THERMATIC (Klimatisierungsautomatik)

Diskutiere THERMATIC (Klimatisierungsautomatik) im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, ich habe meinen S203 (Bj.02.2004)erst seit Januar, allerdings erst jetzt wo draußen wärmer wird kann ich was zu meiner Klimaautomatik...
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Richtig, der Fall muss innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden, das man aber nichts finden kann geht mir nicht wirklich in den Kopf! Von MEINER ERfahrung her liegt ein Kältemittelverlust nur unter 5% an einer Leitung selbst!

Chris
 
ravens1488 schrieb:
Richtig, der Fall muss innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden, das man aber nichts finden kann geht mir nicht wirklich in den Kopf! Von MEINER ERfahrung her liegt ein Kältemittelverlust nur unter 5% an einer Leitung selbst!

Chris

Wenn es an der Leitung selbst nicht liegt, an was dann?
Vor allem aber wüßte ich gern Chris was ich jetzt machen kann/soll?

Eventuelle, was ist wenn ich in den nächsten sagen wir mal sechs bis acht Wochen doch bemerken sollte daß die Leistung wieder nachgelassen hat, sprich die Klima ist immer noch nicht i.O.,
kann ich dann in die VT zurück und sie zu kostenlosen Nachbesserung oder so was auffordern?
Gruß

Gregi
 
Noch eins, so viel ich weiß haben die immer nur nach einem Leck an den Schläuchen/Leitungen gesucht. Ist es möglich daß sie hätten auch wo anders suchen müßen? Kann der Kompressor selbst oder ein anderes Bauteil kein Kältemittel verlieren?
Nochmal Gruß

Gregi
 
In 95 % der Fälle...

Gregi schrieb:
Noch eins, so viel ich weiß haben die immer nur nach einem Leck an den Schläuchen/Leitungen gesucht. Ist es möglich daß sie hätten auch wo anders suchen müßen? Kann der Kompressor selbst oder ein anderes Bauteil kein Kältemittel verlieren?
Nochmal Gruß

Gregi
In den meisten Fällen ist es der Kondensator, aber man muss wie bereits oben geschrieben, ein paar Teile vor dem Kondensator dazu ausbauen, um es sehen zu können.... :hello:

Viele Grüße
Peter
 
ravens1488 schrieb:
Richtig, der Fall muss innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden, das man aber nichts finden kann geht mir nicht wirklich in den Kopf! Von MEINER ERfahrung her liegt ein Kältemittelverlust nur unter 5% an einer Leitung selbst!

Chris
Hallo Chris,
die 4 Wochenfrist gilt doch nicht in diesem Fall.Hier ist es doch so,das ein Schaden moniert wurde und und seitens der VT mehmals rumgedoktort wurde,ohne diesen fachgerecht zu beheben. Die VT könnte sich meiner Erachtens nur dann darauf berufen,wenn der Schaden behoben worden wäre und ein anderer Schaden an anderer Stelle aufgetreten wäre.
So die Rechtsprechnung die ich kenne.
Gruß
_________ :hello:
Günter
 
...Dito.
Kondensator verstopft?Schlauch beschädigt? Stopfem im Kühlsystem undicht?
Servicevenentil zum Kondensator undicht?Kondensator defekt?
Hatte diese Sache auch im Juni d.J.
Gruß
_______ :hello:
Günter
 
Ok. Ich werde jetzt erstmal die Entscheidung wer die Rechnung bezahlt
abwarten und dann auf jeden Fall wieder hingehen und die VT mit dem Kondensator und allen von Peter und Günter und natürlich Chris hier genannten Möglichkeiten konfrotieren. Ob ich dann was erreiche weiß ich nicht, der Mechaniker hat mir schon beim zweitem mal glaube ich gesagt daß der Kondensator i.O. ist.

@Chris; das mit der vier Wochenfrist würde mich jetzt natürlich auch sehr interessieren. Ich würde das in diesem Fall, nicht nur weil ich direkt betroffen bin, auch eher so empfinden wie der Günter.
:confused:
Grüße

Gregi
 
Das hat nichts mit Rechtssprechung zu tun, sondern ist ganz einfach so bei einer Kulanzregelung der DC. Nach einreichen der Kulanzanfrage bleibt der Werkstatt 4 Wochen Zeit für die Reparatur und 2 Wochen für die Abbrechnung an die DC! Wenn die doch Recht grossen Zeiträume nicht eingehalten werden, ist die Firma selbst schuld!

