Plus-3-Finanzierung E-Klasse

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Thorsten

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E-350 Avantgarde (W211)
Hi, ich wollte ja eigentlich den Kaufvertrag unterschreiben, aber da kam dann doch noch was dazwischen :mad: :

Bis 31.12.2004 gab es für die +3-Finanzierung 3,9%, jetzt sind es 4,9%. Der Verkäufer in der NL wollte auf meinen Vorschlag hin 3,9 möglich machen mit Rückdatierung der Bestellung und so, hat auch einiges versucht (ich war dabei). Nun meinte er aber doch heute, dass es da einen Passus bei der DC-Bank gibt, wonach das Lieferdatum (wird April 2005) entscheidend ist, nicht das Bestelldatum.
Ist das so richtig oder gibt's da andere Erfahrungen?

Thorsten.
 
Hallo Thorsten,

du machst dir den Kauf nicht gerade einfach :o . Die Zinsen haben sich wirklich geändert. Es gilt 4,9%. :( Allerdings auch schon vorher !
Nur wenn die Auslieferung bis 31.12. war, konntest du 3,9 abfassen. Wenn dir dein NL-Verkäufer sagt, er könne die Bestellung rückdatieren (wüsste allerdings nicht, wie er das seinem Werksdisponenten beibringt... :rolleyes: ) ist das aber auch egal, da du den 211 nur schwierig bis zum 31.12.2004 auch noch geliefert bekommst.
Wenn er einen "Trick" kennt, lass es mich wissen :D

Vielleicht hat er aber noch bissl "Luft". Wenn du ihn also nicht schon bis aufs letzte Hemd geknebelt hast, kann er die Mehrzinsen evtl. schlucken...

Ich drück die Daumen... ;)
 
Dann ist es also richtig, dass das Auslieferungsdatum entscheidet. Danke für diese Bestätigung - dann ist der Verkäufer offensichtlich ehrlich. Doch das heisst auch, dass er keine weitere Luft mehr hat... :o
 
Thorsten schrieb:
Dann ist es also richtig, dass das Auslieferungsdatum entscheidet. Danke für diese Bestätigung - dann ist der Verkäufer offensichtlich ehrlich. Doch das heisst auch, dass er keine weitere Luft mehr hat... :o


und hast Du auch mal Leasing rechnen lassen?
Gibt es auch 'ne Aktion ... :)
 
Ja, habe ich auch rechnen lassen. Ist eventuell eine Alternative. Aber soll ungünstiger sein, wenn ich nach drei Jahren das FZ behalten möchte. Genau habe ich das nicht verstanden... Ich muss da auch noch mal mit meiner Steuerber. sprechen, ob sich das überhaupt für mich eine sinnvolle Option ist.
T.
 
Thorsten schrieb:
Ja, habe ich auch rechnen lassen. Ist eventuell eine Alternative. Aber soll ungünstiger sein, wenn ich nach drei Jahren das FZ behalten möchte. Genau habe ich das nicht verstanden... Ich muss da auch noch mal mit meiner Steuerber. sprechen, ob sich das überhaupt für mich eine sinnvolle Option ist.
T.

Da es bei der Leasingsache keine Kaufoption gibt, dürfte die Übernahme nach Ablauf nicht ganz so leicht werden. Die NL muss sich dann (eigentlich) an die Leasingerlasse halten... :(
Aber wenn Dein anderer Halbgott (Steuerberater :D ) das rechnet, ist's vielleicht trotzdem besser. (Stichwort: Abschreibung vs. direkte Betriebskosten)
Ich hoffe, Du bezahlst ihn nicht nach Bilanzsumme... :D :D :D
 
Hubb schrieb:
Ich hoffe, Du bezahlst ihn nicht nach Bilanzsumme... :D :D :D

Wenn nach Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet wird, enthält auf jeden Fall die Abrechnung der Jahresabschlusserstellung eine Bilanzsummenkomponente. Die Antwort deiner StBin kannst du dir also selber geben ;), vorausgesetzt, du ermittelst deinen Gewinn über eine Bilanz.

Gruß
Robert
 
Hubb schrieb:
Die Zinsen haben sich wirklich geändert. Es gilt 4,9%. :( Allerdings auch schon vorher !
Nur wenn die Auslieferung bis 31.12. war, konntest du 3,9 abfassen.

