Rechtslage...

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mephisto7

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hallo freunde ;

bis vor ein paar stunden war ich noch sowas von euphorisch ; meine freundin und ich wollten einen wunderschönen resthof kaufen , alles war mit dem makler geklärt , banken eingeschaltet und unser finanzberater korrespondierten von da an mit dem makler...

vor zwei wochen dann die finale anforderung der grundbuchkopie für die bank ; die finanzierung stand...
gerade , vor zwei stunden sind wir dann noch mal an "unserem" haus vorbei gefahren und was mussten wir sehen " x autos, fahrräder :
ne einweihungsparty !!!

da hat der makler über unseren kopf hinweg das haus verkauft !!!

kennt jemand die rechtslage !?
ich meine , ich hab ja provisionen zu zahlen , die wohnung gekündigt etc. ; die zusage meinerseits und ders finanzberaters gegenüber dem makler stand ja ...


HILFEEE !!!
 
Hallo Andi !

Na das ist ja eine schöne "Bescherung" !

Kenne mich natürlich damit nicht aus, bin aber auf den Ausgang der Sache gespannt!

Tut mir wirklich leid für Euch!

Das ist schon der "Hammer" !!!


Viele Grüße
Peter :hello:
 
Hallo Andi,

das hört sich bescheiden an :mad:

Aber ich fürchte fast der Haken liegt hier:
mephisto7 schrieb:
..... die zusage .........

Oder wurde da auch schon was zu Papier gebracht?
 
Wenn eine mündliche Vereinbarung mit dem Makler getroffen wurde, die Zeugen bestätigen können ist die Sache ein Fall fürs Gericht .

Hat nur die Absicht bestanden den Deal zu machen , kann der Makler jederzeit den Kauf mit jemandem anderen abschliessen. Bei solchen Fällen empfiehlt es immer rechtzeitig einen Notar zu beauftragen.
Ansonsten wird die Argumentation sehr schwierig. Wurden nur mündliche Aussagen unter VierAugen getätigt sehe ich kaum Chance auf Entschädigung .
 
Mad-Max schrieb:
Wenn eine mündliche Vereinbarung mit dem Makler getroffen wurde, die Zeugen bestätigen können ist die Sache ein Fall fürs Gericht .

Hat nur die Absicht bestanden den Deal zu machen , kann der Makler jederzeit den Kauf mit jemandem anderen abschliessen. Bei solchen Fällen empfiehlt es immer rechtzeitig einen Notar zu beauftragen.
Ansonsten wird die Argumentation sehr schwierig. Wurden nur mündliche Aussagen unter VierAugen getätigt sehe ich kaum Chance auf Entschädigung .

... neben den "6-augen-telefonaten" bestand ja sogar schon kontakt bezgl. der modalitäten mit unserem finanzberater und dem makler...
 
Wobei eine Absicht aber kein Bestandteil eines Vertrages (mündlich oder schriftlich) ist .
Hört sich zwar sarkastisch an , aber wenn Du zu einem Autohändler gehst und sagst,das Du die Absicht hast den PKW zu kaufen , besteht für Dich ja auch keine Abnahmepflicht. Sorry, aber geh noch hin zu der Party und sauf die neuen Besitzer arm . Ist das einzigste was Du noch tun kannst.
 
...es ist ja nicht so , dass nur die absicht bestand , sondern wie gesagt ja schon via unseres finanzberaters details wie zeitpunkt der wirtschaftlichen übernnahme konkret besprochen wurden ; die tatsache dass dafür meinerseits ja extra ein finanzfachmann eingeschaltet wurde , unterstreicht ja seriösität , zumal der finanzmensch ja den makler darüber informiert hat , dass nur noch gewartet wird WANN das geld der bank freigegenen wird und nicht OB es freigegeben wird... ; die finanzierung stand ja konkret auf dieses objekt aufgebaut ; es ist ja nicht so dass ich mal eben so bei meiner bank angefragt habe , weil ich da vielleicht ein haus ganz gut finde...

mein finanzmensch hat ja auch nur in anlehnung an die verhandlungen mit dem makler agiert...
 
Hallo Andy,
vorab gesagt:Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam,dann,wenn beide Parteien den festen Willen bekunden das Objekt zu kaufen/verkaufen.Die Beweislast liegt jedoch bei Dir.Leider hast du uns die genauen Vereinbarungen mit dem Makler nicht mitgeteilt.
Wie Mad-Max schon richtig schreibt,ist eine Absicht alleine kein mündlicher Vertrag.
Wenn es jedoch so ist wie Du schreibst,das sämtliche Kaufschritte Deinerseits eingeleitet wurden,Zeugen da sind,stehen die Chancen Deinerseits nicht schlecht.
Wie lautet denn die Begründung des Maklers? Teil uns doch mal mehr mit .
Bis dahin
Gruß
_____ :hello:
Günter
 
Konkrete Gespräche können zig-fach geführt werden. ist keine eindeutige !!! Willensbekundung vor gericht beweißbar, ist die Sache durch. Leider ....
Was gluabst Du denn, wieviele Leute großmundig beim makler erklären ich nehme das Objekt und dann abspringen.........
Wer dem Makler eine rechtssverbindliche Unterschrift leistet, hat das Objekt. Alles andere ist , könnte, wenn und dann.....
 
