Also! Der jetzige ist eben nicht meiner. Das Fahrzeug hat einen Schaden erlitten. Der wurde vom Gutachter festgestellt und aufgrund des (Vor-)Schadens ist das Fahrzeug 800 Euro weniger Wert (Wertminderung). Das hat der Gutachter festgestellt und das ist Fakt.
Weiterhin ist Fakt, das ich ein Fahrzeug ohne Beschädigung bestellt habe. Auf so ein Fahrzeug habe ich ein Recht. Was der Händler mit dem wertgeminderten Fahrzeug anstellt, ist nicht mein Problem. Ich fürchte das wird irgendein armer Kerl als gut ausgestattetes Schnäppchen kaufen. Kann gut gehen, muss aber nicht...
Der Händler hat in jedem Fall einen enormen Verlust bei der ganzen Sache. Schließlich stehe ich als erster Besitzer im Brief. Da kann er nichts machen. Deshalb wundert es mich eigentlich, dass er nicht auf mein Angebot von heute morgen eingegangen ist. Aber eigentlich wundert mich gar nichts mehr, wenn der Händler schon nicht weiß, dass die Windschutzscheibe auch kaputt war und getaucht wurde... Er hat's ja auch erst aus dem Gutachten erfahren.
Meine Anwältin war über das ganze vorgehen auch nicht verwundert. Sie macht häufig solche Fälle... Kommt scheinbar wirklich häufiger vor...
Ich warte jetzt auf meinen neuen und schau mal wann der alte beim Händler im Schaufenster steht ;-)
Wer sich in der nächsten Zeit einen Vaneo kaufen will und ein Schnäppchen sieht, kann von mir gerne über eine PN die FIN haben, damit er nicht ausgerechnet diesen erwischt ;-)