S-Klasse von DaimlerChrysler als Marke nicht geschützt

Diskutiere S-Klasse von DaimlerChrysler als Marke nicht geschützt im Forum S-Klasse, CL, SL & Maybach im Bereich Mercedes-Benz - Quote: Köln, 13. Jun - Auch andere Autobauer dürfen nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ihre Autos...
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Köln, 13. Jun - Auch andere Autobauer dürfen nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ihre Autos mit einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen benennen und etwa wie DaimlerChrysler <DCXGn.DE> eine "S-Klasse" anbieten. Damit wies das Gericht eine Klage des Stuttgarter Autokonzern gegen die zum Ford-Konzern gehörenden Autofirma Volvo ab. Die von den Schweden seit 1996 benutzte Typenbezeichnung S40, S70 oder S90, täusche nicht über die Herkunft der Fahrzeuge. Die Gefahr einer Verwechslung mit Mercedes-Fahrzeugen bestehe nicht, urteilten die Richter. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist wegen des angesetzten Streitwertes von über 60.000 Mark die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) möglich. (Az. 6. U115/00).
Nach Einschätzung des Gerichts ist der Unterschied zu den Daimler-Modellbezeichnungen eindeutig. Die Gefahr einer Verwechslung mit Mercedes-Fahzeugen der "S"-, "C"- oder "E"-Klasse bestünde nicht. Der Ruf dieser Autos, erstklassige Pkw zu sein, werde nicht durch die Systematik der Modellbezeichnungen begründet. Es sei auch nicht ersichtlich, dass Volvo mit seinem System den guten Ruf der Stuttgarter Autobauer beinträchtige. Beide Marken genössen bei den Kunden hohes Ansehen. Schließlich gründe sich der Ruf eines Autokonzerns auf der Qualität und Eigenschaften der Fahrzeuge und nicht auf das Typenkennzeichnungssystem, urteilten die Richter.
 
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