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EleganceC
Crack
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Tansanit blau metallic
D.h. ich muss meine E-Klasse alle 2 Jahre zu Daimler in die Wartung geben (Ölwechsel ausreichend) und ich behalte die 30 Jahre Garantie :-)
Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. Schließlich werde dem Autobesitzer selbst die Entscheidung überlassen, "ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wagen ab dem fünften Jahr nach Auslieferung alle zwei Jahre in einer Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde.
Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. Schließlich werde dem Autobesitzer selbst die Entscheidung überlassen, "ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wagen ab dem fünften Jahr nach Auslieferung alle zwei Jahre in einer Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde.