Reimport W211 CDI 270

Diskutiere Reimport W211 CDI 270 im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Haööo zusammen habe mal eine Frage möchte meinen nächsten MB bei einem Händler als Re-Import bestellen wegen der Garantie denn in Germany gibt...
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Raffke

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W210 TDI
Haööo zusammen
habe mal eine Frage möchte meinen nächsten MB bei einem Händler
als Re-Import bestellen wegen der Garantie denn in Germany gibt es leider nur eine Gewärleistung und die ist mit Verlaub gesagt recht bescheiden?
Wer kann mir Tips geben wo ich meinen MB bestellen kann?

MFG Raffke :sheep1: :Coolio1:
 
du meinst mit einem Re-Import hast du bessere Garantiechancen?

Chris
 
???

Glaube ich nicht. Cordes ist doch sehr großzügig. ER will die Gewährleistung in Einzelfällen besonders beim W211 ausdehnen !!!

Außerdem war DC immer sehr großzügig. In welchem EU-Land gibt es den mehr als 24 Monate ???
 
Julian-JES schrieb:
???

Glaube ich nicht. Cordes ist doch sehr großzügig. ER will die Gewährleistung in Einzelfällen besonders beim W211 ausdehnen !!!

Außerdem war DC immer sehr großzügig. In welchem EU-Land gibt es den mehr als 24 Monate ???

Es gibt auch bei MB keine 24 Monate! "Garanatie"

6 Monate Garantie plus 18 Monate Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr
 
Habe ich von Garantie gesproche ? Nein.

Chrysler hat in der EU 24 monate Garantie !!!
 
... ich dachte, es gibt in deutschland generell keine garantie mehr (bis auf opel) ... sondern nur noch eine gewährleistung des händlers

ist schon ein starkes stück, oder?
wenn ich meinen stern in holland kaufe, erhalte ich 2 jahre herstellergarantie und in deutschland nur noch eine gewährleistung durch den händler :(

oder habe ich da was falsch verstanden ??
 
Nein smart und chrylser haben auch 2 Jahre Garantie !

Mercedes hat doch EU-weit 24 monate Gewährleistung? Demnach auch in Holland ?
 
soweit ich das gelesen und verstanden habe, gibt mercedes eu-weit noch garantie - eben nur in deutschland nicht mehr.

hab auch in letzter zeit mit verschiedenen eu-import firmen telefoniert - die geben 2 jahre herstellergarantie bei einem stern

... und wir deutschen schauen in dem land, wo die fahrzeuge hergestellt werden, in die röhre - na vielen dank :(
 
Du hast recht...

Hi,

... in D bietet DC nur eine Gewährleistung an; Fahrzeuge die z. B.
aus Holland kommen, besitzen eine 24-monatige Garantie, die auch
in D gilt.

MB als Reimport? Immer ein Versuch wert! Z. B. bei Ronig in Oberhausen mal anfragen...

Gruß
Wolfgang
 
Garantie VS gewährleistung

Das Gesetz kennt nur Gewährleistung als definiert , in umfang und reichweite. §437,$433ff BGB
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG024101377.html



Zu garantie Lt. BGB $443 ,§477BGB lest euch mal das durch.
der garantiegeber kann & darf an "garantie-leistungen" bedingungen und vorraussetztungen ,(wie zb. kundendienst nur durch Vertragswerkstätten machen lassen ( machen das nicht toyota & VW-VAG)

aber das ist schließlich auch für " MB kulanz-garantei" quasi- vorraussetzung oder täuscht mich das ?


>>"
BGB § 477 Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die
Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

(2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
"<<

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__443.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__477.html
 
panicman schrieb:
Das Gesetz kennt nur Gewährleistung als definiert , in umfang und reichweite. §437,$433ff BGB
[/URL]


"HB – ohne Filter vom 4.7.2003
www.autohaus.de

Neuwagengarantie. Seit 1.1.2002 ist das neue Schuldrecht in Kraft. Danach beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, jetzt "Sachmängelhaftung" genannt zwei Jahre. Das ist aber etwas anderes als Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wer heute die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Neufahrzeuge studiert stellt fest, dass Hersteller wie Audi, BMW, Mercedes, Volkswagen von einer zweijährigen Gewährleistung sprechen. Andere, Opel, Fiat, Honda geben zwei Jahre Garantie. Toyota und andere japanische Marken gewähren gar drei Jahre Garantie.

