Reifenmarkenbindung
Hallo Jabber,Horst!
Um Klarheit über das Thema (Reifenmarkenbindung) zu schaffen!
Hier der Originaltext von DC:
Fuer einen grossen Teil unserer PKW-Typen und Ausfuehrungen haben wir aus Gruenden der Fahrdynamik, der Freigaengigkeit und der Radabdeckung nur bestimmte Reifenfabrikate als zulaessig in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Die EU-Kommission wertet diese Praxis als unzulaessiges Handelshemmnis und hat sie untersagt.
Das bedeutet:
- bei neuen Typengenehmigungen sind Beschraenkungen auf Reifenfabrikate nicht mehr moeglich
- die bisherigen Fabrikatsbindungen haben zulassungsrechtlich keine Bedeutung mehr, sie gelten aber als Empfehlung des Automobilherstellers
- die Produktbeobachtungspflicht des Herstellers bleibt, das
heisst, er muss seine Kunden vor solchen Reifen warnen, deren
Verwendung an seinen Fahrzeugen die Sicherheit beeintraechtigen kann
Die Technischen Pruefstellen und der Reifenhandel sind ueber den Sachverhalt informiert.
Wir empfehlen, unsere Kunden bei der Ersatzbeschaffung darauf hinzuweisen, dass wir nur bei den von uns freigegebenen Reifen dafuer einstehen koennen, dass die Fahrdynamik,Freigaengigkeit und Radabdeckung gewaehrleistet sind, zumal wir bei der Verwendung von nicht empfohlenen Reifen keine entsprechende technische Unterstuetzung gewaehren koennen.
Schöne Grüße heidi