D
DGroh
Frischling
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- 6
- Fahrzeug
- G 300
Hallo Forum,
ich habe gehört, dass es sinnvoll ist gegen einen Hubraum-berechneten Steuerbescheid bei einer G-Klasse einspruch einzulegen, da er als Geländewagen oder Mehrzweckfahrzeug auch nach den neuen Steuerbestimmungen nach Gewicht besteuert werden könnte.
Stimmat das?
Was muss ich eventuell bei der Zulassung des Fahrzeugs beachten?
Ist es von Vorteil, wenn das zulGG > 2800 kg ist?
Was ist ggf. sonst zu beachten? Welche Prüfungen/Bescheinigungen sind dazu erforderlich?
Hat einer eventuell eine Musterbegründung für einen solchen Einspruch?
Ich will mir einen G zulegen und möchte natürlich nur so viel Steuern wie unbedingt nötig zahlen .
ich habe gehört, dass es sinnvoll ist gegen einen Hubraum-berechneten Steuerbescheid bei einer G-Klasse einspruch einzulegen, da er als Geländewagen oder Mehrzweckfahrzeug auch nach den neuen Steuerbestimmungen nach Gewicht besteuert werden könnte.
Stimmat das?
Was muss ich eventuell bei der Zulassung des Fahrzeugs beachten?
Ist es von Vorteil, wenn das zulGG > 2800 kg ist?
Was ist ggf. sonst zu beachten? Welche Prüfungen/Bescheinigungen sind dazu erforderlich?
Hat einer eventuell eine Musterbegründung für einen solchen Einspruch?
Ich will mir einen G zulegen und möchte natürlich nur so viel Steuern wie unbedingt nötig zahlen .