Reifenfabrikatsbindung

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michaelis92

Frischling
Beiträge
9
Fahrzeug
E 230 T
Hallo,

ich habe in meinen Papieren eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Leider sind diese Reifen alle sehr teuer. Nun habe ich einmal gehört, dass diese Reifenfabrikatsbindung außer Kraft gesetzt wurde. Stimmt das?

Kann ich, unter der Voraussetzung das Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Größe übereinstimmen, auch andere Marken fahren?

mfG
Axel Michaelis
 
Reifenbindung!

Hallo Axel,

ja das stimmt grundsätzlich, allerdings nur bei Fz. ohne Mischbereifung. Manche Geschwindigkeitsindexe sind allerdings manchmal an spezielle Reifenhersteller gebunden.
 
Hallo Michaelis,

das die Fabrikatsbindung außer Kraft gesetzt ist, ist eine weit verbreitete Teilwahrheit, welche sehr stark vom jeweiligen Fahrzeug abhängig ist.
Grundsätzlich gilt, das die Herstellerempfehlung für bestimmte Reifen nicht mehr gilt, da sie nicht mit EU Recht zu vereinbaren ist.
Je nachdem welches Modell Du fährst, können jedoch mit den Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bestimmte Reifen in Verbindung stehen.
Unter "Suchen" findest Du hier und beim Owners Club einiges zu diesem Thema.
Wenn Du mir schreibst, welches Modell Du fährst, kann ich präzisier dazu etwas sagen.
 
Hallo Wilfried,

ich fahre einen W210, E 230 T, Baujahr 11/97. Kannst du mir jetzt mehr über die Bereifung des Fahrzeuges sagen?

mfG
Axel Michaelis
 
Hallo Michaelis,

bei dem Fahrzeug S 210.237 besteht in Verbindung mit der Serienbereifung eine Fabrikatsbindung nicht mehr. Hier ist sie lediglich als Empfehlung anzusehen. Es sollten die Reifengröße 205/65 R 15 montiert sein. Bei dem Reifenkauf würde ich trotzdem ein Abwägen zwischen Haftung, Langlebigkeit und Rundlauf ziehen.
 
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Thema: Reifenfabrikatsbindung
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