Schrott gekauft?

Diskutiere Schrott gekauft? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - :mad: Hallo zusammen, am 22. Januar 2005 kaufte ich bei der Fa. Autohaus Wen... GmbH in Bonn einen Mercedes Typ C-Klasse 220 CDI-T, EZ 01/1999...
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MarkusCDI220

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:mad: Hallo zusammen,

am 22. Januar 2005 kaufte ich bei der Fa. Autohaus Wen... GmbH in Bonn einen Mercedes Typ C-Klasse 220 CDI-T, EZ 01/1999, mit einer Laufleistung von 122000 km. Das Fahrzeug wurde mit Dekra-Siegel und einer GG-Gebrauchtwagengarantie verkauft.

Nach zwei Wochen (ca. 500 km) kündigten sich die ersten Defekte an. Kurzeitiges Aufleuchten der BAS-Kontrollleuchte, Ölverlust unter dem Motor beim Gasgeben und Scheibenwischer hakt (mit WD40 wieder vorübergehend gangbar gemacht).

Anfang April 125000 km wurde eine AHK eingebaut und festgestellt, dass eine Motoraufhängung defekt war und deren Hydrauliköl mittlerweile die ganze Geräuchkapsel unter dem Motor zerfressen hat. (Muss also schon mehrere Monate defekt gewesen sein). Tags darauf gab der Scheibenwischer mit einem lauten Knall den Geist vollends auf.

Tel. Mitteilung an den Händler, der aber jede Zuzahlung ablehnt und auf die Garantieversicherung verweist (60% Eigenanteil meinerseits am Material). Scheibenwischer eigenständig reparieren lassen (380 Euro), da keine Deckung der Garantieversicherung.

Also ab zum Anwalt und Gutachten machen lassen: Motorlager defekt (Verschleiß), Steuergerät Bremsassistent defekt und zu allem Übel wurde auch noch entdeckt, dass der Zuheizer defekt ist.

Händler schiebt alles auf Verschleiß und auf Garantieversicherung, die auch kulanterweise das Steuergerät und den Zuheizer zu einem Teil bezahlen will. Der Händler weigert sich irgendetwas dazuzuzahlen.

Vergleich am Landgericht(500 Euro Zuzahlung) am Landgericht in Aachen wurde von ihm heute abgelehnt (hätte ich akzeptiert).

Kann das denn alles sein? Zumal ja eigentlich die neue Sachmängelhaftung mit der Beweislastumkehr in Kraft tritt. Es wird hier einfach davon ausgegangen, dass ein solches 6 Jahre altes Fahrzeug halt mit diesen o. a. Mängeln behaftet sein kann und alles wird auf Verschleiß abgeschoben.

Klar, alles verschleißt an einem Auto, auch der Lack, wenn man es so sieht.

Der Gutachter spricht in seinem Gutachten aber nur beim Motorlager von Verschleiß, jedoch nicht beim Steuergerät BAS und beim Zuheizer.

Ist alles doch ein bisschen viel nach nur knapp 5000 km. Freue mich auf Eure Meinungen, und danke fürs Lesen diese "Romans".

Gruß Markus!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Servus Markus,

mit ein paar Absätzen mehr wär's übersichtlicher gewesen :)

Aaaaalso: Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass du einen regulären Gebrauchtwagen bei dem Händler gekauft hast, und kein "Bastlerfahrzeug". Damit übernimmt der Händler vollautomatisch und Kraft Gesetzes für mindestens ein Jahr ab Kaufdatum, oder wenn er die Gewährleistung nicht ausdrücklich beschränkt hat sogar für zwei Jahre.

Diese 12 Monate lassen sich in gar keiner Weise irgend wie einschränken -- der Händler leistet mit Haut und Haaren. Ob er wiederum eine Versicherung abschließt, die ihm die Kosten ersetzt, kann dir völlig schnurzpiepegal sein -- der Händler und nur der Händler ist dein Ansprechpartner, nicht irgend eine ominöse Versicherung! Jedenfalls habe ich das Gesetz so verstanden, aber frag da doch nochmal deinen Rechtsanwalt.