Wie darf man sich das denn in der Praxis vorstellen? Da unterschreibt einer in 2004 einen Kauf- und einen Finanzierungsvertrag in der Annahme, zu 3,9% zu finanzieren, und da sein Fahrzeug nun doch erst im Januar 2005 ausgeliefert wird, wird ihm bei der Gelegenheit mitgeteilt, dass er jetzt übrigens zu 4,9% finanziert :eek:? Der hat doch zum letzten Mal dort einen Wagen gekauft. So viel Rechtsunsicherheit kennt man doch sonst nur im Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung :confused:.

Gruß
Robert
 
ROSTIG schrieb:
Wie darf man sich das denn in der Praxis vorstellen? Da unterschreibt einer in 2004 einen Kauf- und einen Finanzierungsvertrag in der Annahme, zu 3,9% zu finanzieren, und da sein Fahrzeug nun doch erst im Januar 2005 ausgeliefert wird, wird ihm bei der Gelegenheit mitgeteilt, dass er jetzt übrigens zu 4,9% finanziert :eek:? Der hat doch zum letzten Mal dort einen Wagen gekauft. So viel Rechtsunsicherheit kennt man doch sonst nur im Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung :confused:.

Gruß
Robert

Das konnte ich auch nicht glauben, aber der NL-Verkäufer hat sogar noch einen draufgesetzt: Demnächst mag es eine Preiserhöhung geben (vielleicht Mitte des Jahres) und davor ist man nur sicher, wenn zwischen Bestellung (vor Erhöhung) und Lieferung (nach Erhöhung) weniger als 4 Monate liegen... :confused: :eek:
 
ROSTIG schrieb:
Wenn nach Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet wird, enthält auf jeden Fall die Abrechnung der Jahresabschlusserstellung eine Bilanzsummenkomponente. Die Antwort deiner StBin kannst du dir also selber geben ;), vorausgesetzt, du ermittelst deinen Gewinn über eine Bilanz.

Gruß
Robert

Gewinn- und Verlustrechnung wird gemacht. Nun verstehe ich das ganze aber immer noch nicht ganz. Wird die StBin ein finanzielles Interesse haben, mir das Leasing oder die Finanzierung nahezulegen. Anzahlung könnte im übrigen durch Ansparabschreibung in 2003 oder 2004 abgedeckt werden. Und jetzt bitte wieder die Finanzspezies... Wie wärs mal mit 'nem Zahlenbeispiel. In Mathe hatte ich ne 1, aber von BWL/VWL kein Ahnung.
 
ROSTIG schrieb:
Wie darf man sich das denn in der Praxis vorstellen? Da unterschreibt einer in 2004 einen Kauf- und einen Finanzierungsvertrag in der Annahme, zu 3,9% zu finanzieren, und da sein Fahrzeug nun doch erst im Januar 2005 ausgeliefert wird, wird ihm bei der Gelegenheit mitgeteilt, dass er jetzt übrigens zu 4,9% finanziert :eek:? Der hat doch zum letzten Mal dort einen Wagen gekauft. So viel Rechtsunsicherheit kennt man doch sonst nur im Zusammenhang mit der Steuergesetzgebung :confused:.

Gruß
Robert

Hallo Robert,

jeder Verkäufer weiß, wenn er die Finanzierung/Leasing rechnet, genau, ob es zum FZG eine Aktion gibt. Diese Info bekommt er direkt vom Programm selbst. Wenn er dann was mit Aktion (z.Bsp. 3,9%) rechnet, weiß er auch immer, wie lang das Ganze gültig ist. Es wird also jeder Verkäufer seinen Kunden darauf aufmerksam machen, das es u.U. Änderungen geben kann.
Blöd ist natürlich, wenn es sich dann tatsächlich ändert. Denn still und heimlich hoffen wohl alle, das die Aktionen unverändert ab dem 01.01. weitergehen.
Ich finde das von der Bank auch nicht richtig, wenn die sozusagen kurz vor Toreschluß die Konditionen von einen zum anderen Tag ändern. Es sollte vielleicht sowas wie eine Überganszeit für bestehende Bestellungen eingerichtet geben, damit wenigstens diese Kunden Kalkulationssicherheit haben. Was macht man wohl, wenn die Bank ab 2005 10% saugen will und die Bestellung in 12/04 angelaufen ist (wo noch 3,9 waren) mit LT 03/05? :( :eek:
 
