Versicherung kündigen - Geht das????

Diskutiere Versicherung kündigen - Geht das???? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - In den Werbungen werden doch immer diese Vergleichsmaschinen angepriesen... Brauche ich da ein spezielles KFZ Sonderkündigungsrecht, oder wie ist...
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SLS-Star

Guest
In den Werbungen werden doch immer diese Vergleichsmaschinen angepriesen... Brauche ich da ein spezielles KFZ Sonderkündigungsrecht, oder wie ist das???
Des weiteren würde ich gerne wissen, ob man allen Versicherungen vertrauen kann, oder ob man sich doch an die Grossen halten sollte, auch wenn die um einiges teurer wären (denn nur bei den vermeintlich "kleinen" kann ich echtes Geld sparen!!!)
Danke im vorraus!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
im Prinzip kannst du schon zu jeder Vers. wechseln, die so ein Vgl.-Rechner vorschlägt. Sparen lässt ich da auch sicherlich der eine oder andere Euro. Nur bedenke, nicht auf der letzten Rille sparen. Soll heißen z.b. im TK-Bereich sollte nicht zwischen Wild und Nichtwild unterschieden werden. Oder z.B. der Punkt Grobe Fahrlässigkeit! Wenige Gesellschaften bezahlen auch Deinen VK-Schaden, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast - sprich mal bei rot über die Ampel und einen anderen gecrasht!!
Einfach vorher kurz tel. anfragen und ein/die paar Punkte klären.

Vor kurzem ging auch ein so ein Spitzkalkulierer-Kfz-Versicherer pleite, im schlimmsten Fall wurden schäden nicht mehr reguliert und kündigen konnte man auch nicht. (Ineas hieß die glaube ich)
Gruß
 
Zunächst mal:

Wenn Du nichts kaputt machst brauchst Du auch keine Versicherung.
Dann kann es auch die günstigste sein. Der Gesetzgeber verpflichtet Dich eine zu haben.
Aber er verpflichtet Dich nicht jeden Bullshit zu versichern. Das Leben ist nunmal in Risiko.

Dann gibt es Unterschiede in den Klauseln.
Jedem sei selbst überlassen was er darin stehen haben und somit im Schandensfall übernommen haben will.

Und zu der Kernfrage: wann darfst Du kündigen.
Nun zunächst früher als drei Monate vor Ablauf des Versicherungszeitraumes.
Das ist in der Regel das Kalenderjahr.
Deshalb wirst Du vor Ablauf des dritten Quartales mit Versicherungsangeboten bombadiert.
Im vierten Quartal ist dann nichts mehr mit Kündigung. Und da sind wir schon.

Es sein den...

Du hast einen Schadensfall. Im Schadensfall darf immer gekündigt werden.
also: Du Rummst irgendwo rein und die Versicherung muss blechen.
Dann hast du das Recht vor Erhöhung der Versicherung zu einer anderen zu wechseln.
Die wird Dich ob des Schadens jedoch auch höher einstufen.
Aber hier greift das Sonderkündigungsrecht.
 
Kündigen geht bis zum 30.11 ! Nichts mit 3 Monate vorher... Deshalb kommt die Werbung auch vermehrt Ende Oktober Anfang November.
 
Zunächst mal:

Wenn Du nichts kaputt machst brauchst Du auch keine Versicherung.
Dann kann es auch die günstigste sein. Der Gesetzgeber verpflichtet Dich eine zu haben.
Aber er verpflichtet Dich nicht jeden Bullshit zu versichern. Das Leben ist nunmal in Risiko.

Dann gibt es Unterschiede in den Klauseln.
Jedem sei selbst überlassen was er darin stehen haben und somit im Schandensfall übernommen haben will.

Und zu der Kernfrage: wann darfst Du kündigen.
Nun zunächst früher als drei Monate vor Ablauf des Versicherungszeitraumes.
Das ist in der Regel das Kalenderjahr.
Deshalb wirst Du vor Ablauf des dritten Quartales mit Versicherungsangeboten bombadiert.
Im vierten Quartal ist dann nichts mehr mit Kündigung. Und da sind wir schon.

