unfall was wirds kosten

Diskutiere unfall was wirds kosten im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - hallo ich habe einen w203 kombi bj 03 und hatte heute einen unfall schäden : Haube Kühlergrill (avangarde) Stoßstange muss neu gelackt...
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felig601

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w203
hallo ich habe einen w203 kombi bj 03

und hatte heute einen unfall
schäden :

Haube
Kühlergrill (avangarde)
Stoßstange muss neu gelackt werden ( schwarz)

weiss einer was das neu kostet beim Mb.MB ist ja nun heute schon zu

Nur das ich mal weiss auf was ich mich einstellen muss
Bin am überlegen ob ich meine Vollkasko den Schaden decken lasse oder nicht

Werde mir natürlich ein KV machen lasse denke aber bei dem stundenlohn von MB 2000euro schnell ereicht sind
 
...ohne fotos ist das schwer zu sagen. stell mal fotos rein dann können die experten hier auch mehr dazu sagen.
 
motorhaube 600e
stosstange komplett 600e
träger 250
scheinwerfer 600wenn halogen wenn xenon 900 natürlich pro stück
lackierung ca1000
kleinteile 400
kühler das stück ca. 250
bei einem vollkasko bekommt mann weniger schadenreguliert. der wertverlust wird nicht kalkuliert und kein ersatzwagen. dann wird bei meisten gutachten die stundenlohn einer freien werkstatt genommen an statt der von mercedes.
ich hoffe ich konnte dir mit diesen zahlen die natürlich ca. soviel kosten helfen.
 
danke für die preise

es ist wirklich nur die haube und der grill der kaputt ist und die stoßstange muss lackiert werden

stoßstange hatte ich schon ab keine weiteren schäden war ja auch nicht schnell


nun überlege ich ein kv bei mb zu machen dann meiner versicherung zu schicken und die werden bestimmt ein gutachter zu kontrolle schicken.

ggf kann ich mir die vollkaskosumme auszahlen lassen weniger 19%und es selbst rep lassen,zb ne gebrauchte Haube und die neulacken lassen

geht das immer noch hatte vor jahren mal ein teilkasko schaden mit meinem w202

werd aber mal ein bild machen
 
bilder

so nun habe ich gesehen das die stoßstange an dem scheinwerfer anliegt nun habe ich den halter ( vom scheinwerfer untern rechts ) wieder gerade gemacht natürlich vor dem kv dumm von mir naja

hier bilder

mir ist aufgefallen das die haube nun links nicht mehr richtig schließt rastet zwar ein aber nicht vollständig

wenn man ne neue haube bestellt ist die dann schon gelackt oder kommt das extra

http://img9.imageshack.us/img9/222/foto0161x.jpg
By felig601, shot with S8300 at 2009-12-13

http://img341.imageshack.us/img341/1005/foto014qm.jpg
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http://img192.imageshack.us/img192/1599/foto0181.jpg
By felig601, shot with S8300 at 2009-12-13

http://img267.imageshack.us/img267/5549/foto019.jpg
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http://img189.imageshack.us/img189/1268/foto020g.jpg
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http://img693.imageshack.us/img693/7619/foto021u.jpg
By felig601, shot with S8300 at 2009-12-13
 
..ohje, ich bin da zwar kein fachmann aber soweit man da auf den fotos was erkennen kann geht da der schaden eher in richtung 4000-5000.- euro.... :o:

da hast du eher glück wenns kein wirtschaftlicher totalschaden ist....

wenn du das über die vollkasko abrechnen willst würde ich da eher einen gutachter dran lassen damit da auch wirklich alle schäden aufgenommen werden.
 
also ich will nicht sagen das ich vom fach bin aber
eine neue haube und ne neu stoßstange mit kühlergrill und das auto ist wie neu

nicht mal der stoßstangenträger hat ne schramme,die scheinwerfer haben nicht mal krazer und die scheinwerferreinigunsanlage geht auch noch top

aber 4000 könnte gut hinkommen

wenn ne haube 600 und ne stoßstange 600 kosten plus lack und kühlergrill plus arbeitsstunden ggf ne neue abdeckung der schweinwerfer reinigungsanlage
 
ich denke das sind gute 3000-3500e nicht mehr
abzug selbsbeteiligung und 19%
 
hy war heute bei mb und die meinten ganz schnell 5000 wirds kosten hat sich das auto 5 min angesehen besonders stoßstange und scheinwerfer

naja die woche soll noch der gutachter kommen und die genaue summe festlegen

kann ich den wagen eigentlich nach erhalter der versicherungsprämie gleich verkaufen?? überlege ihn zu rep. und dann zuverkaufen und mir dann ein 320cdi zuzulegen weil der 270 cdi doch etwas schwach ist
 
Wenn Du ihn defekt verkaufst kannst Du u.U. im Endeffekt (mit Auszahlung der Gutachtensumme) mehr bekommen. Sprich mal mit dem Gebrauchtwagenverkäufer Deiner NL/VT

Gruß Dirk
 
verkauf das auto mit schaden wenn du dir ein neues kaufen möchtest.
 