Über welche Summen reden wir hier ?
Kann mal jemand Zahlen sprechen lassen ? :confused:
 
Thorsten schrieb:
Gewinn- und Verlustrechnung wird gemacht. Nun verstehe ich das ganze aber immer noch nicht ganz. Wird die StBin ein finanzielles Interesse haben, mir das Leasing oder die Finanzierung nahezulegen. Anzahlung könnte im übrigen durch Ansparabschreibung in 2003 oder 2004 abgedeckt werden. Und jetzt bitte wieder die Finanzspezies... Wie wärs mal mit 'nem Zahlenbeispiel. In Mathe hatte ich ne 1, aber von BWL/VWL kein Ahnung.

... frag sie einfach!... ;)
 
Thorsten schrieb:
Das konnte ich auch nicht glauben, aber der NL-Verkäufer hat sogar noch einen draufgesetzt: Demnächst mag es eine Preiserhöhung geben (vielleicht Mitte des Jahres) und davor ist man nur sicher, wenn zwischen Bestellung (vor Erhöhung) und Lieferung (nach Erhöhung) weniger als 4 Monate liegen... :confused: :eek:

richtig.

wenn's korrekt ist: Erhöhung ab Ende Jan.05. Alter Preis gültig bis Auslieferung <05/05; Neuer Preis bei Auslieferung ab 05/05 und/oder Bestellung ab 02/05.

irre ich oder kann's jemand bestätigen?
 
Hubb schrieb:
Hallo Robert,

jeder Verkäufer weiß, wenn er die Finanzierung/Leasing rechnet, genau, ob es zum FZG eine Aktion gibt. Diese Info bekommt er direkt vom Programm selbst. Wenn er dann was mit Aktion (z.Bsp. 3,9%) rechnet, weiß er auch immer, wie lang das Ganze gültig ist. Es wird also jeder Verkäufer seinen Kunden darauf aufmerksam machen, das es u.U. Änderungen geben kann.
Blöd ist natürlich, wenn es sich dann tatsächlich ändert. Denn still und heimlich hoffen wohl alle, das die Aktionen unverändert ab dem 01.01. weitergehen.
Ich finde das von der Bank auch nicht richtig, wenn die sozusagen kurz vor Toreschluß die Konditionen von einen zum anderen Tag ändern. Es sollte vielleicht sowas wie eine Überganszeit für bestehende Bestellungen eingerichtet geben, damit wenigstens diese Kunden Kalkulationssicherheit haben. Was macht man wohl, wenn die Bank ab 2005 10% saugen will und die Bestellung in 12/04 angelaufen ist (wo noch 3,9 waren) mit LT 03/05? :( :eek:

Dann wird wohl im Finanzierungsvertrag wohl auch sinngemäß stehen, es gelten je nach Auslieferungstag entweder diese oder jene Konditionen. Wer so etwas unterschreibt, hat natürlich in gewissem Sinne selber Schuld, ein deutlicher Hinweis auf diese mögliche Problematik seitens des Verkäufers sollte aber selbstverständlich sein.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, handelt es sich hier um eine Sonderaktion, so dass man maximal auf den Basiszinssatz von 4,9% zurückfallen kann. Eine Konditionenänderung im eigentlichen Sinne hat also nicht stattgefunden und wäre wohl auch nicht ohne weiteres möglich, es sei denn der Kunde unterschreibt quasi einen Blankoscheck.

Gruß
Robert
 
Hubb schrieb:
richtig.

wenn's korrekt ist: Erhöhung ab Ende Jan.05. Alter Preis gültig bis Auslieferung <05/05; Neuer Preis bei Auslieferung ab 05/05 und/oder Bestellung ab 02/05.

irre ich oder kann's jemand bestätigen?

Hallo Hubb,

dann wird es ja Zeit, dass ich kaufe... Du bist nicht zufällig mein NL-Verkäufer?
 
Thorsten schrieb:
Gewinn- und Verlustrechnung wird gemacht. Nun verstehe ich das ganze aber immer noch nicht ganz. Wird die StBin ein finanzielles Interesse haben, mir das Leasing oder die Finanzierung nahezulegen. Anzahlung könnte im übrigen durch Ansparabschreibung in 2003 oder 2004 abgedeckt werden. Und jetzt bitte wieder die Finanzspezies... Wie wärs mal mit 'nem Zahlenbeispiel. In Mathe hatte ich ne 1, aber von BWL/VWL kein Ahnung.