Es sein den...

Du hast einen Schadensfall. Im Schadensfall darf immer gekündigt werden.
also: Du Rummst irgendwo rein und die Versicherung muss blechen.
Dann hast du das Recht vor Erhöhung der Versicherung zu einer anderen zu wechseln.
Die wird Dich ob des Schadens jedoch auch höher einstufen.
Aber hier greift das Sonderkündigungsrecht.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...

Alle 1-jährigen Verträge (i.d.R. Kfz-Versicherungen) sind 1 Monat vor Ablauf zu kündigen. Das ist oft der 01.01, also KDG spätestens am 30.11., manche haben aber áuch einen anderen Ablauf (z.B. bei Fzg-Wechsel). Also zur Sicherheit in die Police gucken. Einen nicht gerade 10 Jahre alten Daimler versichert man üblicherweise mit Haftpflicht (evtl. inkl. Schutzbrief) und Vollkasko+Teilkasko, meine persönliche Empfehlung in Sachen Selbstbehalt lautet 500€ VK/150€ TK. Wichtige Sachen wie "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" und "Ersatz bei Wildschäden mit Tieren aller Art" (also auch Hund, Vogel, Kuh und Schaf) wurden ja schon genannt. Auch darauf achten, ob ein "Abzug Neu für Alt" drin steht. Besser ist ohne! Und gaaanz wichtig: Niemals Werkstattbindung. Die Werkstätten, die da drin stehen, müssen zu abartigen Stundensätzen mit den Versicherungen abrechnen "HIKS24" ;) Die geleistete Arbeit ist dementsprechend schlecht.

Empfehlen kann ich z.B. Cosmosdirekt, dort den Top-Tarif (hieß glaube ich Premium)! Auch die Allianz (hier betreibe ich Werbung in eigener Sache) hat mit dem AAOS einen Hybrid zwischen Internet-günstig und trotzdem Betreuung im Schadenfall durch die ansässige Agentur, hat so keiner. Mit der Conc. hatte ich gestern erst wieder miserable Erfahrungen gesammelt, konnte zwischen 15:30 und 17:00 Uhr für eine Kunden keinen Schaden melden!

Aber auch eine Nachfrage beim bisherigen Versicherer, "ob da nicht noch was geht" ist nur fair und bringt auch ab und zu ein paar Euros ;)

MfG Paule
 
Richtig, wenn mann kein Ahnung hat sollte man...
Das Kompliment kann ich so zurückgeben.

Richtig ist mein Irrtum was das Quartal angeht was die KFZ Versicherung betrifft.
Ist der Monat.

Ich habe noch einige Versicherungen. Diese sind alle 3 Monate vor dem Abrechnungszeitraum zu kündigen.
Der Abrechnungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr.
 
Richtig, wenn mann kein Ahnung hat sollte man...
Das Kompliment kann ich so zurückgeben.

Richtig ist mein Irrtum was das Quartal angeht was die KFZ Versicherung betrifft.
Ist der Monat.

Ich habe noch einige Versicherungen. Diese sind alle 3 Monate vor dem Abrechnungszeitraum zu kündigen.
Der Abrechnungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr
.

Schon wieder falsch. Ich will nicht den Oberlehrer geben, aber informiere dich, bevor du anderen einen (gut gemeinten) Rat gibst. Dinge wie Hausrat-, Unfall- oder Privathaftpflichtvers. laufen heutzutage im Normalfall 3 Jahre. Diese sind dann bei Wechselabsichten spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen. Der Ablauf ist in den seltensten Fällen der 01.01., mag sein, dass das bei dir so ist, bei 97% der Kunden bestimmt nicht. Immer einen Blick in die Police werfen! Aber das gehört nicht in den bereich Kfz, also Schluss mit OT.

MfG Paule
 
Moin Moin,

ich muß auch mal wieder senfen ;)
... und bin auch kein Senflehrer :D

Also, eine Kündigung mit 3-monats Frist nennt man rechtlich eine "ordentliche Kündigung" und gilt eigentlich für Verträge aller Art, ausser in den AGB usw. steht etwas anderes....

