Jörg H.
Bärenbändiger
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- Fahrzeug
- W 140
Hallo liebe Mercedesfreundinnen und Mercedesfreunde!
Das Thema hatte ich hier schon einmal angeschnitten.
Es erscheint mir jedoch sinnvoll, es in einem neuen Diskussionstrang separat und ausführlicher zu behandeln.
http://www.db-forum.de/forum/311575-post18.html
Die Werte liegen jetzt vor (das Gutachten habe ich leider nocht nicht ["körperlich"]).
Wiederbeschaffungswert EUR 13.200,-
Wiederherstellungswert EUR 17.950,- (Schluchz! ) Dafür kriegt man niemals einen W140 so aufgebaut bzw. hergerichtet wie wir es getan haben.
(siehe hier Umfang/Arbeiten: http://www.db-forum.de/forum/311472-post12.html)
Nun bin ich mit Versicherern dabei, den Wagen gemäß dem Wiederherstellungswert (in der Kasko) zu versichern. Die Kaskoprämie orientiert sich als Prozentsatz am zu versichernden Wert.
Der Wagen wird als Liebhaberfahrzeug, "Newtimer" o. ä. versichert.
"Grundbedingungen" bei allen Versicherern:
1.) keine Nutzung als "Alltagsfahrzeug"; Die Versicherungsvertreter sind fast "explodiert" bei dem Gedanken, daß man mit dem Wagen zum Einkaufen fahren könnte. (Der Klassiker: Einkaufswagen rollt in den Wagen. Kurzstrecken sind Gift für einen großen Motor/Wagen.)
2.) (weit) überdurchschnittlicher Zustand des Fahrzeuges; z. B. Zustandsnote 2
3.) weitestgehend Originalität
4.) Maximal 9.000 km pro Jahr
5.) überwiegende Garagenunterbringung
6.) Gutachen mit den beiden o. g. Werten eines Gutachters; Je nach Wert des Fahrzeuges ergeben sich hier verschiedene Anforderungen an das Gutachten. Anzustreben ist hier immer ein ausführliches Gutachten, keine Kurzgutachten. Das Gutachten ist mindestens alle 2 Jahre zu erneuern/wiederholen.
7.) Entschädigung des Wiederherstellungswertes erfolgt nur bei Nachweis der Wiederbeschaffung und Nachweis des entsprechenden Aufbaus des Fahrzeuges.
Mit den Versicherungsprämien muß sich jeder selbst ein Bild machen. Wir werden wohl sogar günstiger auslaufen als in der "regulären Kfz-Versicherung".
Ein Problem läßt sich aber im Vorfeld nie ganz ausschließen!
Im Schadensfall zahlt der Versicherer (egal ob eigener im Kaskofall oder gegnerischer im Haftpflichtfall) nicht bzw. versucht mit allen Mitteln den Schaden zu drücken. Hier hilft immer nur dann gleich einen Anwalt einzuschalten. Derartige Beispiele kann ich zu Hauf aufführen... Aber es führt hier wohl etwas zu weit. Dann müßte das Forum "angebaut werden".
Auch im Haftpflichtfall hilft das Gutachten, den Wert des Fahrzeuges zu dokumentieren.
Viele Grüße
Jörg und Blau Bär
Das Thema hatte ich hier schon einmal angeschnitten.
Es erscheint mir jedoch sinnvoll, es in einem neuen Diskussionstrang separat und ausführlicher zu behandeln.
http://www.db-forum.de/forum/311575-post18.html
Hallo Peter,
Hallo alle!
Es ist natürlich richtig, daß (Luxusklasse-)Fahrzeuge alle nach ca. 14 Jahren diverser Reparaturen haben.
Die genaue Aufdröselung der ca. 35' EUR habe ich noch nicht vorgenommen. Das wird sehr aufwändig.
Dzt. hat ein Kfz-Gutachter alle Werkstattrechnungen (zumindest die alle großen) - die Kaufbelege für alle Kleinteile wären eine weitere Mappe....
Er soll ein Wertgutachten für das Fahrzeug erstellen. Das ist nicht ganz einfach, denn er muß zwei Werte ermitteln:
1.) Den Wiederbeschafftungswert (Wert um ein [annähernd] gleiches Fahrzeug zu kaufen): Wo bekommt man noch W140 500er Lang mit Top- Aussattung, sehr wenig Km und im absoluten Top- Zustand/Sammler- bzw. Liebhaberzustand? Eigentlich unmöglich! Das war vor 7 Jahren beim Kauf schon fast unmöglich!