Das hatte ich aber im ersten Beitrag schon geschrieben, dass der Ablauf in deiner Werkstatt nicht korrekt ist, normal läuft es so:

1. Fehler zu 100% lokalisieren
2. Kulanzantrag stellen auf das Schadensverursachende Bauteil
3. Wenn Antrag positiv, Reparatur innerhalb 4 Wochen
4. Abrechnung des Antrags innerhalb 2 Wochen nach Reparaturfertigstellung an die DC

bei dir aber lief es so:

1. Kulanzantrag auf irgendwas stellen (was bis heute unklar ist)
2. Prüfung der Beanstandung
3. Wiederholte Reparatur
4. Abrechnung des Antrags

und so läuft es nun eben mal nicht! Man kann erst eine Kulanzzusage geben wenn auch das schadensverursachende Bauteil bekannt ist!!

Chris
 
Hallo Chris,
es mag sein,das die 4 Wochenfrist als Kulanzregelung gegen DC eingehalten werden muß. In diesem Fall ist aber die VT in der Haftung.Diese hat bis dato mangelhafte Arbeit abgeliefert,hier in Bezug auf Diagnose,Vorgehensweise und Ausführung.
Die sogenannten"Todschlagsargumente"der VT hat rechtlich keinen Bestand.
Sollte dem Kunden irgendein zusätzlicher Nachteil,durch fehlverhalten der VT entstehen ,ist sogar Schadensersatz seitens der VT zu leisten.
Gruß
________ :hello:
Günter
 
verleger11 schrieb:
Hallo Chris,
es mag sein,das die 4 Wochenfrist als Kulanzregelung gegen DC eingehalten werden muß. In diesem Fall ist aber die VT in der Haftung....
Hallo Günter,
Chris sagte bereits, dass in diesem Fall die VT selbst schuld ist...

Es bleibt nun die Frage, wie sich Gregis Werkstatt darauf hin verhält.
Die besseren Argumente sollte jedenfalls Gregi haben...
 
Hallo Peter,
genau so ist es.
Habe ich bereits in meinen vorigen Postings zu diesem Thema gesagt.

:hello:
 
Hallo ihr drei,

ich danke euch sehr, jetzt weiß ich wie die Lage steht.
Wie ich bereits oben geschrieben habe warte ich jetzt erstmal ab wer das bezahlt. Ich denke als Kunden kann mir egal sein ob es DC auf Kulanz oder die Gebrauchtwagengarantie bezahlt. Sollte jedoch beides für mich negativ ausfallen dann weiß ich dank euch drei wie ich mich gegenüber der VT verhalten soll. Zum Glück habe ich auch Rechtsschutz, hoffe aber es wird auch ohne gehen.
Werde weiter berichten sobald ich wieder was neues weiß.
Nur das Gefühl dass die Ursache selbst (hoffe,ich irre mich da) mit austausch der Leitung nicht behoben ist, werde ich einfach nicht los.
Ich werde die VT noch darauf ansprechen aber ich fürvhte ich werde damit leben müßen.
Liebe Grüße

Gregi
 
Rechnung

Habe heute die Rechnung bekommen.
50% Kulanz, fast 300€ soll ich selbst zahlen.
Habe gleich mit dem Meister telefoniert wo damals den ersten Kulanzantrag gestellt hat, der ist wieder aus seinem Urlaub zurück und selbst überrascht über diese Rechnung gewesen. Ich soll morgen mit der Rechnung bei ihm vorbei kommen.
Was mich etwas irritiert, das mit der Kulanz hat die VT zwar selbst verschlaffen wie ihr weiter oben schon geschrieben habt, aber selbst dann wenn es "nur" 50% gibt, dann müßte doch für die andere hälfte die Gebrauchtwagengarantie von DC einspringen, oder?
Vielleicht kann jemand was dazu sagen noch bevor ich morgen hin muß,
ich weiß ist schon kurzfristig. Werde dann weiter berichten.
Schöne Grüße