Davon hat hier noch genau genommen keiner gesprochen, sondern nur von Sonderfällen(KFZ) wie Schadensereignis, Zweckentfremdung, Zwangsversteigerung, Verletzung von Pflichten bei Gebrauch oder eben Preissteigerung..... ist dann eben ein Sonderkündigungsrecht.

Das merkwürdige daran ist, selbst mein Versicherer weist in seinen AGB keine Frist für eine ordentlich Kündigung aus, sondern eben nur die Monatsfrist für die evt. Sonderfälle...:gamer:

Scheinbar geht kein Versicherer davon aus, dass ein VN ordentlich kündigt....

Greetz
 
Hey Dazusenfer :drink:

wirf mal bitte einen Blick in mein erstes Posting, zweiter Absatz, erster Satz: "Alle 1-jährigen Verträge..."

Kfz-Versicherungen sind nunmal nur einjährig und daher mit Monatsfrist kündbar. Schluss Aus, daher brauchts kein Sonderkündigungsrecht aufgrund Schaden oder Beitragserhöhung, das wäre dann "außerordentlich". "Ordentlich" ist immer regulär zum Ablauf. Kapiesch? Hoffe doch ;)

MfG Paule
 
Kapiesch? Hoffe doch ;)


Moin Moin,

klar doch, wenn ich schreibe "ordentliche Kü..." sollte eigentlich jedem klar sein, das meine genannten Sonderfälle ein ausserordentlich Kü..recht nutzen ... ich nannte es Sonderkündigungsrecht ;)


wirf mal bitte einen Blick in mein erstes Posting, zweiter Absatz, erster Satz: "Alle 1-jährigen Verträge..."

Kfz-Versicherungen sind nunmal nur einjährig und daher mit Monatsfrist kündbar. Schluss Aus....

Hab ich schon vorher als auch nun gerne nochmal gemacht :D
... und doch weise ich Dich gerne darauf hin, dass alle Versicherer dies nur freiwillig machen!
Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht, hier gilt immer noch das allgemeine Vertragsrecht, das eine 3 Monatfrist für eine ordentliche Kündigung vorschreibt (...ausser in den AGB...da steht aber nix)

Als Beispiel, Deine ADAC-Mitgliedschaft ist auch ein 1-jähriger Vertrag, den Du leider nicht mit einem Monat kündigen kannst:p
... daher kann ich Dein "...erstes Posting, zweiter Absatz, erster Satz: "Alle 1-jährigen Verträge..." darauf leider nicht anwenden...

Alles Rodscher? ;)


Nee, ´ne?!:cool:

:drink:
Greetz
Lotte
 
Hallo, wenn ich jetzt meine Ver. nicht kündige und ich bekomme nach dem 30.11 meine Polise das es teurer wird , kann die ´Vers. doch dann immer noch kündigen oder? Also ich bin mir scher das es so ist aber ich wolte halt nochmal fragen.
 
Eine Miteilung über den neuen Versicherungsbeitrag muss vor dem 30.11. erfolgt sein.
Eine neue Police wird bei KFZ Versicherungen in der Regel nicht erstellt.
Du bekommst im Regelfall lediglich eine Zahlungsaufforderung.
Diese Mitteilung bekomme ich meist schon im September/Oktober.
Dieses Jahr leider erst am 20. November. Jedoch genug Zeit sich über Beiträge zu informieren.

Am 30.11. ( in der Regel 23:59 Uhr ) muss der Versicherung Deine Kündigung vorliegen.
Wenn Du am 30.11. entscheidest, dass Du kündigen willst musst Du entweder der Versicherung ins Büro laufen,
oder Du hast Glück und die akzeptieren eine telefonische oder telefax Kündigung.
Die Kündigung bedarf im Regelfalle der Schriftform. Dies geht aus den AGB hervor.
Wichtig: entgegen oft gehörter allgemeiner Meinung gilt hier mitnichten das Datum des Poststempels!!!