Wenn Du ihn defekt verkaufst kannst Du u.U. im Endeffekt (mit Auszahlung der Gutachtensumme) mehr bekommen. Sprich mal mit dem Gebrauchtwagenverkäufer Deiner NL/VT

Gruß Dirk

Das wird leider nicht klappen. Der Gutachter schreibt das Fahrzeug Deutschlandweit in einem Händerportal aus. Das höchste Gebot wird dann als Restwert festgelegt. Wenn man den Fall als Totalschaden abwickeln möchte, wird nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert(Zeitwert) und Restwert von der Versicherung ausbezahlt.
Meistens sind die Angebote aus dem Händlerportal so hoch, das sich der "private" Weiterverkauf des Unfallfahrzeugs nicht lohnt.

Bei 5000€ könnte es sich lohnen sich die Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt und evtl. 19% (bin mir da aber nicht sicher) auszahlen zu lassen und bei einer freien Fachwerkstatt das Fahrzeug richten zu lassen.

Gruß Beeblebrox
 
Das wird leider nicht klappen. Der Gutachter schreibt das Fahrzeug Deutschlandweit in einem Händerportal aus. Das höchste Gebot wird dann als Restwert festgelegt. Wenn man den Fall als Totalschaden abwickeln möchte, wird nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert(Zeitwert) und Restwert von der Versicherung ausbezahlt.
Meistens sind die Angebote aus dem Händlerportal so hoch, das sich der "private" Weiterverkauf des Unfallfahrzeugs nicht lohnt.

Bei 5000€ könnte es sich lohnen sich die Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt und evtl. 19% (bin mir da aber nicht sicher) auszahlen zu lassen und bei einer freien Fachwerkstatt das Fahrzeug richten zu lassen.

Gruß Beeblebrox

das ist ja nun kokolores...

er kann ganz einfach den schaden auf basis des gutachtens abrechnen. das bedeutet allerdings das die 19% umsatzsteuer / selbstbehalt abgezogen werden.

ob er den schaden dann bei mb oder in einer freien werkstatt reparieren lässt ist natürlich gleich.
ebenso kann er zum beispiel das unreparierte fahrzeug bei seinem mb händler in zahlung geben.

im regelfall kommt das unter strich günstiger als das er die schaden beheben lässt und dann das fahrzeug in zahlung gibt.
 
das ist ja nun kokolores...

er kann ganz einfach den schaden auf basis des gutachtens abrechnen. das bedeutet allerdings das die 19% umsatzsteuer / selbstbehalt abgezogen werden.

ob er den schaden dann bei mb oder in einer freien werkstatt reparieren lässt ist natürlich gleich.
ebenso kann er zum beispiel das unreparierte fahrzeug bei seinem mb händler in zahlung geben.

im regelfall kommt das unter strich günstiger als das er die schaden beheben lässt und dann das fahrzeug in zahlung gibt.

Selbst der 19% "Selbstbehalt" wird nicht abgezogen, wenn Du selber nicht USt Abzugberechtigt bist. So war es mit meinem letzten S203: 7 Tage vor Abgabe ist mir jemand aufgefahren. Ich habe die Reparaturkostenabwicklung meinem Händler übertragen, der hat den Wagen so zurückgenommen, wie vereinbart und den Heckschaden nicht wertmindernd berechnet. Der Händler hat sich dann die Reparaturkosten von der Versicherung lt. Gutachten auszahlen lassen und den Wagen mit Schaden weiterverkauft. Die 19% USt wurden nicht abgezogen.

Viele Versicherungen versuchen die 19% abzuziehen, aber dies ist bei einer Privatperson nicht zulässig.

Gruß Dirk
 
das ist ja nun kokolores...

er kann ganz einfach den schaden auf basis des gutachtens abrechnen. das bedeutet allerdings das die 19% umsatzsteuer / selbstbehalt abgezogen werden.

ob er den schaden dann bei mb oder in einer freien werkstatt reparieren lässt ist natürlich gleich.
ebenso kann er zum beispiel das unreparierte fahrzeug bei seinem mb händler in zahlung geben.

im regelfall kommt das unter strich günstiger als das er die schaden beheben lässt und dann das fahrzeug in zahlung gibt.

Hallo malboro,
danke, das Du meine Aussage so schön kommentierst...
Aber worin unterscheidet sich nun Deine Aussage großartig von meiner?

