problem mit der Reifenfreigabe

Diskutiere problem mit der Reifenfreigabe im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - hallo leute. will euch folgendes prblem schildern. habe ein 320 Cdi w210 kombi. laut MB dürfen nur 3 arten bereifung drauf: 7 1/2J x 16H2...
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babbi

Frischling
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320 CDI W210 kombi
hallo leute.

will euch folgendes prblem schildern. habe ein 320 Cdi w210 kombi.

laut MB dürfen nur 3 arten bereifung drauf:

7 1/2J x 16H2 ET41 215/55 R16 93 W

7 1/2J x 17H2 ET 37 235/45 R17 93 W

8 J x 17H2 ET 37 235/45 R17 93 W

soweit so schlecht.......erste frage: wisst ihr von andere freigaben für das fahrzeug??? weil andere felgenhersteller biete unzählige felgen an mit bereifung von 205er bis 255er fü das auto an.

die andere frage ist: warum die bezeichnung W (geschwindigkeit bis 270) wenn das auto nicht mal 227 kmh überschreiten kann?? kann man auch eine reifen mit V kennung verwenden...

danke euch im vorraus

babbi
 
Die angegebenen Felgen-Reifenkombinationen kannst du ohne Eintragung fahren, sofern du die angegebenen original Mercedes-Felgen verwendest.
Andere Größen sind selbstverständlich möglich, bedürfen aber einer Eintragung entweder durch Einzelabnahme oder auf Basis eines Gutachtens des Felgenherstellers.
 
Zuletzt bearbeitet:
soweit so schlecht.......erste frage: wisst ihr von andere freigaben für das fahrzeug??? weil andere felgenhersteller biete unzählige felgen an mit bereifung von 205er bis 255er für das auto an.

Für genau den selben Typ????
Denn 205er kann ich mir da irgendwie nicht vorstellen!
Aber da gibts für nicht Serienmäßige Räder ja eine ABE bzw.Gutachten vom Hersteller, wo genau drinsteht, mit welchen Optionen oder NAcharbeiten man diese Räder fahren darf.
Das würde ich mir vor dem Kauf solcher Räder zuschicken lassen und ganz genau studieren!

die andere frage ist: warum die bezeichnung W (geschwindigkeit bis 270) wenn das auto nicht mal 227 kmh überschreiten kann?? kann man auch eine reifen mit V kennung verwenden...

Ich weis es jetzt nicht genau, aber V geht bis 240.
Normal rechnet man da Eingetragene Geschwindigkeit plus ner gewissen Toleranz.
Bei 10% wärst da schon bei 249Km/h, für V also schon zuviel.
Bei V-Reifen, da mußt mal beim TÜV fragen ob sowas eintragefähig ist.
Die müßen das machen und Entscheiden.
Aber ich würde es nicht machen, vorallem nicht, wenn man die Höchstgeschwindigkeit öfters und länger ausreizen will.
Könnte auch noch mit der Tragzahl oder dem Querschnittsverhältnis der Reifen zusammenhängen.
Bis 1999 fuhr ich nen VW Corrado G60, der hatte 226km/h im Schein und V-Räder.
Aber er hatte nur 195/50R15 drauf, 205/50 wären auch noch serienmäßig gegangen, damals hatte man noch keine so Breitreifen wie Heutzutage.
 
ok..ich war gerade bein tüv und ATU...

also die 205er kann man tatsächlich aufziehen, übrigens nur für fahrzeuge bis 125 kw und auf zubehörfelge........

ansonsten habt ihr recht...auf original MB felgen gehen nur die 3 varianten.....:crazy_girl:

auf zubehör felgen gibt es bis 255er schlappen.
 
Bei meinem E ists genauso. Aber ich finde, 235er auf schönen MB-Felgen sehen auch schon ganz amtlich aus. Wenns dann breiter sein soll, tun es auch Spurplatten... Zumal der Preissprung von 235 auf 255 ja auch nicht zu verachten ist?!

Baumarktfelgen kann man auf n Golf ziehen, bei MB ist das für mich irgendwie ein NoGo. (vielleicht auch idealistisch)

MfG Paule
 
Und bitte nichts davon bei ATU machen lassen!!!
Nicht mal Reifen aufziehen!
 
Wir hatten vor ner zeit Feriengäste aus Köln. Er hatte sich vorm Urlaub neue Sommerräder raufziehen lassen. Als das Fzg. so auf unserem Hof stand, wunderte ich mich, dass an den Hinterrädern das Profil in unterschiedliche Richtungen zeigte. 2ter Blick von vorn ergab das gleiche Bild: Da hatte ihm der Reifendienst vorne links und hinten rechts vertauscht. 3 mal dürft ihr raten, wo der Reifenwechsel von statten ging... :D

Also bitte, wenn dann bei MB oder nem ordentlichen Vulkanisierer.

MfG Paule
 
wisst ihr von andere freigaben für das fahrzeug??? weil andere felgenhersteller biete unzählige felgen an mit bereifung von 205er bis 255er fü das auto an.
Die Freigabe bekommst du ja nicht von Mercedes... Wenn du eine Zubehörfelge kaufst, dann bekommst du dazu ein Teilegutachten des Felgenherstellers. Damit kannst du zum Tüv und eintragen lassen.
Wenn du eine Kombination wählst (VA/HA unterschiedlich), dann brauchst du zusätzlich noch eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers mit ABS/ESP-Eignung oder mit den exakten Abrollumfängen.
Von daher ist deine Überschrift 'Reifenfreigabe' etwas schlecht gewählt...

die andere frage ist: warum die bezeichnung W (geschwindigkeit bis 270) wenn das auto nicht mal 227 kmh überschreiten kann?? kann man auch eine reifen mit V kennung verwenden...
Das ist wegen der hohen Traglast. Deshalb hat der T ja auch ein anderes Reifenformat als die Limo.
Ein V-Reifen ist zwar bis 240km/h zugelassen, hat dort aber nicht mehr die volle Tragfähigkeit. Diese hat er nur bis 210km/h. Ein W-Reifen hat seine volle Tragfähigkeit bis 240km/h.

Gruß,
Stephan
 
das verstehe ich jetzt nicht....

überall steht index W für bis 270 kmh.....V ist bis 240 kmh...

oder???
 
Was verstehst Du denn daran nicht?
Er ist zwar bis dahon zugelassen - nur nicht mit der vollen Tragfähigkeit!
Deshalb muss bei Fahrzeugen die dazu noch schwer sein können (wie ein Kombi zum Beispiel) die Reifen der nächst höheren Geschwindigkeitsklasse genommen werden, damit man auch ncoh mit voller Beladung 240 fahren kann!

Olli
 
Ist doch eigentlich ganz einfach...

Schnelles Auto = hohe Belastung für die Reifen
Schweres Auto = hohe Belastung für die Reifen
Schnelles & schweres Auto = ganz hohe Belastung für die Reifen

Gruß,
Stephan
 
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