Versicherungsfrage: Firmenwagen oder Privatwagen

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PD-TDI

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Warum interessieren sich eigentlich Versicherungen bei der Schadenabwicklung (z.B. gegnerische Haftpflicht) dafür, ob es sich um einen Privatwagen oder einen Firmenwagen handelt?

Insofern eine Reparatur durch eine Werkstatt durchgeführt wird, fällt doch so und so die Umsatzsteuer an (anders als bei Totalschaden).
 
Geldwerter Vorteil

Dürfte sich um Geldwerten Vorteil handeln .
(so wird mir jedenfalls immer argumentiert, damit ich nicht mit meinem Fahrzeug auf Lehrgang fahren darf )
Ebenso ist es DCAG-Mitarbeitern untersagt mit Ihren Mitarbeiter-Leasing Fahrzeugen auf Dienstreise (z.B. lehrgang zu fahren ).

Für mich ebenso unverständlich.
Wenn ich ein Fahrzeug im Mitarbeiter-Mietmodell beziehe, ist es dem Arbeitgeber doch wohl wurscht, ob ich damit 3x in Urlaub fahre , oder auf Lehrgang fahre.
 
Mad-Max schrieb:
Dürfte sich um Geldwerten Vorteil handeln .
(so wird mir jedenfalls immer argumentiert, damit ich nicht mit meinem Fahrzeug auf Lehrgang fahren darf )
Ebenso ist es DCAG-Mitarbeitern untersagt mit Ihren Mitarbeiter-Leasing Fahrzeugen auf Dienstreise (z.B. lehrgang zu fahren ).

Du kannst sehr wohl auf Dienstreisen / Schulungen mit deinem Mietmodell fahren. Versichert bist du bzw das Fzg natürlich immer.

Du darfst es nur nicht in der Reisekostenabrechnung abrechnen. Darum geht es in erster Linie bei diesem "Verbot".
 
PD-TDI schrieb:
...

Insofern eine Reparatur durch eine Werkstatt durchgeführt wird, fällt doch so und so die Umsatzsteuer an (anders als bei Totalschaden).

Da für einen Unternehmer die Umsatzsteuer aber quasi Durchlaufposten ist (gezahlte Umsatzsteuer wird gegen Mehrwertsteuereinnahme verrechnet), erhält er als Versicherungsleistung "nur" den Nettobetrag.

Mad-Max schrieb:
Dürfte sich um Geldwerten Vorteil handeln .
Was hat denn eine Schadenregulierung mit dem "Geldwerten Vorteil" zu tun???

Gruß
Günther
 
Hallo Jan,

Hintergrund ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit der meisten Gewerbetreibenden, wie schon angesprochen. Bei MWST Rückerstattung hätte der Betrieb einen, wie schon erwähnt, Geldwerten Vorteil. Versuche den Helden bei der Versicherung aber einmal klar zu machen, das es sich um einen Firmenwagen einer nichtvorsteuerabzugsfähigen Unternehmung handelt!
 
Katharina schrieb:
Hallo Jan,

Hintergrund ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit der meisten Gewerbetreibenden, wie schon angesprochen. Bei MWST Rückerstattung hätte der Betrieb einen, wie schon erwähnt, Geldwerten Vorteil. Versuche den Helden bei der Versicherung aber einmal klar zu machen, das es sich um einen Firmenwagen einer nichtvorsteuerabzugsfähigen Unternehmung handelt!

Damit hatte ich vor ein paar Jahren auch mal Ärger...

Dass mit dem geldwerten Vorteil ist mir schon bekannt, nur wenn jmd. sein Auto durch eine Werkstatt reparieren lässt und keinen Cent von dem Geld bekommt, hat er doch keinen geldwerten Vorteil, da er bei der Werkstatt die Steuer bezahlen muss?!? Oder kann ein Unternehmer sagen, ich zahle nur den Netto-Betrag? Eigentlich holt er sich das doch vom Finanzamt zurück, soviel ich weiß
 
Hallo Jan,

es wird der Werkstatt der gesamte Rechnungsbetrag incl. MWST bezahlt. Die gezahlte MWST {=Vorsteuer} kannst Du dann in der 1/4 jährlichen Abrechnung beim Finanzamt als gezahlte MWST geltend machen und von der zu entrichtenden MWST abziehen.
Nur wenn der Betrieb nicht Vorsteuerabzugsfähig ist, hast Du ein Problem.
 
Otfried schrieb:
Hallo Jan,

es wird der Werkstatt der gesamte Rechnungsbetrag incl. MWST bezahlt. Die gezahlte MWST {=Vorsteuer} kannst Du dann in der 1/4 jährlichen Abrechnung beim Finanzamt als gezahlte MWST geltend machen und von der zu entrichtenden MWST abziehen.
Nur wenn der Betrieb nicht Vorsteuerabzugsfähig ist, hast Du ein Problem.

Danke! Mal ganz interessant, sowas zu erfahren!
 
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