Parkticket aus Holland bezahlen?

Diskutiere Parkticket aus Holland bezahlen? im Forum Recht im Bereich Allgemeines - hallo war im juli in Holland und habe ein knölchen beim parken bekommen. den betrag von 47,50 € sollte ich dann überweisen stande darauf...
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...und, wie ging die sache weiter?
 
mein anwalt het gesagt nicht zahlen.
damit ist die sacche fertig. habe auch nichts mehr gehört.
mfg hirschi
 
Einfach clever

Eine elegante Methode seine Schwiegeroma nicht mehr besuchen zu müssen... :D

Liebe Schwiegeroma : "Ik zal u graag om bezoeken te komen..."
Aber es geht wirklich nicht - die nehmen uns das Auto weg und stecken dich in den Knast...! :D
 
Gibt´s eigentlich ähnliche Abkommen zwischen Hessen und Bayern auch :confused: :D :p
 
nee da haste leider pech :D
 
Noch ein armer Sünder

Hallo allerseits,

habe mir vorgestern eine Knolle in Rotterdam abgeholt, knappe 50 Euronen, das scheint ja das übliche zu sein. Der Ordnungshüter hat nur einen Fehler gemacht, er hat im Feld "kleur" "licht" hingeschrieben (heißt wohl hell auf holländisch), mein Auto ist aber schwarz. Da könnte man ja mal behaupten, dass man da nie war, und sich der gute Ordnungshüter wohl verschireben haben muss, Beweis: Kopie Kfz-Schein, da steht ja freundlicherweise die Farbe drin. Hat schon mal jemand versucht, sich per Widerspruch mit solchen Spitzfindigkeiten rauszureden?

Grüße
G
 
Gunni R schrieb:
Hat schon mal jemand versucht, sich per Widerspruch mit solchen Spitzfindigkeiten rauszureden?
Ich persönlich nicht, aber in diesem Fall würde ich das vielleicht auch probieren!

Viel Erfolg!

Olli
 
Gunni R schrieb:
Hallo allerseits,

habe mir vorgestern eine Knolle in Rotterdam abgeholt, knappe 50 Euronen, das scheint ja das übliche zu sein. Der Ordnungshüter hat nur einen Fehler gemacht, er hat im Feld "kleur" "licht" hingeschrieben (heißt wohl hell auf holländisch), mein Auto ist aber schwarz. Da könnte man ja mal behaupten, dass man da nie war, und sich der gute Ordnungshüter wohl verschireben haben muss, Beweis: Kopie Kfz-Schein, da steht ja freundlicherweise die Farbe drin. Hat schon mal jemand versucht, sich per Widerspruch mit solchen Spitzfindigkeiten rauszureden?

Grüße
G
...sich auf die falsche Farbangabe zu berufen bringt allein überhaupt nichts,übrigens auch bei uns nicht.Lies dir den Bescheid(Inhalt) durch wenn er kommt und entscheide dann.

Gruß
 
verleger11 schrieb:
...sich auf die falsche Farbangabe zu berufen bringt allein überhaupt nichts,übrigens auch bei uns nicht.Lies dir den Bescheid(Inhalt) durch wenn er kommt und entscheide dann.

Nein, wirklich nicht? Schade - ich als Laie hätte darin auch einen rettenden Strohalm vermutet.

Olli
 
...berechtigt gute Chancen bestehen bei z.b. einen Zahlendreher,falsche Autotypbezeichnung.
Ich wurde mal wegen zu geringem Abstand zur Kasse gebeten.Im Bußgeldbescheid war meine Fahrtrichtung ,Richtung Karlsruhe gefahren,im Bescheid stand Richtung Koblenz,mit Uhrzeit,auch nicht stimmig,vom Gericht als nicht gravierend eingestuft.Kennzeichen und Automarke(ohne Farbangabe) reichten zur Verurteilung.
Auch der Fotovergleich,Fahrer sieht ähnlich aus wie Sie,reichte dem Gericht als Beweis.Muss zwar nicht zwingend jedes Gericht so urteilen aber man muss dann schon nachweislich darlegen,das dies zwar das eigene Auto ist,das KZ zwar stimmt aber man selbst nicht der Fahrer war.Ergo:Fahrer benennen,wenn nicht :Fahrtenbuch führen
u.a.
 
verleger11 schrieb:
das dies zwar das eigene Auto ist,das KZ zwar stimmt aber man selbst nicht der Fahrer war.Ergo:Fahrer benennen,wenn nicht :Fahrtenbuch führen
u.a.
Ja zumindest dies war früher einmal besser :(

Aber *toitoitoi ich bin immernoch bei erst 1 Punkt ,,,
 
Stand der Dinge:

Die EU-Justiz- und Innenminister hatten Anfang 2005 festgelegt, dass die Einziehungspflicht für Strafen und Bußen ab 70 Euro gelten soll.

Die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern sollte bis zum 22.03.2007 umgesetzt sein. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist aber noch nicht in Sicht. Die Damen und Herren sind angeblich auf "kleine jur. Probleme" gestoßen. :D

Also kann man das Thema immer noch entspannt angehen, wenn man das jeweilige Land nicht ständig bereist.