Des weiteren beschreibt §8 des VVG die ordentliche Kündigung wie folgt:

(2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (dauernde Versicherung), so kann es von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Teile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat, nicht mehr als drei Monate betragen. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien in gegenseitigem Einverständnis bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.

(3) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Satz 1 gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung.

Laut VVG gibt es den Begriff der einjährigen Versicherung nicht.
Es wird unterschieden zwischen Versicherungen auf bestimmte und unbestimmte Zeit.
ein KFZ Versicherung läuft zunächst auf die bestimmte Zeit von einem Jahr und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr wenn die Parteien den Vertrag nicht kündigen.
Laut VVG kann die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten liegen.
Sie muss für beide Parteien gleich lang sein. Sie steht entweder im Vertrag oder in den AGB.
Bei KFZ Versicherungen steht sie in der Regel auf schon auf dem Antragsschein.

Ich habe KFZ-, Haftpflicht-, mehrere Gebäude-, Rechtschutz-, Lebens- und Krankenversicherungen.
Alle außer der Gebäudeversicherung laufen auf unbestimmte Zeit.
Alle außer der KFZ Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist aufgrund der AGB.

Um nun die Verwirrung perfekt zu machen...
Die Gebäudeversicherung wird gerne auf 5 Jahre abgeschlossen.
Allerdings gilt hier auch seit einem Jahr, dass diese entgegen des Vertrages auch schon nach drei Jahren vom Nehmer gekündigt werden darf.
Mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten, eingegrenzt durch den Vertrag oder die AGB.

Unberüht davon besteht natürlich das Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle.




Fazit:
Wenn Du Montag noch kündigen willst geht das nur im Einverständnis mit der Versicherung.
Oder Du schickst den Brief per Express mit Rückschein an die Versicherung.
Eine Sendung gilt als zugestellt wenn sie beim Empfänger ankommt.
Wenn Du einen postalischen Nachweis zum Datum 30.11. hast kann sich auch die
Versicherung nicht herausreden sie hätte den Brief erst später erhalten.
Späteres öffnen gilt hier nicht.
 
Ach ja, ich habe dieses Jahr auch wieder mit dem Gedanken gespielt die Versicherung zu wechseln.
Trotz neuem SF wollen die wieder ein paar Teuronen mehr haben.
Ich hatte verglichen und festgestellt, dass ich bei einen anderen Anbieter bei SF20 ca. 60€ günstiger fahren würde.
( Es geht hier um 268€ statt 328€ )
Allerdings nur solange ich die Fahrer auf mich und meine Leidensgefährtin eingrenze.
Jeder weitere Fahrer kostet Geld, je jünges desdo teurer.
Ab 67 Lebensjahren wird die Nummer spannenderweise auch wieder zunehmend unangenehm.

Ich bin bei der HDI versichert und werde dort bleiben, da mein Fahrzeug auch öfters von
jüngeren Fahrern aus der Jugendgruppe meines Vereines bewegt werden muss.
Egal wie der heißt, welchen Geschlechts oder wie alt er ist. Ich achte darauf, dass es möglichst nur Leute
ab 23 sind, kann aber nicht verhindern, dass mal ein Jüngerer am Steuer sitzt.
Ich muss in diesem Fall mit dem Risiko leben den Differenzbetrag im Schadensfalle nachzahlen zu müssen.

So isses nun mal. Geiz ist geil. Aber es hat Grenzen.
 
Also es sieht so aus . ich habe noch kein Brief von der Vers. erhalten aber ich ich habe dort angerufen und die haben mir gesagt das es teurer wird. also es läuft doch so wenn ich diesem Breif erst nach dem oder am 30.11 bekomme dann habe ich doch sonder kündigungschutz oder nicht
 
Fazit:
Wenn Du Montag noch kündigen willst geht das nur im Einverständnis mit der Versicherung.
Oder Du schickst den Brief per Express mit Rückschein an die Versicherung.
Eine Sendung gilt als zugestellt wenn sie beim Empfänger ankommt.
Wenn Du einen postalischen Nachweis zum Datum 30.11. hast kann sich auch die
Versicherung nicht herausreden sie hätte den Brief erst später erhalten.
Späteres öffnen gilt hier nicht.

du kannst aber auch per fax kündigen. ist ja heute fast normal und geht somit auch bis 23.59 uhr :D

also es läuft doch so wenn ich diesem Breif erst nach dem oder am 30.11 bekomme dann habe ich doch sonder kündigungschutz oder nicht
sobald du eine preiserhöhung bekommst ( und sich somit die vertragsgrundlagen ändern ) hast du das recht auf eine sonderkündigung.
 