Ich wollte nur darstellen, das man aus der Sache nicht mehr Geld herausholen kann als der Gutachter festlegt. Das ist alles.

Im Falle einer "Totalschadenabrechnung" wird es so sein, das über das Händlerportal ein so großer Restwert festgelegt wird, das der Lokale Händler nicht mithalten kann. Die Versicherung wird nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen.

Gruß Beeblebrox
 
Ich glaube nicht, das ein S203 BJ 2003 mit einem Schaden von 5000,- EUR ein Totalschaden ist, es sei denn, er hat 1.000.000km drauf und ist ein Taxi.

Gruß Dirk
 
...ein totalschaden ist es ja sicherlich nicht, da hat dirk schon recht.

ich sprach von einem wirtschaftlichen totalschaden bzw. meinte ich damit das es sich bei so einer schadenssumme zu überlegen ist das fahrzeug generell noch zu reparieren.

@beeblebrox

das war nicht bös gemeint. :drink:

Das wird leider nicht klappen. Der Gutachter schreibt das Fahrzeug Deutschlandweit in einem Händerportal aus. Das höchste Gebot wird dann als Restwert festgelegt.

beim einem totalschaden sind wir uns einig. da wird es schwieriger wobei du da immer noch das letzte wort hast und jederzeit den wagen zu den konditionen und bei dem käufer den du möchtest, verkaufen kannst.

du kannst sogar noch mehr "ersparnis" heraus holen wie der gutachter dir als summe nennt. es hängt halt nur mit dem jeweiligen verhandlungsgeschick zusammen.

- schaden nach gutachten abrechnen. keine reparatur vornehmen.
- angebot für "neuen" gebrauchtwagen machen lassen.
- ( danach ) fahrzeug mit schaden in zahlung geben.

der händler weis das er das er das fahrzeug natürlich zu einem günstigeren preis als im gutachten angegeben reparieren kann bzw weiter veräußern kann. dadurch wird er das fahrzeug wahrscheinlich höher bewerten wie im gutachten als restwert angegeben ist.
zusammen mit der derzeitigen gebrauchtwagen situation ist da trotzdem noch einiges an rabatten möglich. :drink:
 
Beeblebrox hat recht
die versicherung versucht mehr geld zu erzielen in dem die das fahrzeug in die restwertbörse stellen die meisten händler )so wi ich ) dann halt wenns drauf ankommt mehr für die fahrzeuge zu bieten.
wenn wir das gemacht zieht die versicherung vom schadenswert die diferenz ab und legt es auf den restwert drauf. so hat die versicherung img grundegenommen weniger für den schaden bezahlt das das fahrzeug von händler mehr wie restwert bezahlt wurde.
beispiel

zeitweit 9000
schaden 5000
restwert 4000

du bekommst 5000von versicherung und laut gutachten 4000als restwert vom händler

das fahrzeug wird in die restwertbörse eingestellet erzielt wird 5000e.
dann holt die versicherung das fahrzeug ab und du bekommst 5000von käufer in der restwertbörse und die 4000werden zu 3000euro da die versicherung ein käufer für 5000 gefunden hat.

also 9000 wert
schaden 5000
erzielt 5000
-1000 mehr erziehlt für die versicherung
bist du immernoch bei deine 9000€
die versicherung versucht für sich den restwert hoch zu erzielen nicht für den fahrzeug besitzer.

deswegen mein rat

las dir ein gutachten machen versuche ein paar hundert euro mehr als das restwert zu erzielen verkauf das auto nach 2tagen nachdem du den gutachten ins hausbekommen hast. schick dein kaufvetrag an deine versicherung und sag denen das auto ist leider verkauft. so können die das fahrzeug nicht in die restwertbörse stellen.
schreib ein kaufvetrag mit dein bekannten der dir das fahrzeug zum restwert abgekauft hat. das ist nur die produzure. ob du es in wirklichkeit verkauft hast ist dein probelm,. die wollen auf papieren sehen das du das fahrzeug selber verkauft hast.

ich bin schon 15jahre im autohandel und habe schon soviele unfallwagen gekauft.
so läuft es.
hab heute ein unfallwagen gekauft.
opel astra zeitwert 4500 wiederbeschaffungswert 3400 restwert 1100e gekauft für 1300e. aber im kaufvetrag 1100geschrieben sonnst werden die 200e mehr abgezogen!!!

ich hoffe konnte dir ausdrücklich weiterhelfen

PS wenn du dein fahrzeug im unfallzustand verkaufen willst melde dich bei mir 01713622131
 