Ausnahme ist und bleibt natürlich ein Knöllchen aus Österreich. Hier gibt es schon seit vielen Jahren ein Vollstreckungsabkommen zwischen D und A. Also "Öschi-Strafzettel" immer schön brav bezahlen. ;)

btw: Die anderen EU-Länder haben die Richtlinie IMHO bisher auch noch nicht umgesetzt.
 
"Strafzettel ohne Grenzen"

@Gerry_

... dieses Zitat stammt aus dem Focus v. 26. März 2007. Darin steht, dass Deutschland in diesem Herbst die EU-Vorgabe umsetzen wird.
Was man dabei beachten sollte, auch nicht verjährte Strafzettel können rückwirkend eingetrieben werden. Außerdem: Die 70-EURO-Schwelle setzt sich aus Geldbuße und Gebühren zusammen. Und, die Ämter im Heimatland agieren als reine Zahlstellen (Beitreibung!). Beschwerden müssen die Betroffenen im Ausland innerhalb der Widerspruchsfrist vorbringen... :(
 
Baumi schrieb:
Was man dabei beachten sollte, auch nicht verjährte Strafzettel können rückwirkend eingetrieben werden.

Stimmt, wobei die Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung in manchen Ländern sehr hoch ist. Habe im Hinterkopf, dass z.B. die Verfolgungsverjährung in Frankreich bei Verkehrsstraftaten 3 Jahre und bei OWiGs 1 Jahr beträgt (Vollstreckung 2/5 Jahre?). Also nicht läppische 6 Monate Verfolungsverjährung (OWiGs) wie bei uns.
 
Holländische Methode

:eek: Holländische Kennzeichen Erfassung :
_______________________________
Aus Anlass eines Bescheides an mich wegen angeblichem Falschparken in Holland greif ich dieses Thema nochmals auf.Vorab:Ich war nachweislich nicht zu diesem Zeitpunkt in Holland.Da mich aber interessierte wie so etwas ,in Holland leider öfter,möglich ist kam ich nach Recherche auf nachfolgende,erstaunliche Feststellung:
In Holland gibt es nur durchgehende Kennzeichen,d.h. ohne Bindestrich wie bei uns.
Beispiel:K-RV 880 oder KR-V 880 das eine aus Köln,das andere aus Krefeld oder
AC-M 1010 bzw. A-CM 1010,das eine Aachen das andere Augsburg.
Die Ordnungshüter schreiben also das jeweilige KZ durchgehend auf,der Zentralcomputer in Holland kann das auch nicht anders.
Da in den Bescheiden aus Holland keine Fahrzeugtyp aufgeführt ist,passiert es ,das z.b. der Aachener statt der Augsburger oder der Kölner statt der Krefelder oder auch umgekehrt einen Bußgeldbescheid bekommt.Der holländische Zentralcomputer ermittelt in diesen Fällen die KZ :K R V 880 oder z.b. A C M 1010.So passiert es eben,das der wirkliche Sünder Glück haben kann dafür der Unschuldige angeschrieben
wird. Selbst schriftlicher Einspruch wird seitens der Holländer partout abgelehnt.Dies auch damit begründet,das erst gezahlt werden muss,bevor Widerspruch erhoben
werden kann.Laut EU Recht muss von ausländischen Behörden eine deutsche Übersetzung beiliegen.Dies tun die Holländer zwischenzeitlich.So kann durch deren Seite eine Vollstreckung in D,durch D-Behörden, durchgeführt werden. :eek:
Ohne Anwaltliche Hilfe ist hier selten Erfolg beschieden.Gut,wer dann Rechtsschutz hat.
Gruß
________
Günter
 
verleger11 schrieb:
:eek: Holländische Kennzeichen Erfassung :
_........... kam ich nach Recherche auf nachfolgende,erstaunliche Feststellung:...........
Günter
:D Du hast also gestern auch Fernseh geschaut ;)
 
Das ist der Hammer...

Etwas ähnliches, aber die gleichen Sachverhalte wie von Günter geschildert, habe ich kürzlich im ARD gesehen. Es kann doch nicht sein, dass der Bürger nahezu wehrlos der Staatsmacht (hat Holland überhaupt sowas :D) ausgesetzt ist.
ARD - plusminus v
 
Gerry_ schrieb:
Stand der Dinge:

Die EU-Justiz- und Innenminister hatten Anfang 2005 festgelegt, dass die Einziehungspflicht für Strafen und Bußen ab 70 Euro gelten soll.

Die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern sollte bis zum 22.03.2007 umgesetzt sein. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist aber noch nicht in Sicht. Die Damen und Herren sind angeblich auf "kleine jur. Probleme" gestoßen. :D

Also kann man das Thema immer noch entspannt angehen, wenn man das jeweilige Land nicht ständig bereist.

Ausnahme ist und bleibt natürlich ein Knöllchen aus Österreich. Hier gibt es schon seit vielen Jahren ein Vollstreckungsabkommen zwischen D und A. Also "Öschi-Strafzettel" immer schön brav bezahlen. ;)

btw: Die anderen EU-Länder haben die Richtlinie IMHO bisher auch noch nicht umgesetzt.

Da die Richtlinie immer noch nicht umgesetzt wurde, können die Niederländer übersetzen bis zum Umfallen, vollstrecken jedoch nicht.
 
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