Die Frage ist, wird eine Bilanz gemacht oder nicht. Wenn es eine GuV gibt, gibt es normalerweise auch eine Bilanz. Im Volksmund wird aber gerne auch mal eine Überschussrechnung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (oder auch umgekehrt :eek: ) als GuV bezeichnet.

Liegt eine Bilanz vor, könnte theoretisch seitens der StBin ein Interesse an einer möglichst langen Bilanz bestehen, da dies zu höheren Gegenstandswerten bei der Rechnungserstellung führen würde. In deinem Beispiel wäre der Vorteil jedoch marginal und käme auch nur zum Tragen, sofern bestimmte Grenzwerte überschritten würden, da es nur stufenweise zu Erhöhungen kommt.

Mir ist jedoch kein einziger Fall bekannt, dass in Steuerbüros so gearbeitet würde. Der StB ist gesetzlich verpflichtet, dir die für dich günstigste Gestaltung zu empfehlen. Tut er das nicht, ist er dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus gibt es auch noch so etwas wie ein berufsstandsgemäßes Verhalten, das so etwas sicherlich nicht mit einschließt. Im schlimmsten Fall kann ein StB bei Verstößen seine Zulassung verlieren. Mein Hinweis oben war also nicht ganz ernst gemeint.

Die Frage, ob Kauf oder Leasing sich steuerlich günstiger auswirken, kann nur im Einzelfall rechnerisch ermittelt werden. Ein fiktives Zahlenbeispiel würde keinen Sinn machen, da sehr viele Parameter eine Rolle spielen können. Ganz grob gesprochen musst du deine Leasingraten auf der einen Seite mit Zinsen und Abschreibungen auf der anderen Seite vergleichen, wobei die Zinsen im Regelfall gewerbesteuerlich nur hälftig abziehbar sind. Pauschalaussagen, wie "Leasing ist günstiger wegen der Steuer", die unter Ärzten einfach nicht auszurotten ist ;), sind generell unseriös. Ein Nichtbilanzierer hat beispielsweise im Zusammenhang mit Leasingsonderzahlungen mehr Gestaltungsspielräume bei der Aufwandsvorverlagerung.

Erfahrungsgemäß ist das rein steuerlich günstigere Modell aber nicht immer auch gleichzeitig das betriebswirtschaftlich günstigere. Denn steuerlich abzugsfähiger Aufwand muss immer auch bezahlt werden, und wer zahlt schon gerne freiwillig mehr, nur weil er daran auch den Fiskus beteiligen kann? Unter der von mir oben erwähnten Berufsgruppe soll es jedoch einige Exemplare geben :D ;).

Gruß
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch Quatsch, dass hier irgendwas nach irgendeinem Lieferdatum geht.

Grundsätzlich geht alles nach einem Vertrag, welchen man unterschreibt. Hierbei wird einem auch ein Angebot zur Finanzierung gemacht. In diesem steht ein Zinssatz (welcher ist Frage des Angebots, aber letztlich auch Verhandlungssache). In diesem Finanzierungsangebot kann natürlich der Zins abhängig vom Lieferdatum stehen, aber das habe ich noch nie gesehen.

Anders ist es mit dem Kaufpreis. Hier steht in fast allen Verträgen fest, dass bei Lieferung mehr als 4 Monate nach Auftrag eine Preisanpassung durchgeführt werden darf. Dieses unterschreibt man eigentlich dann auch grundsätzlich. Und in diesem Vertrag stand bei mir auch explizit, dass der Vertrag nur gültig ist, unter der Voraussetzung, dass die DC-Bank ein entsprechendes Finanzierungsangebot macht.
 
Thorsten schrieb:
Hallo Hubb,

dann wird es ja Zeit, dass ich kaufe... Du bist nicht zufällig mein NL-Verkäufer?


Nee, Du. Mit NL-Verkäufer hab ich nix zu tun.
Aber wenn Du trotz der 4,9% "zuschlägst", gratuliere ich Dir vorab - mir persönlich gefällt der 211.056 auch ganz toll...
 
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