Eine Miteilung über den neuen Versicherungsbeitrag muss vor dem 30.11. erfolgt sein.
Eine neue Police wird bei KFZ Versicherungen in der Regel nicht erstellt.
Du bekommst im Regelfall lediglich eine Zahlungsaufforderung.
Diese Mitteilung bekomme ich meist schon im September/Oktober.
Dieses Jahr leider erst am 20. November. Jedoch genug Zeit sich über Beiträge zu informieren.

Am 30.11. ( in der Regel 23:59 Uhr ) muss der Versicherung Deine Kündigung vorliegen.
Wenn Du am 30.11. entscheidest, dass Du kündigen willst musst Du entweder der Versicherung ins Büro laufen,
oder Du hast Glück und die akzeptieren eine telefonische oder telefax Kündigung.
Die Kündigung bedarf im Regelfalle der Schriftform. Dies geht aus den AGB hervor.
Wichtig: entgegen oft gehörter allgemeiner Meinung gilt hier mitnichten das Datum des Poststempels!!!

Des weiteren beschreibt §8 des VVG die ordentliche Kündigung wie folgt:

(2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (dauernde Versicherung), so kann es von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Teile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat, nicht mehr als drei Monate betragen. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien in gegenseitigem Einverständnis bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.

(3) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Satz 1 gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung.

Laut VVG gibt es den Begriff der einjährigen Versicherung nicht.
Es wird unterschieden zwischen Versicherungen auf bestimmte und unbestimmte Zeit.
ein KFZ Versicherung läuft zunächst auf die bestimmte Zeit von einem Jahr und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr wenn die Parteien den Vertrag nicht kündigen.
Laut VVG kann die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten liegen.
Sie muss für beide Parteien gleich lang sein. Sie steht entweder im Vertrag oder in den AGB.
Bei KFZ Versicherungen steht sie in der Regel auf schon auf dem Antragsschein.

Ich habe KFZ-, Haftpflicht-, mehrere Gebäude-, Rechtschutz-, Lebens- und Krankenversicherungen.
Alle außer der Gebäudeversicherung laufen auf unbestimmte Zeit.
Alle außer der KFZ Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist aufgrund der AGB.

Um nun die Verwirrung perfekt zu machen...
Die Gebäudeversicherung wird gerne auf 5 Jahre abgeschlossen.
Allerdings gilt hier auch seit einem Jahr, dass diese entgegen des Vertrages auch schon nach drei Jahren vom Nehmer gekündigt werden darf.
Mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten, eingegrenzt durch den Vertrag oder die AGB.

Unberüht davon besteht natürlich das Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle.




Fazit:
Wenn Du Montag noch kündigen willst geht das nur im Einverständnis mit der Versicherung.
Oder Du schickst den Brief per Express mit Rückschein an die Versicherung.
Eine Sendung gilt als zugestellt wenn sie beim Empfänger ankommt.
Wenn Du einen postalischen Nachweis zum Datum 30.11. hast kann sich auch die
Versicherung nicht herausreden sie hätte den Brief erst später erhalten.
Späteres öffnen gilt hier nicht.

Die Mitteilung, dass der Beitrag erhöht wirs, muss nicht bis zum 30.11. vorliegen, wo hast du das her?

Zur Fristwahrung der Kündigung genügt das Fax, anschließend den Brief hinterher.