Dieser Wert ist noch "relativ einfach" zu finden.
Und jetzt wird es richtig schwierig!!!
2.) Den Wiederherstellungswert = Wert so ein Fahrzeug wie es der Blau Bär jetzt ist wiederherzustellen/wiederaufzubauen (nach Kauf einer entsprechenden Basis, s. o. Wiederbeschaffungswert)
Das ist sehr wichtig im Schadensfall, da die Versicherung (eigene im Kaskoschadensfall und gegnerische Versicherung im Haftpflichtfall) sonst sagt "alter Gebrauchtwagen" und ein paar Tausend EURO gemäß ihrer Liste erstattet.
Dann Versicherung finden, die so ein Fahrzeug entsprechend versichert... Es ist noch kein "Youngtimer" (ab 20 Jahre?), ein Oldtimer erst recht nicht (ab 30 Jahre).
Hierfür gibt es z. B. den schönen Begriff des "Newtimer".
Fazit
Ein W140 ist wirklich stinkteuer (da tröstet es nur wenig, daß andere Fahrzeuge in der Klasse und dem Alter auch sehr teuer sind) und fast ein Millionärsspielzeug, wenn man ihn wirklich sehr gut erhalten will - alles andere führt nur zu "Möhren".
Viele Grüße
Jörg (der immer noch an der ersten Million arbeitet, und die ist ja bekanntlich die schwerste ) und Blau Bär
Die Werte liegen jetzt vor (das Gutachten habe ich leider nocht nicht ["körperlich"]).
Wiederbeschaffungswert EUR 13.200,-
Wiederherstellungswert EUR 17.950,- (Schluchz! ) Dafür kriegt man niemals einen W140 so aufgebaut bzw. hergerichtet wie wir es getan haben.
(siehe hier Umfang/Arbeiten: http://www.db-forum.de/forum/311472-post12.html)
Nun bin ich mit Versicherern dabei, den Wagen gemäß dem Wiederherstellungswert (in der Kasko) zu versichern. Die Kaskoprämie orientiert sich als Prozentsatz am zu versichernden Wert.
Der Wagen wird als Liebhaberfahrzeug, "Newtimer" o. ä. versichert.
"Grundbedingungen" bei allen Versicherern:
1.) keine Nutzung als "Alltagsfahrzeug"; Die Versicherungsvertreter sind fast "explodiert" bei dem Gedanken, daß man mit dem Wagen zum Einkaufen fahren könnte. (Der Klassiker: Einkaufswagen rollt in den Wagen. Kurzstrecken sind Gift für einen großen Motor/Wagen.)
2.) (weit) überdurchschnittlicher Zustand des Fahrzeuges; z. B. Zustandsnote 2
3.) weitestgehend Originalität
4.) Maximal 9.000 km pro Jahr
5.) überwiegende Garagenunterbringung
6.) Gutachen mit den beiden o. g. Werten eines Gutachters; Je nach Wert des Fahrzeuges ergeben sich hier verschiedene Anforderungen an das Gutachten. Anzustreben ist hier immer ein ausführliches Gutachten, keine Kurzgutachten. Das Gutachten ist mindestens alle 2 Jahre zu erneuern/wiederholen.
7.) Entschädigung des Wiederherstellungswertes erfolgt nur bei Nachweis der Wiederbeschaffung und Nachweis des entsprechenden Aufbaus des Fahrzeuges.
Mit den Versicherungsprämien muß sich jeder selbst ein Bild machen. Wir werden wohl sogar günstiger auslaufen als in der "regulären Kfz-Versicherung".
Ein Problem läßt sich aber im Vorfeld nie ganz ausschließen!
Im Schadensfall zahlt der Versicherer (egal ob eigener im Kaskofall oder gegnerischer im Haftpflichtfall) nicht bzw. versucht mit allen Mitteln den Schaden zu drücken. Hier hilft immer nur dann gleich einen Anwalt einzuschalten. Derartige Beispiele kann ich zu Hauf aufführen... Aber es führt hier wohl etwas zu weit. Dann müßte das Forum "angebaut werden".
Auch im Haftpflichtfall hilft das Gutachten, den Wert des Fahrzeuges zu dokumentieren.
Viele Grüße
Jörg und Blau Bär
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