Mad-Max schrieb:
Konkrete Gespräche können zig-fach geführt werden. ist keine eindeutige !!! Willensbekundung vor gericht beweißbar, ist die Sache durch. Leider ....
Was gluabst Du denn, wieviele Leute großmundig beim makler erklären ich nehme das Objekt und dann abspringen.........
Wer dem Makler eine rechtssverbindliche Unterschrift leistet, hat das Objekt. Alles andere ist , könnte, wenn und dann.....


..Sorry,aber hier irrst Du. Die Rechtssprechung sagt,das auch mündliche Verträge wirksam sind,unter Berücksichtigung wie von mir oben beschrieben.Ich denke,das Mepfi gute Chancen hat,wenn er durch Zeugen den Nachweis der festen Kaufabsicht darlegen kann.Immer unter der Premisse,das keine Fristsetzung der Kaufentscheidung seitens des Maklers vorbehaltlich datiert wurde.
Gruß
__
Günter
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Absicht ist aber keine eindeutige Willensbekundung !!!
siehe auch www.wikipedia.

zitat :
Unter einer Absichtserklärung, englisch Letter of Intent (LoI), versteht man eine unverbindliche Absichtserklärung einer Vertragspartei, die das Interesse an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrages ausdrückt. Enthält der Letter of Intent lediglich eine Ankündigung und eine Zusammenfassung geklärter Punkte entfaltet er keine Bindungswirkung. Werden jedoch Erklärungen mit einseitigem Bindungswillen, z.B. die Festlegung von Zeitplänen oder die Kostenübernahme, und die Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages vereinbart, dann entfaltet der Letter of Intent Bindungswirkung im Rahmen eines Vorvertrages. Bei Großaufträgen geht der Vertragsunterzeichnung oft eine Absichtserklärung voraus, bzw. ist sie Teil einer Due Diligence.
 
Mad-Max schrieb:
Eine Absicht ist aber keine eindeutige Willensbekundung !!!
siehe auch www.wikipedia.

zitat :
Unter einer Absichtserklärung, englisch Letter of Intent (LoI), versteht man eine unverbindliche Absichtserklärung einer Vertragspartei, die das Interesse an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrages ausdrückt. Enthält der Letter of Intent lediglich eine Ankündigung und eine Zusammenfassung geklärter Punkte entfaltet er keine Bindungswirkung. Werden jedoch Erklärungen mit einseitigem Bindungswillen, z.B. die Festlegung von Zeitplänen oder die Kostenübernahme, und die Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages vereinbart, dann entfaltet der Letter of Intent Bindungswirkung im Rahmen eines Vorvertrages. Bei Großaufträgen geht der Vertragsunterzeichnung oft eine Absichtserklärung voraus, bzw. ist sie Teil einer Due Diligence.

..wenn ich dem Makler sage,ich möchte das Anwesen kaufen, muss aber die Finanzierung noch abklären,nach Klärung setzt sich mein Finanzberater mit dem Makler in Verbindung zwecks Geldfreigabe und Wirtschaflicher Übernahme,so ist die Willensbekundung des Kaufens gegeben.Was nütz ein Vertrag,wenn die Finanzierung nachher doch nicht klappt.Ich bin sicher,das der Makler dann Regress anmeldet,weil er das Kaufobjekt,aufgrund der Zusage,ob mit oder ohne Vertrag, bis Dato nicht weiter verkaufen konnte.Dem Makler wäre es nach der Kaufbekundung von Mephi zuzumuten gewesen,sich vor der Entscheidung eines anderwertigen Käufers,Rücksprache mit Mephi zu nehmen.Ich denke,hier stand der Gedanke der schnellen Provision des Maklers im Vordergrund.
 
mephisto7 schrieb:
hallo freunde ;

meine freundin und ich wollten einen wunderschönen resthof kaufen , alles war mit dem makler geklärt , banken eingeschaltet und unser finanzberater korrespondierten von da an mit dem makler...

vor zwei wochen dann die finale anforderung der grundbuchkopie für die bank ; die finanzierung stand...




..dem ist nichts hinzuzufügen.
Deshalb war hier nicht nur eine Absicht,sondern eine konkrete Willenserklärung des Kaufes vorhanden.
 