Beeblebrox hat recht
die versicherung versucht mehr geld zu erzielen in dem die das fahrzeug in die restwertbörse stellen die meisten händler )so wi ich ) dann halt wenns drauf ankommt mehr für die fahrzeuge zu bieten.
wenn wir das gemacht zieht die versicherung vom schadenswert die diferenz ab und legt es auf den restwert drauf. so hat die versicherung img grundegenommen weniger für den schaden bezahlt das das fahrzeug von händler mehr wie restwert bezahlt wurde.
beispiel

zeitweit 9000
schaden 5000
restwert 4000

du bekommst 5000von versicherung und laut gutachten 4000als restwert vom händler

das fahrzeug wird in die restwertbörse eingestellet erzielt wird 5000e.
dann holt die versicherung das fahrzeug ab und du bekommst 5000von käufer in der restwertbörse und die 4000werden zu 3000euro da die versicherung ein käufer für 5000 gefunden hat.

also 9000 wert
schaden 5000
erzielt 5000
-1000 mehr erziehlt für die versicherung
bist du immernoch bei deine 9000€
die versicherung versucht für sich den restwert hoch zu erzielen nicht für den fahrzeug besitzer.

deswegen mein rat

las dir ein gutachten machen versuche ein paar hundert euro mehr als das restwert zu erzielen verkauf das auto nach 2tagen nachdem du den gutachten ins hausbekommen hast. schick dein kaufvetrag an deine versicherung und sag denen das auto ist leider verkauft. so können die das fahrzeug nicht in die restwertbörse stellen.
schreib ein kaufvetrag mit dein bekannten der dir das fahrzeug zum restwert abgekauft hat. das ist nur die produzure. ob du es in wirklichkeit verkauft hast ist dein probelm,. die wollen auf papieren sehen das du das fahrzeug selber verkauft hast.

ich bin schon 15jahre im autohandel und habe schon soviele unfallwagen gekauft.
so läuft es.
hab heute ein unfallwagen gekauft.
opel astra zeitwert 4500 wiederbeschaffungswert 3400 restwert 1100e gekauft für 1300e. aber im kaufvetrag 1100geschrieben sonnst werden die 200e mehr abgezogen!!!

ich hoffe konnte dir ausdrücklich weiterhelfen

PS wenn du dein fahrzeug im unfallzustand verkaufen willst melde dich bei mir 01713622131

...tatsache ist einfach das er das fahrzeug NUR an die versicherung bzw. ein kaufangebot der versicherung bzw. restwertbörse annehmen muss wenn es für den geschädigten ein "zumutbarer wirtschaftlicher weg ist." da gibt es mittlerweile einige urteile beim bgh. heißt auf deutsch. wenn das angebot der versicherung ok ist kann es angenommen werden, wenn der verkäufer selbst ein höheres angebot hat kann er das natürlich auch annehmen.

las dir ein gutachten machen versuche ein paar hundert euro mehr als das restwert zu erzielen verkauf das auto nach 2tagen nachdem du den gutachten ins hausbekommen hast. schick dein kaufvetrag an deine versicherung und sag denen das auto ist leider verkauft. so können die das fahrzeug nicht in die restwertbörse stellen.
schreib ein kaufvetrag mit dein bekannten der dir das fahrzeug zum restwert abgekauft hat. das ist nur die produzure. ob du es in wirklichkeit verkauft hast ist dein probelm,. die wollen auf papieren sehen das du das fahrzeug selber verkauft hast.

das kann ins auge gehen. du hast gegenüber der versicherung eine "schadenminderungs-pflicht". heißt aus gut deutsch. wenn du das auto für restwert 4000.- euro verkauft, dir die versicherung aber anschliessend einen käufer/angebot vorlegt der restwert 5.000.-euro geboten hat, dann kann es sein das du ein problem bekommst und die versicherung die differenz bei dir eintreibt....


@dirk

Selbst der 19% "Selbstbehalt" wird nicht abgezogen, wenn Du selber nicht USt Abzugberechtigt bist. So war es mit meinem letzten S203: 7 Tage vor Abgabe ist mir jemand aufgefahren. Ich habe die Reparaturkostenabwicklung meinem Händler übertragen, der hat den Wagen so zurückgenommen, wie vereinbart und den Heckschaden nicht wertmindernd berechnet. Der Händler hat sich dann die Reparaturkosten von der Versicherung lt. Gutachten auszahlen lassen und den Wagen mit Schaden weiterverkauft. Die 19% USt wurden nicht abgezogen.

die umsatzsteuer bekommst du als privatmann nur noch ausbezahlt wenn du den wagen auch wirklich per rechnungen reparieren lässt. rechnest du einfach so per gutachten ab und steckst dir das geld in die tasche gibt es auch keine USt. :( ...das war früher aber mal anders....

in deinem fall rechnest du ja faktisch mit rechnung ab indem du das fahrzeug an den händlcer weiter/zurück gibst. der rechnet dann mit seiner rechnung mit der versicherung ab. ;)
 
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