Worin liegt der Unterschied zwischen der Gewährleistung und der Garantie?
Garantie und der Gewährleistung unterscheiden sich maßgeblich. Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die wichtigsten Unterschiede:
Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche 2 Jahre beträgt (diese kann beim Gebrauchtgüterkauf auf 1 Jahr beschränkt werden). Hierzu muss der Mangel an der Sache bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:
* Gebrauchsbedingter Verschleiß
* Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
* Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, usw.)
Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer der Vertrags- und Ansprechpartner.
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Sie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Garantiedauer und –bedingungen stehen in den Garantieunterlagen.
Die Garantie deckt anders als bei der Gewährleistung nicht nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.
Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann.
Im Garantiefall ist der Hersteller oder sein Vertreter der Vertrags- und Ansprechpartner.
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Weitere Infos zum Thema "Garantie, Mängelhaftung, Gewährleistung" gibt es hier:
Gewährleistung & Garantie-FAQ
VRI/MaengelHaftung - JuraWiki.de
Gewährleistung - Eine kleine Einführung für Verbraucher
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P.S.: Sorry, ist ein wenig OT, aber vielleicht dennoch hilfreich.