"Schnapsidee"

mephisto7 schrieb:
gerade , vor zwei stunden sind wir dann noch mal an "unserem" haus vorbei gefahren und was mussten wir sehen " x autos, fahrräder :
ne einweihungsparty !!!
hi mephisto!

ich will deinem beobachtungssinn ja nicht zu nahe treten, aber mir is da´n ganz komischer einfall gekommen:
könnte es nicht einfach sein, dass die alten besitzer/bewohner so ne art "ausweihungsparty" schmeissen?

ich mein ja nur - und bevor du die pferde scheu machst... war selbst vor ein paar jahren mal bei nem guten freund auf seine wohnungs-abschieds-party eingeladen (war mal ´was anderes :coolio3: )

aber wie heißt es doch so schön: "die hoffnung stirbt zuletzt!"

in diesem sinne - gut n8!
 
verleger11 schrieb:
mephisto7 schrieb:
hallo freunde ;

meine freundin und ich wollten einen wunderschönen resthof kaufen , alles war mit dem makler geklärt , banken eingeschaltet und unser finanzberater korrespondierten von da an mit dem makler...

vor zwei wochen dann die finale anforderung der grundbuchkopie für die bank ; die finanzierung stand...




..dem ist nichts hinzuzufügen.
Deshalb war hier nicht nur eine Absicht,sondern eine konkrete Willenserklärung des Kaufes vorhanden.


@verleger11 ; ...und darum verstehen wir uns so gut... :D

...in jedem fall hätte ich bei einem weiteren kaufinteressenten ein vorkaufsrecht gehabt ; bzw. hätte der makler mir das letzte wort gönnen müssen...

um es nochmal auf den punkt zu bringen ; (mal ganz exkurs : das haus steht seit zwei jahren zum verkauf) es ist nicht so , als hätte ich dem makler gesagt, dass ich interesse an dem haus gehabt hätte und ich mal gucke was die banken so sagen...

da ich die materie nicht kenne und eine 70-std.-woche habe, habe ich
einen finanzberater eingeschaltet ( welcher auch eine sehr,sehr gute arbeit gemacht hat,sogar während seines urlaubs für mich erreichbar war) welcher etwaige banken für mich abglich und auch die gespräche mit dem makler führte...
...es ist also mehr, als würde ich zu DC gehen und sagen wie geil ich den aktuellen SL finde...

...übrigens ; wenn ich nur ein vages interesse gehabt hätte , hätte ich wohl kaum meine wohnung gekündigt ...
der makler ist logischerweise bisher nicht zu erreichen gewesen ...

ps. was mir aber am meisten leid tut , ist die tatsache dass meine freundin unten im wohnzimmer sitzt, sich die augen ausm kopf heult und die welt nicht mehr versteht...

...vielleicht kann es hier jemand nachvollziehen , wie es ist ein "nestbau-syndrom" zu kriegen, sich in ein neues hause zu verlieben , man schon plant mini-pony´s für die neffen und nichten zu kaufen...
 
Also mephi,

1.
In Deutschland werden Grundstücksgeschäfte beim Notar gemacht. Die ganze Sache ist sehr komplex und die Einschaltung eines Notars soll der Sicherheit aller Beteiligter dienen. Alle Willenserklärungen die vor dem Notartermin abgegeben werden, sind in ihrer rechtlichen Würdigung schwierig.

Sollte dir ein sehr hoher Schaden entstanden sein, dann solltest du einen Anwalt einschalten (eventuell könnte der Makler für den Schaden haften, vielleicht aber auch dein Finanzberater).

Falls dur irgendwelche Fragen zum Kauf hast, kannst du dich an einen Notar oder Anwalt wenden. Es kostet sicher etwas; aber im Verhältnis zu dem Kaufpreis einer Immobilie ist dies sicher unbedeutend.


2.
Was mir immer wieder bei Medizinern auffällt. Sie haben einen Finanzberater. Wieso eigentlich? Damit noch mal einer bei dem Deal die Hand aufhält? Wieso korrespondiert dein Finanzberater mit dem Makler und nicht du selbst? Um ein Haus zu kaufen braucht man einen Verkäufer, eventuell einen Makler, einen Käufer und eine finanzierende Bank (oder viel viel Eigenkapital).
Bei steuerlichen Fragen hilft dir dann ein Steuerberater; aber kein Finanzberater. Übrigens: Ein Steuerberater nimmt keine Provisionen, er kann dich daher neutral beraten.

Alle notwendigen Gespräche mit der Bank kannst du problemlos selber führen. Ich empfehle dir auch immer eine Bank vor Ort. Eine regional tätige Volks/Raiffeisenbank oder Sparkasse steht dir auch in schwierigen Zeiten mal zur Seite. Bei auftretenden Problemen kann man mit den zuständigen Menschen alles besprechen. Sie hilft dir auch bei der Abwicklung des Kaufs.

