Unfall - und nun?

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keen

Frischling
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Saß gestern mit einem Kollegen von mir im Auto. Es war Stau und er wollte "mal kurz über die Busspur" ausweichen. Gesagt, getan und rumms kam von links einer und kracht uns in die Seite.

Schuldfrage ist ja klar, mein Kollege war schuld (Busspur und so... ;) ). Netterweise hat der Unfallgegner ihm die Wahl gelassen, ob er das mit Polizei regeln möchte oder nicht, da dessen Wagen ohnehin ein Mietwagen war. Naja, auf jeden Fall hat er sich dafür entschieden, das ganze ohne Polizei zu regeln.

War das jetzt sinnvoll oder nicht? Also kann er den (eigenen) Schaden trotzdem irgendwie bei seiner Versicherung geltend machen? Macht es in solch einem Fall einen Unterschied, ob er HP oder TK hat?
 
eigener schaden immer Vollkasko, das sollte man eigentlich wissen! haftpflicht deckt nur fremdschäden, teilkasko nur wild, diebstahl, glasbruch...!

Wichtig: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Vollkasko, ansonsten sagt die versicherung (zurecht): selbst blechen! :cool:
 
Hallo keen,

ist der Unfall am Ende der Busspur oder in Ihr passiert?
Persönlich hätte ich in dem Fall zuerst die "Rennleitung" aufnehmen lassen, da der von Links kommende nur am Ende der Busspru gute Chancen hat ;)
 
bense schrieb:
Wichtig: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Vollkasko, ansonsten sagt die versicherung (zurecht): selbst blechen! :cool:

Ob hier allerdings grobe Fahrlässigkeit greift würde ich klären lassen!
 
tobic200t schrieb:
Ob hier allerdings grobe Fahrlässigkeit greift würde ich klären lassen!

klaro, wer durch die busspur an ner schlange vorbeibrettert (so habe ich es dem beitrag entnommen) begeht eine owi i.v.m. einem unfall. das ist sowas wie "telefonieren > bumms" oder "roteampelüberfahren > bumms".

da aber anscheinend eh nur teilkasko besteht, kann er sich nur die (evtl.) zerdebberten scheiben abzg. SB auszahlen lassen...
 
bense schrieb:
klaro, wer durch die busspur an ner schlange vorbeibrettert (so habe ich es dem beitrag entnommen) begeht eine owi i.v.m. einem unfall. das ist sowas wie "telefonieren > bumms" oder "roteampelüberfahren > bumms".

da aber anscheinend eh nur teilkasko besteht, kann er sich nur die (evtl.) zerdebberten scheiben abzg. SB auszahlen lassen...

Dein Interpretationsvermögen ist beeindruckend! Aber einzig was zählt sind Fakten - und an diesen mangelt es hier.
Oder handelt es sich hierbei etwa um einen trolligen Beitrag wo bense und keen mehr wissen :rolleyes:
 
tobic200t schrieb:
Dein Interpretationsvermögen ist beeindruckend! Aber einzig was zählt sind Fakten - und an diesen mangelt es hier.
Oder handelt es sich hierbei etwa um einen trolligen Beitrag wo bense und keen mehr wissen :rolleyes:

ich bin, was den sachverhalt angeht, zu 100% so schlau wie du :(

bin aber meines zeichens versicherungskaufmann, da hat man mit solchen sachen in regelmäßigen abständen zu tun...
 
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