Passiert einem der Vereinsjungs ein Unfall mit deinem Wagen, sagen wir im Kasko-Bereich, ist der Versicherer ggf. von der Leistung frei, die Stufung der SF-Klasse gibts trotzdem und du zahlst im schlimmsten Falle das doppelte der Prämie, die du im Normalfall mit jüngeren Fahrern hättest zahlen müssen. Obendrauf die Kündigung deines Versicherers, was bei anderen Gesellschaften immer schlecht kommt. Tipp: Versuchs mal mit der Mecklenburgischen, die haben für sowas einen Sorglos-Tarif, nicht der günstigste, aber km uns alle Fahrer inklusive!

MfG Paule
 
Danke, genau das meinte ich wenn ich nach dem 30.11 die neue Polis bekomme und der Preis hat sich erhöht dann kann ich den Vertrag kündigen.
 
Ich habe keine Kasko. Ich habe noch nie Fahrzeuge gefahren bei denen ich da irgendeinen Sinn drin gesehen hätte.
Der 203er den ich jetzt fahre ist das neueste Fahrzeug das ich in 25 Jahren gefahren habe.
Der war beim Erweb 3 1/2 Jahre und hat 9900€ gekostet.
Und dafür schließe ich keinen Kasko ab. Lediglich Teilkasko.
Damit ich vor suizidären Haarwild und Langfingern ein wenig geschützt bin.
10 Mille kann ich auch noch selber tragen.
Ich fahre weder wie ein gesenkter durch die Botanik, noch agressiv oder unachtsam.
Aber wenn ich mal rechne was ich in den letzten 25 Jahren durch Kaskos schon in
den Ofen geschoben hätte, da kann ich mein Wägelchen heute locker zwei mal von bezahlen.

Das Risiko mehr bezahlen zu müssen nach einem Haftpflichtfall trage ich sowieso.
Und in einem solchen Falle muss der Versicherte den Differenzbetrag zur normalen
Absicherung zunächst mal tragen. Erstens gibt es da bereits verhandelte Präzedenzfalle,
zweitens hat meine Versicherung mir das bei Abschluß so bestätigt.
Es kann sein, dass die die Beträge Rückwirkend bis zum Abschluss nachverlangen.
Da ließe sich jedoch vor schützen indem mann jährlich die Versicherung wechselt.
Aber ehrlich gesagt: ich bin glücklich wie es ist.

Ansonsten: das Leben ist ein Risiko. Und ich kann mich nicht vor jedem schützen.

Ich meinte mit dem Satz nicht zwingend, dass die Mitteilung vor dem 30.11. erfolgt sein muss.
Ich wollte damit sagen, dass da sicher eine Mitteilung an den Versicherten erfolgt ist.
Mir ist jedenfalls noch nie passiert, dass die Versicherung mir keine Vorabrechnung bis Ende Nov. geschickt hat.
Sollte es hier anders sein: Schlamperei.

Aber unabhängig davon: wenn die Mitteilung erst nachher kommt greift wieder das Sonderkündigungsrecht.
Völlig richtig.

Und ich bin erstaunt, dass rets einen neuen Police ( es heißt übrigens nicht Polise ) zu bekommen scheint.
Ich habe bei Abschluß einen Versicherungsschein erhalten und fertig.
Ansonsten gibt es nur jährlich eine Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit.
 
Wer seine Beitragserhöhung erst im Dezember bekommen hat, kann mit einem Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung auch noch bis zum 31.12 seine Autoversicherung kündigen.
Da gibts auch noch größere Vergleiche wie check24 bei denen man seine KFZ Versicherung vergleichen kann. Schau mal unter Autoversicherungen Vergleich
 
Korrekt. Habe ich auch schon im letzten Beitrag erklärt.
Gem §40 Versicherungsrecht.

Habe ich auch gerade durch da mir meine Hausversicherung am 15. Dezember
mitgeteilt hat sie müßte zum 1. Januar die Beiträge 15% erhöhen.
Habe umgehend den Vertrag gekündigt, bei der Konkurrenz zu besseren Konditionen
einen Vertrag mit 10% weniger Beitrag als vorher abgeschlossen. Auf 5 Jahre mit Festbeitrag.
Die alte Versicherung reagierte ein wenig verschnupft.
Hätten sie nicht erhöhen sollen...
 
Thema: Versicherung kündigen - Geht das????
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