Ich denke, auch ein guter Baufinanzierungsberater einer Volksbank/Sparkasse hätte dir hier schon viel Ärger ersparen können.

3.
Wieso musst du Provisionen zahlen? Die Bank vor Ort verlangt für eine Kreditanfrage nichts. Der Makler bekommt nur bei einem Abschluss etwas und dein Finanzberater hat sich eigentlich nichts verdient. Er hätte dir wenigstens sagen müssen, dass du frühestens nach dem Notarvertrag irgendwelche andere rechtlich bindende Sachen erledigen solltest (Wohungskündigung).
4.
Übrigens. Nicht mal nach dem Abschluss eines Kaufvertrages beim Notar kannst du dir sicher sein, dass das Haus dir auch gehört.Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum über (genannt: Auflassung). Gerade in dem Zeitraum zwischen Kaufvertrag und Eintragung liegen viele rechtliche/wirtschaftliche Fallen.
Es ist möglich, dass ein Grundstückseigentümer sein Grundstück/Haus/Wohnung an einem Tag mehrfach "verkauft". Natürlich kann er dies nicht bei dem selben Notar machen; aber er kann ja mehrere aufsuchen. Daher: Mache vor der Auflassung (Eintragung von dir im Grundbuch) nie Zahlungen an den Verkäufer. Die Abwicklung eines Kaufs sollte daher immer über eine Bank oder einen Notar (in der Regel aber teurer) erfolgen. Eine gute Bank vor Ort hilft dir bei all diesen kleinen Problemen. Dein Finanzberater hatte da wohl nicht so viel Erfahrung.

Noch was: Vereinbare nie einen anderen Preis im Notarvertrag als den, den du zahlen musst. Alles andere ist völliger Schwachsinn und nur zu deinem Nachteil.


PS
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung. Zur Klärung der rechtlichen Fragen ist unbedingt anwaltlicher Rat einzuholen. Dies stellt ausschließlich eine persönliche Meinungsäusserung dar.
 
@langsamfahrer ; vielen dank für die mühe deines langen beitragas (dies gilt besonders auch an alle anderen hier , die mir die daumen halten...)

...die tatsache mit der inanspruchnahme zieht sich , glaub ich , durch alle berufsschichten und zeigt wahrscheinlich nur auf , wie wenig ahnung ich von der materie habe...

ich habe mit diesem meinem berater immer sehr gute erfahrungen gemacht , und ganz einfach auch nicht die zeit mal eben zwischen zwei op´s mit dem makler nen kaffee zu schlürfen...

deine einwände verstehe ich dennoch zu gut ; ich habe mich einfach mit den zusagen des maklers und käufers sowohl mir gegenüber , als auch mit den abmachungen mit meinem finanzmannes auf dem richtigen weg gefühlt...

die geschichte mit der Sparkasse ist da so ne sache ; bauernhäuser,resthöfe (in meinem fall baujahr 1855) werden bei den meisten "provinzbanken" nur mit einem eigenkapital von über 40% finanziert...
 
mephisto7 schrieb:
die geschichte mit der Sparkasse ist da so ne sache ; bauernhäuser,resthöfe (in meinem fall baujahr 1855) werden bei den meisten "provinzbanken" nur mit einem eigenkapital von über 40% finanziert...


Aber deine "Provinzbank" hätte dich sicher besser beraten....
Geh doch mal zu deiner Sparkasse oder Volks/Raiffeisenbank. Hör dir doch mal an, was die sagen. Wieso soll eine Bank, die vielleicht hunderte Kilometer weit weg ist dir das Geld geben, wenn die Bank, die die örtlichen Gegebenheiten kennt es nicht macht?



Übrigens:
Auch Ärzte werden irgendwann mal Urlaub haben. Wenn du die Anschaffung deines Lebens machst, dann nimm dir doch dafür auch etwas Zeit.

Und bei alten Häusern solltest du noch genug Geld für Renovierungsarbeiten einplanen ("Schönrechnen" hilft nichts, die Kosten kommen ohne dich zu fragen).

Bei einem Auto ist ein Fehlkauf oder eine Anschaffung die dein Budget überschreitet mit relativ geringem Verlust rückgängig zu machen (z. B. Kauf eines E 350 obwohl man sich nur einen C 200 CDi leisten kann)der Kauf einer Immobilie kann einen dagegen finanziell ruinieren.

PS
Lehrer haben in der Regel keine Finanzberater. Sie wissen oft auch besser als der Notar bescheid. War ein kleiner Spaß....
 
@ Mephi:

ich hätte den makler ausgeschaltet.
 
IanPooley schrieb:
@ Mephi:

ich hätte den makler ausgeschaltet.


su immer mit deinem ausschalten ; wenn die angelegenheit nicht so ernst wäre , könnte man denken , dass du entweder elektriker oder bühnenarbeiter bist...immer alles an-und-ausschalten...
 
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