Gregi
 
Hallo gregi,
was denn die Ursache des Kältemittelverlust,und was wurde laut Rechnung repariert bzw.erneuert ?
Gruß
Günter
 
verleger11 schrieb:
Hallo gregi,
was denn die Ursache des Kältemittelverlust,und was wurde laut Rechnung repariert bzw.erneuert ?
Gruß
Günter

Hallo Günter,

als Ursache kann ich der Rechnung nichts abgewinnen. Es sind folgende Positionen drauf;
1.Klimaanlage Leckprüfung durchführen ( Anlage entleert bei arbeiten an der Anlage)
2. Kältemittel absaugen und Dichtheit prüfen, neu befüllen (bei arbeiten an der Anlage) alle Klimasysteme
3. Trocknerpatrone erneuern (Anlage entleert) alle Klimasysteme
4. Kältemittelleitung A erneuern (Anlage entleert) alle Klimasysteme

Die teuersten Materialpositionen sind ;
A 611 230 08 56 Rohr - 97,50-€
A 203 835 01 47 Filter - 53,50-€
so wie der Ersatzwagen 75€ plus die ganzen Kleinbeträge.
Gruß

Gregi
 
Also die positionen 1-2 sind zusammen 12,2 AW=83,80€Sind aber doch schon mal geprüft worden.Die anderen Sachen ?
Vorschlag: Sollte die VT sich weigern,die Gesamtkosten über Kulanz +Gebrauchtwagengarantie zu übernehmen Androhung mit Anwalt und dies gegebenfalls durchziehen.Detalierte Rechnungsposten mit Erklärung was was bedeutet verlangen.
Rechnungsbetrag ,wenn nichts anders möglich,zahlen unter Vorbehalt ,dies auch auf der Rechnung vermerken.
Im Moment zwar vielleicht keine große Hilfe,aber teile uns bitte mit,was die Sache morgen entgültig ergeben hat.Mache mich bis dato schlauer.
Viel Glück und Gruß
_____________ :hello:
Günter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

bin grad von der VT zurück und etwas angefressen...
DC übernimmt 50% der Lohnarbeiten, die Ersatzteilekosten und den Ersatzwagen.
Die Gebrauchtwagengarantie von DC zahlt gar nichts weil angeblich ja nur die Leitung kaputt war, doch die Leitungen sind von der Garantie ausgeschlossen (vielleicht kann mir das jemand bestätigen).
Alles zusammen, von gut 750€ muß ich 283€ bezahlen.
Im normalfall wäre ich damit zufrieden, was mir an der Sache stinkt ist daß der erste Meister damals mir sagte daß wir die Gebrauchtwagengarantie in dem Fall nicht brauchen weil DC 100% Kulanz zugesagt hatte. Schriftlich habe ich es leider nicht.
Jetzt meint er daß hat mit der vier Wochenfrist nichts zu tun, die hätten es nach dem sich rausgestellt hatte was kaputt ist so entschieden.
Eigentlich hat DC die Kulanz jetzt ganz abgelehnt, erst nach Absprache der VT mit dem zuständigem Sachbearbeiter hat es dann doch noch wie oben beschrieben geklappt.
Oh... das wird jetzt langsam zu lang,
was meint ihr, klappe halten und zahlen ???
Grüße

Gregi
 
Gregi schrieb:
bin grad von der VT zurück und etwas angefressen...
DC übernimmt 50% der Lohnarbeiten, die Ersatzteilekosten und den Ersatzwagen.
Ich habe das schon gestern vermutet.

Gregi schrieb:
Die Gebrauchtwagengarantie von DC zahlt gar nichts weil angeblich ja nur die Leitung kaputt war, doch die Leitungen sind von der Garantie ausgeschlossen (vielleicht kann mir das jemand bestätigen).
Yepp, so ist es. Die Car-Garantie bezahlt nur bei den in den Garantiebedingungen beschriebenen Hauptkomponenten. Leitungen und Kleinkram werden nur übernommen, wenn diese durch den Defekt der Hauptkomponenten mit ausgewechselt werden müssen. :eek:

