Teileabrechnung nach Reparatur

Diskutiere Teileabrechnung nach Reparatur im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo! Vor ca. einem Jahr ist mir aufgefallen, dass mein defektes Kofferaumschloss nach einem Unfall aus 10/2002 in der Werkstatt nicht...
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Hallo!

Vor ca. einem Jahr ist mir aufgefallen, dass mein defektes Kofferaumschloss nach einem Unfall aus 10/2002 in der Werkstatt nicht ausgewechselt wurde (defekt seitdem) aber im Sachverständigenbericht aufgelistet und abgerechnet wurde. Ebenso verhält es sich mit der Kofferaumdichtung, die undicht war.

Meine Frage nun, ist es möglich das mir zustehende Schloss in der DC NL zu erfragen nach Ausgabe an mich? Auf dem jetzigen eingebauten steht 08/1995 also Produktionsdatum drauf und ist somit definitiv das alte.

Soweit ich im BGB gelesen habe dürfte eine 10 jährige Verjährungsfrist gelten.

Wer sich damit auskennt bitte ich mir eine Private Nachricht zu schicken!

Danke im Voraus.
 
nacherfüllungsanspruch gem. §439BGB wäre das schlagwort...

aber du wirst da kaum chance haben , da es zeitlich zu weit zurück liegt (du hast es ja selbst bereits vor nem jahr entdeckt und nicht gemeldet)...

die verjährungsfrist von 10 jahren wäre mir aber neu...

drück dir trotzdem die daumen ; eine höfliche anfrage bzgl. klärung wirkt oft wunder...
die werkstatt will ja nicht mit nem betrug hinsichtlich gutachtenabrechnung in verbindung gebracht werden...

mein tipp wäre es , beim gutachter vorzusprechen , der damals das gutachtet erstellt hat...
ggfs. sind die schäden noch fotografisch dokumentiert
 
Hallo Mephisto!

Die Dichtung habe ich ca. 1,5 Jahre danach moniert, dass das nicht die neue Dichtung ist und Wasser eintritt.

Da meinte der Meister zu mir, das ist nun über ein Jahr her und zu spät. Füpr 150 bauen wir eine neue ein...

Das Schloss habe ich vor ca. 1 Jahr bemerkt, dass da der 95er Aufkleber noch drauf ist.

Ich habe noch Bilder vom Schaden auf dem Rechner, also nur digital das ist ja immer ein Problem...

Ausserdem habe ich noch das Gutachten, der Gutachter meinte (damals wegen der Dichtung 1,5 Jahre danach) aber das es zu zu spät und tat es sofort ab (Gutachter war von der MB NL beauftragt). Ich hatte fast den Eindruck, er hätte auch davon profitiert.

Aber 100 pro, dass die Teile einfach aufs Regal gewandert sind.

Kannst ja mal gucken §198 BGB ff habe ich so etwas gelesen.

Und genau wie Du sagst, höflich mal anfragen schliesslich ist es ja Versicherungsbetrug der erfolgt ist, Beweise habe ich ja schwarz auf weiß, einmal aufgeführt auf der Rechnung und am Wagen.

Mich ärgert nur dass man mich damals so an der Nase zwei mal geführt hat und vorallem das ich im Falle eines Defektes an der Batterie nicht an diese heran kommen könnte da der Schlüssel nicht mehr ins Schloss geht, da das Schloss vom Unfall noch zerstört ist innerlich.
 
Darf ich mal eine Gegenfrage stellen?

Was sind denn die urplötzlichen Beweggründe nach so langer Zeit drauf zu kommen, dass da ja was "noch" nicht in Ordnung ist :confused:
 
in dubio pro reo ; im zweifel für den angeklagten...

dein "gegner" wird damit argumentieren , dass du innerhalb der letzten jahre die teile selbst gegen "alte" hättest austauschen können...

somit stünde aussage gegen aussage ...
in jedem fall stehst du in der beweispflicht , nicht DC
 
Mir ist gestern einer vorne ins Auto gefahren und hat die Stoßstange demoliert bzw. eher zerstört, mehr nicht.

Daraufhin kam mir der Gedanke mit hinten wieder, dass die Werkstatt mich übers Ohr gehauen hat und ich den Wagen nicht wieder dort hin bringen werde, da man sich dort versucht künstlich zu bereichern und aus Bagatellschäden hohe Summen fordert und auch nur ungenügend repariert (Lack, Undichtigkeiten, defektes Schloss nicht ausgetauscht und nur sichtbare Ausbesserungen von Beulen der Reserveradmulde) für 5600 Euro damals. Teilekosten 700 Euro.

Grund 2: Die unterschiedlichen Gewährleistungsfristen von 3 / 10 / 30 Jahren.

Versuchen werde ich es einfach noch mal auch wenns lange her ist, den Vorwurf des Versicherungsbetruges möchte man ja sicherlich nicht gerne im Raum stehen lassen, dass werde ich auch erst ganz zum Schluss Aussprechen falls nichts mehr geht.

Schliesslich handelt es sich hierbei laut Gutachten um 50 Euro lediglich. Das sollte der Niederlassung nicht zu viel zur Rufwahrung sein, zumal wir vor 2 Jahren um 1400 Euro geprellt wurden von der gleichen NL.

Was zu viel ist, ist zu viel.

Versuchen kann ich es ja, wenn es nicht klappt dann halt nicht.
Aus eigener Tasche werde ich jedenfalls in der Hinsicht nichts unternehmen.
 
die gewährleistung beträgt max. 24 monate...

10 oder 30 jahre liegen im ermessen des händlers , es besteht aber per se kein anspruch deinerseits darauf...

meines wissens beschränkt sich die dauer gewährleistung nach reparaturen auf sechs monate, danach liegt die beweislast IMMER beim kunden...

du wirst also kaum eine chance haben...
 
Danke für Deine Postings, ich selbst schätze meine Chancen auch als gering ein, aber wenn man es gar nicht erst probiert kann man auch nichts gewinnen, ich werde einfach mal wenn ich dort vorbei fahre reinschauen und mit einem Meister sprechen, mal sehen was sich ergibt.

Frei nach dem Motto, Versuch macht kluch ;) naja eigentlich ja klug!
 
EleganceC schrieb:
Daraufhin kam mir der Gedanke mit hinten wieder, dass die Werkstatt mich übers Ohr gehauen hat und ich den Wagen nicht wieder dort hin bringen werde, da man sich dort versucht künstlich zu bereichern und aus Bagatellschäden hohe Summen fordert und auch nur ungenügend repariert (Lack, Undichtigkeiten, defektes Schloss nicht ausgetauscht und nur sichtbare Ausbesserungen von Beulen der Reserveradmulde) für 5600 Euro damals. Teilekosten 700 Euro.
Genau das würde ich so erstmal an den Werkstattleiter (telefonisch erfragen) und in Kopie an die NL Leitung senden! Am besten per Fax - dann sieht es in der Regel jeder!

Olli
 
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