmals nachfragen.Bei Bescheiden aus NL prüfen,ob das Wort"belasting"(=Steuer)aufgeführt ist.
Zudem ist es für die Nl Gemeinden schwer nachzuweisen,das ihr zum fraglichen Tag in NL ward.
Die Entscheidung zu zahlen oder nicht,bleibt natürlich jedem selber überlassen.In obiger Sache ging es hauptsächlich um extrem hohe Zusatzkosten durch Inkasso-Büros oder NL/D Anwälte.
Bis dahin
Gruß
____
Günter
 
Zusammengefasst

Hallo Günter,

habe das jetzt mal hier angehängt! Drei Threads sind doch ein bisschen viel ... ;)


Ciao,
 
Hallo
danke an alle! (@ Verleger :D )
ich denke ich werde es nicht zahlen da ich in naher zukunft auch nicht vorhabe in die NL einzureisen.
einspruch werde ich auch nicht einlegen, denke das bringt eh nichts auser wieder post von denen. :mad:
wenn die nächste post kommt werde ich es dem anwalt meines vertrauens geben, der ist super gut und macht das ohne das ich was bezahlen muß.
was meint ihr geht das so?
mfg
hirschi
 
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Thema: Parkticket aus Holland bezahlen?
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