Von daher verstehe ich nicht, was da diese ominöse Versicherung soll, die nur 60% der Ersatzteilkosten trägt.

Wenn ein Mangel nicht offensichtlich war und auch nicht im Übergabeprotokoll steht (sofern es überhaupt eins gibt), bleibt dem Händler nur übrig, diesen Schaden als normalen Verschleiß bzw. Verschleiß seit Übergabe des Fahrzeugs abzublocken. Da wirst du dann wohl nen Gutachter brauchen.

Ich würde wohl folgendes machen: Von einem Gutachter den jetzigen Zustand des Fahrzeugs, also vor Ablauf der Gewährleistung, untersuchen lassen. Alle Mängel, die der Gutachter findet und die kein normaler Verschleiß sind, dem Händler schriftlich melden und die Beseitigung gemäß Gewährleistung fordern -- mit Fristsetzung. Damit sind die Mängel in jedem Fall während der Gewährleistungsfrist angezeigt und die Frist gewahrt.

Viele Grüße, Mirko
 
Da hast Du ja wirklich Pech gehabt. Wirhaben ein solches Fahrzeug im harten Rettungsdienstalltag laufen. Bisheute 250 000 km und da war auch schon einiges defekt. Allerdings muß die Kiste wirklich leiden. Die Mängel die Du hast, z.B. das Motorlager sind wirklich nicht normal. Vielleicht versuchst Du mal rauszufinden, ob die Laufleistung auch wirklich korrekt ist. Z.B. anhand des Scheckheftes, beim Freundliche DC Händler nach der Fahrzeughistorie fragen oder aber auch gleich den Sachverständigen hierzu mit beauftragen. Sollte sich da nämlich eine unregelmäsigkeit heraustellen ist die rechtslage wirklich gut für Dich und eindeutig.

Viel Glück.

Gruß Andreas
 
dg2fer schrieb:
Von daher verstehe ich nicht, was da diese ominöse Versicherung soll, die nur 60% der Ersatzteilkosten trägt.

Diese Versicherung kann schon sinnvoll sein, denn sie kommt ggf. für Schäden auf, die erst nach der übergabe entstanden sind. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich im Gegensatz zu einer solchen Reparaturkostenversicherung nur auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der übergabe vorlagen. Das ist ein wichtiger, häufig übersehener Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Allerdings nutzen viele Händler die Reparaturkostenversicherung, um Gewährleistungsansprüche des Kunden abzuwehren, was natürlich Unsinn ist, da Versicherung und Gewährleistung nichts miteinander zu tun haben.

MarkusCDI220 schrieb:
Der Gutachter spricht in seinem Gutachten aber nur beim Motorlager von Verschleiß, jedoch nicht beim Steuergerät BAS und beim Zuheizer.

Dann hast Du eine zumindest eine gute Ausgangsposition für das weitere Vorgehen. Beim Anwalt bist Du bereits, ein Gutachten gibt es auch, mehr kann man derzeit wohl nicht machen. Ich würde die Sache in jedem Fall weiter verfolgen, Deine rechtliche Lage ist nicht ungünstig. :)

Gruß
 
Diese 12 Monate lassen sich in gar keiner Weise irgend wie einschränken -- der Händler leistet mit Haut und Haaren. Ob er wiederum eine Versicherung abschließt, die ihm die Kosten ersetzt, kann dir völlig schnurzpiepegal sein -- der Händler und nur der Händler ist dein Ansprechpartner, nicht irgend eine ominöse Versicherung! Jedenfalls habe ich das Gesetz so verstanden, aber frag da doch nochmal deinen Rechtsanwalt
..das ist so nicht ganz richtig !!
..es gibt da noch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten !!
..in den ersten sechs Monaten haftet der Verkäufer für einen Defekt, es sei denn, er kann beweisen, dass der Defekt bei Fahrzeugübergabe nicht da war (was unmöglich ist) :rolleyes:
..nach sechs Monaten liegt es aber bei Käufer dieses zu beweisen ! :mad:
..also würde ich sagen das man nur 6 Monate definitiv sicher hat !! :cool:
Greetz
Montoya
 
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