Rost, Werkstattwechsel?

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honnous

alter Hase
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E-240 T 5/2000
Für unsere E-240 haben wir eine Kostenübernahmezusage von DB für die Ausbesserung aller Türen sowie alle weitere „standard“ Roststellen. Da wir mit dem Werkstatt der die Anfrage an DB durchgeführt hat, inzwischen aus andere, nicht mit dem Rostproblem zusammenhängende, Gründe unzufrieden sind, möchten wir eine andere Werkstatt beauftragen.

Frage an unseren Werkstattprofis und/oder Rechtsanwaltsspezialisten:

A) Ist die Zusage von DB Werkstatt gebunden und gilt sie nur für dieser Betrieb oder ist sie Fahrzeug bezogen egal welche Werkstatt endgültig beauftragt wird?

B) Kann der verschmähte Werkstat Kosten geltend machen für die Beantragung bei DB und wenn ja, mit wie viel darf dieser Aufwand berechnet werden?

Vielen Dank im Voraus

Honnous
 
Hallo Honnous,

Die Kulanz-Anfrage bei DC geht via PC binnen Minuten und sollte nix kosten.
Der Händler bekommt dann die Zusage oder nicht und kann diese Ausdrucken.
Benötigt werden dazu Deine Wagen-Daten wie Fahrgestell-Nr.: und km-Leistung, Serviceheft wird überprüft.
Welche "standard" Roststellen hast du noch?

Gruss Christian
 
Hallo Christian,

Danke für dein Info, weitere Roststellen sind Heckdeckelschloss, Bereich Dachrailing und natürlich Batteriefach.

Gruß

Honnous
 
Hallo Honnous,

wenn Du eine zusage von DCX hast, das die Kosten für die Rostbehandlung übernommen werden, kannst Du diese Rostvorsorge in jeder {DCX} NL oder VT durchführen lassen.
 
kann Otfried nur zustimmen!

Chris
 
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