Schaden durch umgekippten Bauzaun

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rainmen

alter Hase
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220 CDI S203 Avantgarde Automatik 11/05
Hallo,
leider ist letzte Woche beim Sturm ein Bauzaun auf mein Auto gefallen. Nach einigem hin und her hat sich ein Verantwortlicher gefunden. Wie läuft in soeinem Fall die Regulierung ab ? Der Schaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro lt. Kostenvoranschlag MB.

Gruß

Andreas
 
Hallo,

wende dich an die Versicherung des 'Verantwortlichen' .
 
Sind die 5000€ laut Gutachter oder erstmal nur KVA? Der Verantwortliche hat sicher eine Firmen-Haftpflicht (oder wars ein Privater?), die Regulierung läuft hier analog dazu, wie ein KFZ-Haftpflichtschaden. Bei der Summe wird sicherlich ein Gutachter einen Blick drüber werfen, deswegen meine Frage oben. Sollte der Vers. alles vorliegen, erhälst du die Reparaturfreigabe und kannst ihn wieder hübsch machen lassen. Ist das Fzg. fahrbereit?

MfG Paule
 
Die 5000€ sind der KVA von MB. FZ ist fahrbereit Der Fall sollte unter die Firmen Haftplicht fallen. Die Versicherung hat sich heute gemeldet. Ich soll das Verschulden ihres Versicherungsnehmers begründen. Werde mir morgen einen Anwalt suchen, bin mir nur noch nicht sicher welches Rechtsgebiet.
 
Mach das,

wenn du keinen richtigen hast, rufe bei deiner Rechtsschutzversicherung. die haben ein verzeichnis guter anwälte aus deiner nähe, kann ich nur jedem zu raten.

MfG Paule
 
die floskel des begründens dient nur dem zeitgewinn der versicherung ;

generell ob nun privat oder firma : "eigentum verpflichtet"

und ein bauzaun fällt nicht von alleine um.

du brauchst da keinen fachanwalt ; das bekommt ein wald und wiesen-anwalt auch hin.

kosten für rechtsanwalt werden dir erstattet
 
Die 5000€ sind der KVA von MB. FZ ist fahrbereit Der Fall sollte unter die Firmen Haftplicht fallen. Die Versicherung hat sich heute gemeldet. Ich soll das Verschulden ihres Versicherungsnehmers begründen. Werde mir morgen einen Anwalt suchen, bin mir nur noch nicht sicher welches Rechtsgebiet.

...verweise die VS auf die Verkehrssicherungspflicht welche der Aufsteller wohl nicht zu Genüge nachgekommen ist.Verweise vielleicht noch auf ein Urteil des AG Potsdam (AZ:33C 245/06 vom 21.03.2007.)
Setze der VS ein Frist. Sollte sich diese dann immer noch blöd stellen beauftrage einen Anwalt.
Gruß
Günni
 
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