Hallo Stefan,
es gibt seitens AMG für den W 202.033/S 202.093 keine Aufhebung sondern nur eine “Anhebung”. Diese wird in Affalterbach vorgenommen. Wichtig ist, damit sie durchgeführt wird, das Reifen, Felgen und Fahrwerk dem Gutachten entsprechen.
Es handelt sich um keine “Vmax” Aufhebung, sondern einen Anpassung aller nötigen Kennfelder.
@ Rennfahrerlizenz
Hierzu möchte ich nur schreieben, reiner Unsinn. Es treffen völlig unterschiedliche Dinge auffeinander. Fahrzeuge, welche nicht der STVO Unterliegen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht betrieben werden. Andererseits regelt die STVO eindeutig das Verhalten jeden verkehrsteilnehemers, d.h. ob 5 PS Moped oder 740 PS F 120 B.
Solange ein Fahrzeug eine Zulassung hat, kann es im Straßenverkehrsraum von jedem mit einer für diesen Fahrzeugtyp zulässigen Führerscheinklasse gefahren werden.
@ Matthias
und die Zuschauer glauben es. besonder schon finde ich auch immer die Berichte über
Fremdfabrikate, oder gestern, was wurde mit einem fundirten Fachwissen über den SLR geglänzt. Der Moderator kennt nur nicht den Unterschied zwischen W 196 R und W 198