Natürlich sprechen die Hersteller davon, dass sie quasi Garantie leisten. Sie wollen sich aber für den Fall der Fälle juristisch einfach absichern"



"Neue GVO: ZDK fordert Klarstellung
www.autohaus.de
06.02.2003

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat zur Leitlinie 37 der neuen Kfz-GVO (s.u.) einen einstimmigen Beschluss gefasst und sieht damit die Verbands-Kontroversen in diesem Punkt als "vorerst beendet" an. "Die EU-Kommission wird nach Aussage von Rolf Leuchtenberger, Präsident des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, noch in dieser Woche in einem Schreiben aufgefordert, sowohl eine klare Definition von Garantie und Sachmangelhaftung (früher: Gewährleistung) vorzunehmen, als auch zum möglichen Wegfall der Herstellergarantie eindeutig Stellung zu beziehen", heißt es in einer Mitteilung des ZDK.

Parallel zum Schreiben an die EU-Kommission würden auch alle Hersteller und Importeure aufgefordert darzulegen, ob und wann eine nicht vom Hersteller autorisierte Werkstatt während der Garantiezeit am Auto arbeiten kann, so der Verband. Dabei gehe es jedoch nicht um Garantiearbeiten, sondern um übliche Wartungen, Instandsetzungen und Nachrüstungen.

Die umstrittene Leitlinie 37 im Wortlaut:

"Frage 37: Kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern, wenn ein Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt?

Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen lässt, kann die Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechts berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer 'erweiterten Gewährleistung' an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen Netz hindern." (pg)"
 
Gewährleistung = gesetzlicher Mindestanspruch...

Hi,

... Garantie = Gewährleistung + freiwillige weitere Leistungen...

Insofern ist eine zusätzliche Garantie immer mehr wert, als nur
die Gewährleistung...

Wenn man bedenkt, dass eine Zusatzgarantie für MB-Gebrauchte
für 12 Monate mit ca. 320 € kalkuliert wird, kann man den Mehrwert erahnen...

Gruß
Wolfgang
 
Garantie ist in den meisten Fällen weitreichender, als die Gewährleistung. Hauptunterschied besteht darin, dass der Käufer in der Garantiezeit niemals die Beweislast zu tragen hat.

In der Schweiz werden nach meiner Erfahrung noch Garantien gegeben.

Allerdings verfährt meines Wissens MB in der Gewährleistungszeit relativ großzügig, so dass es sicher nicht von Nöten ist im Ausland zu kaufen. Außerdem würde man bei Rücktritt etc. seine Ansprüche gegen den ausländischen Händler bzw. gegen die DCX-Vertretung im Ausland stellen müssen, was unter Umständen noch komplizierter sein könnte. In vielen anderen europäsichen Ländern gibt es die Möglichkeit des Rücktritts auch nicht!

Denke, dass man insgesamt besser fährt, wenn man in D kauft.
 
Naja, man kanns auch übertreiben, hatte den einer von euch schonmal Probleme mit Kostenübernahme seitens DC innerhalb der ersten 24 Monate??

Chris
 
Genau Ravens hat recht. DC ist super kulant !!!
Glaube kaum das Toyota so kulant ist! Bei unserem W168008 wurden im 5. Laufjahr die Querlenker kostenlos getauscht !!!
 
Garantie

Ganz einfach: in die Schweiz ziehen und hier kaufen, dann hast Du 3 Jahre Garantie, ein weiteres Jahr inoffiziell dazu, dann eine Servicevereinbarung abschliessen für max. weitere 4 Jahre oder max. 200'000 km. Hab ich gemacht, kann mir keine andere Marke leisten als Mercedes...... Dazu jetzt 7 Jahre auf Händen getragen worden, wenn was war. Und die haben mein Auto dermassen in Stand gehalten, dass ich ihn jetzt gar nicht hergeben mag und weiterfahre (siehe auch Thread wegen der neuen Motorenreihe).
 
Garantie

Bohmy schrieb:
Ganz einfach: in die Schweiz ziehen und hier kaufen, dann hast Du 3 Jahre Garantie, ein weiteres Jahr inoffiziell dazu, dann eine Servicevereinbarung abschliessen für max. weitere 4 Jahre oder max. 200'000 km. Hab ich gemacht, kann mir keine andere Marke leisten als Mercedes...... Dazu jetzt 7 Jahre auf Händen getragen worden, wenn was war. Und die haben mein Auto dermassen in Stand gehalten, dass ich ihn jetzt gar nicht hergeben mag und weiterfahre (siehe auch Thread wegen der neuen Motorenreihe).

http://www.mercedes-benz.ch/mercedes/d/services/integral.htm

:D:D:D
 
Nee wat werden die schweizer verhätscheld und vertäschelt. ;)
 
Streichel und Lieb-Hab!

Das haben wir uns verdient :amore:
 
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Thema: Reimport W211 CDI 270

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