Das Problem bei der Car-Garantie, wie auch bei fast jeder anderen Garantie- oder Repearturkostenversicherung, ist, das dort nur Komponenten versichert sind, die nicht oder nur sehr selten Ihren Dienst versagen. Aber beim Gebrauchtwagenverkauf wird diese ganz anders angepriesen. :mad: Eine Gebrauchtwagengarantie ist in der Regel überflüssig, mit folgenden Ausnahmen:
- man erspart sich damit nervige Diskussionen mit Meistern und Verkäufern, wenn eine Hauptkomponente einen Defekt hat
- man kann beim einem Defekt zu jeder VT gehen

Nur leider gehen immer die nicht versicherten Teile kaputt. ;)

Gregi schrieb:
Hallo,
Alles zusammen, von gut 750€ muß ich 283€ bezahlen.
Jetzt sehe ich keine Möglichkeit mehr, das musst du wohl bezahlen. Es tut mir leid, aber dabei muss ich jetzt noch mal den Finger in die Wunde legen: Beim Verkäufer hättest du aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung keinen Cent zahlen müssen. Ich weiß, 50 km hin und zurück kosten auch etwas, aber mit Sicherheit keine 283EUR.

Gregi schrieb:
Im normalfall wäre ich damit zufrieden, was mir an der Sache stinkt ist daß der erste Meister damals mir sagte daß wir die Gebrauchtwagengarantie in dem Fall nicht brauchen weil DC 100% Kulanz zugesagt hatte. Schriftlich habe ich es leider nicht.
Und wenn du jetzt nicht einen unabhängigen Zeugen findest, dann kommst du damit auch nicht weiter.

Gregi schrieb:
was meint ihr, klappe halten und zahlen ???
Ganz einfach: Ja!

cu termi0815
 
termi0815 schrieb:
Jetzt sehe ich keine Möglichkeit mehr, das musst du wohl bezahlen. Es tut mir leid, aber dabei muss ich jetzt noch mal den Finger in die Wunde legen: Beim Verkäufer hättest du aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung keinen Cent zahlen müssen. Ich weiß, 50 km hin und zurück kosten auch etwas, aber mit Sicherheit keine 283EUR.

Und wenn du jetzt nicht einen unabhängigen Zeugen findest, dann kommst du damit auch nicht weiter.

Ganz einfach: Ja!

cu termi0815


Hallo Termi,

erst mal danke dir für die schnelle und so ausführliche Antwort.
Das mit dem Zeugen wird wohl nicht klappen, war meine Frau.
Jetzt, hinterher wäre ich auch froh in die VT des Verkäufers gefahren zu sein. Falsch ist daß ich es nicht tun wollte wegen der 50km.
Schau, es ist so: der Wagen geht im viertem Monat nach dem Kauf kaputt. Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie die überall zählt, dazu eine zusage seitens der VT über 100% Kulanz von DC. Konnte zuerst auch nicht ahnen daß es sich alles so lange ziehen wird, war jedoch dank der Kulanzzusage nicht besonders unruhig.
Vielleicht war ich auch da ein bischen naiv! Ich werde daraus sicher lernen für die Zukunft.
Liebe Grüße

Gregi
 
Worin liegt der Unterschied zwischen der Gewährleistung und der Garantie?

Garantie und der Gewährleistung unterscheiden sich maßgeblich. Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die wichtigsten Unterschiede:

Gewährleistung

Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche 2 Jahre beträgt (diese kann beim Gebrauchtgüterkauf auf 1 Jahr beschränkt werden). Hierzu muss der Mangel an der Sache bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.

Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:

* Gebrauchsbedingter Verschleiß
* Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
* Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, usw.)

Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer der Vertrags- und Ansprechpartner.


Garantie

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Sie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Garantiedauer und –bedingungen stehen in den Garantieunterlagen.

Die Garantie deckt anders als bei der Gewährleistung nicht nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.

Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann.

Im Garantiefall ist der Hersteller oder sein Vertreter der Vertrags- und Ansprechpartner.

<hr>
Weitere Infos zum Thema "Garantie, Mängelhaftung, Gewährleistung" gibt es hier:

Gewährleistung & Garantie-FAQ

VRI/MaengelHaftung - JuraWiki.de

Gewährleistung - Eine kleine Einführung für Verbraucher

cu termi0815

P.S.: Sorry, ist ein wenig OT, aber vielleicht dennoch hilfreich.
 
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Thema: THERMATIC (Klimatisierungsautomatik)

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