Im bürgerlichen Gesetzbuch!
Quelle:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Und jetzt mit etwas einfacheren Worten.
Mängelhaftung ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist.
Wirkungsweise: tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der
1. entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
2. zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,
dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist.
Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst.
cu termi0815