mephisto7
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hallo freunde ;
da ja unser forum universal-genial ist und wir fast allwissend sind , möchte ich mal folgende situation einschätzen lassen...
eine patientin ist seit dem frühjahr bis heute (und noch andauernd) wg. eines psychischen erschöpfungssyndroms erkrankt...
sie ist seit fast zwanzig jahren in derselben firma und hat von ihren gesamte 36 urlaubstagen noch 30 tage übrig...
eine übernahme ins folgejahr ist nicht möglich...
wie wird so etwas gehandhabt ?!
besteht eine auszahlungsverpflichtung?!
denn es kann ja nicht sein , dass sie dazu genötigt würde den urlaub verfallen zu lassen ; wobei zu erwähnen sei , dass die firma maßgeblich ursächlich bzgl. der krankheit ist...
da ja unser forum universal-genial ist und wir fast allwissend sind , möchte ich mal folgende situation einschätzen lassen...
eine patientin ist seit dem frühjahr bis heute (und noch andauernd) wg. eines psychischen erschöpfungssyndroms erkrankt...
sie ist seit fast zwanzig jahren in derselben firma und hat von ihren gesamte 36 urlaubstagen noch 30 tage übrig...
eine übernahme ins folgejahr ist nicht möglich...
wie wird so etwas gehandhabt ?!
besteht eine auszahlungsverpflichtung?!
denn es kann ja nicht sein , dass sie dazu genötigt würde den urlaub verfallen zu lassen ; wobei zu erwähnen sei , dass die firma maßgeblich ursächlich bzgl. der krankheit ist...