Eine Miteilung über den neuen Versicherungsbeitrag muss vor dem 30.11. erfolgt sein.
Eine neue Police wird bei KFZ Versicherungen in der Regel nicht erstellt.
Du bekommst im Regelfall lediglich eine Zahlungsaufforderung.
Diese Mitteilung bekomme ich meist schon im September/Oktober.
Dieses Jahr leider erst am 20. November. Jedoch genug Zeit sich über Beiträge zu informieren.
Am 30.11. ( in der Regel 23:59 Uhr ) muss der Versicherung Deine Kündigung vorliegen.
Wenn Du am 30.11. entscheidest, dass Du kündigen willst musst Du entweder der Versicherung ins Büro laufen,
oder Du hast Glück und die akzeptieren eine telefonische oder telefax Kündigung.
Die Kündigung bedarf im Regelfalle der Schriftform. Dies geht aus den AGB hervor.
Wichtig: entgegen oft gehörter allgemeiner Meinung gilt hier mitnichten das Datum des Poststempels!!!
Des weiteren beschreibt §8 des VVG die ordentliche Kündigung wie folgt:
(2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (dauernde Versicherung), so kann es von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Teile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat, nicht mehr als drei Monate betragen. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien in gegenseitigem Einverständnis bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
(3) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Satz 1 gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung.
Laut VVG gibt es den Begriff der einjährigen Versicherung nicht.
Es wird unterschieden zwischen Versicherungen auf bestimmte und unbestimmte Zeit.
ein KFZ Versicherung läuft zunächst auf die bestimmte Zeit von einem Jahr und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr wenn die Parteien den Vertrag nicht kündigen.
Laut VVG kann die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten liegen.
Sie muss für beide Parteien gleich lang sein. Sie steht entweder im Vertrag oder in den AGB.
Bei KFZ Versicherungen steht sie in der Regel auf schon auf dem Antragsschein.
Ich habe KFZ-, Haftpflicht-, mehrere Gebäude-, Rechtschutz-, Lebens- und Krankenversicherungen.
Alle außer der Gebäudeversicherung laufen auf unbestimmte Zeit.
Alle außer der KFZ Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist aufgrund der AGB.
Um nun die Verwirrung perfekt zu machen...
Die Gebäudeversicherung wird gerne auf 5 Jahre abgeschlossen.
Allerdings gilt hier auch seit einem Jahr, dass diese entgegen des Vertrages auch schon nach drei Jahren vom Nehmer gekündigt werden darf.
Mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten, eingegrenzt durch den Vertrag oder die AGB.
Unberüht davon besteht natürlich das Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle.
Fazit:
Wenn Du Montag noch kündigen willst geht das nur im Einverständnis mit der Versicherung.
Oder Du schickst den Brief per Express mit Rückschein an die Versicherung.
Eine Sendung gilt als zugestellt wenn sie beim Empfänger ankommt.
Wenn Du einen postalischen Nachweis zum Datum 30.11. hast kann sich auch die
Versicherung nicht herausreden sie hätte den Brief erst später erhalten.
Späteres öffnen gilt hier nicht.