Regress bei zu langer Reparaturdauer?

Diskutiere Regress bei zu langer Reparaturdauer? im Forum S-Klasse, CL, SL & Maybach im Bereich Mercedes-Benz - Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage bzgl Regressansprüchen gegenüber einer Mercedes Werkstätte. Die Sache hat folgenden Hintergrund. Mir ist...
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Kugellocke

Guest
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage bzgl Regressansprüchen gegenüber einer Mercedes Werkstätte. Die Sache hat folgenden Hintergrund. Mir ist Anfang Juli jemand hinten ins Auto (SL 350, R230) gekracht. Dabei entstand ein Schaden von über 20.000 €. Das Auto steht nun seit 10.7.06 bei Mercedes zur Instandsetzung.

Klar, den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer übernimmt die gegnerische Versicherung aber jetzt kommts. Die Reparaturdauer wurde von Mercedes und dem Gutachter mit ca. 3-4 Wochen angegeben. So weit, so gut. Der Wagen sollte also zum 10.8.06 fertig werden und genau für diesen Zeitraum von 4 Wochen bekäme ich auch die Reparaturdauer von Mercedes bestätigt und könnte somit den Nutzungsausfall geltend machen. Nur, der Wagen wurde zum 10.8.06 nicht fertig, Mercedes hat zu wenig Personal für die Reparatur !! Neuer Termin war nun 30.8.06, tja was soll ich sagen, der Wagen war nicht fertig, Personalmangel. Neuer Termin 6.9.06. Das Problem ist, dass Mercedes nur eine Reparaturdauer bis zum 10.8.06 bestätigt, weil der Rest ja "Mercedes-interne Probleme" sind.

Ich kann die Zeit vom 10.8. - 6.9.06 also nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, um den Nutzungsausfall zu erhalten. Nun meine Frage, wäre es möglich, diese 4 Wochen Differenz von Mercedes einzufordern? Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruss aus München
Kugellocke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo !
Ich hatte mal so einen Fall mit der HDI, als mir jemand mit seinem VW Bulli in meine Aprillia genagelt ist und die HDI eine Reparaturzeit von fast acht Wochen nicht akzeptierte.
Es war für Aprilia Deutschland nicht möglich, die benötigten Teile, es war ein Sondermodell, schneller zu beschaffen.

Nachdem ich mit meinem Rechtsanwalt darüber gesprochen und entsprechende Unterlagen vorlegen konnte, wurden mir fast 2.000.- DM Nutzungsausfall zugestanden.
Nun, das ist zwar schon ein paar Jahre her, aber es kann nicht angehen das Du als Geschädigter bei DIESEM SCHÖNEN WETTER auf Deinen Roadster verzichten sollst.

Also : Ich würde das mit meinem Rechtbeistand besprechen und wenn die Werkstatt nicht in der Lage ist den anvisierten Termin zu halten, auf ein adäquates Ersatzfahrzeug pochen oder eine Bescheinigung der Werkstatt einfordern um zu Deinem RECHT zu kommen.

Niemand kann Dir, wie in meinem Fall, die wundervollen Genußstunden bei diesem schönen Wetter wieder bringen ...
 
...du wirst pro forma die ansprüche mit genauer schilderung der aussage von mercedes bzgl. der verzögerung ( wichtig ,alles SCHRIFTLICHE von DC beifügen )
erstmal gegen die versicherung richten müssen , da die reparatur als solche ja folge des unfalles war/ist...

die versicherung wird dann automatisch DC in regress nehmen ; zahlen muss und wird sie in jedem fall...

GANZ SICHER ...
 
mephisto7 schrieb:
...du wirst pro forma die ansprüche mit genauer schilderung der aussage von mercedes bzgl. der verzögerung ( wichtig ,alles SCHRIFTLICHE von DC beifügen )
erstmal gegen die versicherung richten müssen , da die reparatur als solche ja folge des unfalles war/ist...

die versicherung wird dann automatisch DC in regress nehmen ; zahlen muss und wird sie in jedem fall...

GANZ SICHER ...
Hallo Mephi,
hättest Anwalt werden können.Deine Antwort ist nichts hinzuzufügen.
Entweder zahlt die gegnerische Versicherung oder MB.Wobei letztere wohl eher in Betracht kommt da die MB/VT/NL die Verzögerung der Reparatur ausschließlich schuldet
Gruß
___________ :hello:
Günter
 
erstmal Danke für die schnellen Reaktionen. Aber ich glaube, ich muss einen Punkt noch etwas deutlicher hervorheben. Mercedes weigert sich schlicht, eine Reparaturbestätigung über den 10.8.06 hinaus auszustellen d.h. ich habe gegenüber der gegnerischen Versicherung keinen Nachweis, dass die Reparatur längert gedauert hat.

Bleibt wohl nur wieder der Weg über den Rechtsbeistand, dass der MB auf die Füsse tritt.

Gruß
Kugellocke
 
..ob MB sich weigert oder nicht spielt eigentlich keine Rolle.Gutachter und MB haben die Zeitspanne angegeben,die für Dich verläßlich war.Eine Überschreitung der Rep.-Zeit
sollte nur minimal überschritten werden dürfen.Mb hat einen Werksvertrag mit Dir gemacht der nicht einseitig und beliebig seitens eins Vertragspartners zum Nachteil des anderen gehandhabt werden kann.Teile MB die Folgen des Verzögerns(Nutzungausfall,finanzieller Schaden u.a.)mit,mit dem Hinweis,dies auf dem Klageweg zu erstreiten.Zudem setze dich nochmals mit deiner und der gegnerischen Versicherung in Verbindung und schildere den Sachverhalt.Das sollte allerdings alles schriftlich erfolgen.Ich denke schon,das Du auf der sicheren Seite bist.Poste uns mal das Ergebnis.
Gruß
____ :hello:
Günter
 
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