W203 - Hilft mir beim Rechtsstreit gegen DC

Diskutiere W203 - Hilft mir beim Rechtsstreit gegen DC im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo W203 Freunde! Ich möchte gegen Daimler Chrysler Konzern klagen, dazu brauche ich eure HILFE. Ich habe ein W203 200K Bj. 09/00 53 tkm...
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izmirli35

Guest
Hallo W203 Freunde!

Ich möchte gegen Daimler Chrysler Konzern klagen, dazu brauche ich eure HILFE. Ich habe ein W203 200K Bj. 09/00 53 tkm. Seit ich es als Jahreswagen kaufte, traten Störungen u. Defeckte am laufenden Band, teilweise bis heute nicht behoben. Ich werde vom Niederlassung sowie Zentrale nur noch getröstet, aber muss auch jedesmal in der letzten Zeit hohe Summen von der eigenen Tasche bezahlen weil ich nur noch Teilkulanz bekomme. Darum brauche ich eure Hilfe! Wenn ihr die gleichen Erfahrungen gemacht habt (siehe Anhang) bitte schreibt mir mit Namen, Model, Bj. Km, mir eine Email an **********, dass ich als beweis im Gericht verwenden kann. Wenn ihr denn weg vors Gericht schon gemacht habt, schreibt doch bitte eure Erfahrungen. Ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar.

izmirli35
 
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Anhang

1. Scheibenwischeranlage, Heckdeckelreparatur, Rep. Elektr.
( Scheiben lassen sich nicht über IFZ öffnen)
2. Zündschloss rep. ( Springt nicht an)
3. Getriebe rep. ( 1. Gang springt raus)
4. Getriebe rep. (sehr schwergängig)
5. Getriebe tauschen, Rep. Elektr. (Scheiben lassen sich nicht über IFZ öffnen)
6. Austauschen der Verbindungsstangen von Stabilisator (Geräusche am Fahrwerk)
7. Servolenkung tauschen ( Gelenkstangenkopf ausgeschlagen)

izmirli 35
 
Hallo!

Es tut mir leid für dich, dass du so viel Ärger und Kosten hast.

Ich bin zwar kein Anwalt (und zusätzlich noch ein Ösi), aber die größeren Reparaturen, die du nennst, sind großteils so genannte "Verschleißteile". Nach fast vier Jahren und über 50.000 km ... da würde ich allenfalls mit Rechtsschutz klagen, wenn sie's übernehmen (was ich bezweifle).

Mit einem Eintausch wärst du wahrscheinlich besser dran - auch wenn dann irgendein armes Schwein dein Auto "erbt".
 
Hallöle,

ich denke, keine Rechtsgrundlage.

Selbst wenn man die Fehler von Anfang an hat, muss man schon auch von Anfang an moniert haben. Allein die Menge der Fehler ist nicht ausschlaggebend.

Der genaue Zeitpunkt der Schäden wäre interessant.

Außerdem ist selbst auf Garantie-/Gewährleistungsreparatur bzw. Nachbeserung der Anspruch auf weiter Maßnahmen erloschen, wenn der Fehler abgestellt ist.

Deshalb bringe ich meinen C auch nicht mehr in de Werkstatt (Wandlung=Rücktritt läuft).
Wenn der Wagen danach nur ein paar Tage läuft, gilt der Fehler als behoben, ergo kein anspruh mehr.

Also lieber den Gutachter die Fehler feststellen lassen und Daimler zwischen die Beine treten...

Auf WAS willst Du Daimler eigentlich verklagen? Rücknahme? Minderung des Kaufpreises? Kulanz?

Davon ab, bei einem Leihwagen den ich hatte sprang der erste Gang auch dauernd raus...
 
Hallo Freunde!

Ich bin der Auffassung dass die Fahrzeuge bei der Entwicklung zu kurz getestet werden, und wenn man die ersten Baureihen kauft mit vielen Mängel von Werk aus sind. Bis sie dann durch die später kommenden Baureihen behoben werden. Und die Leute, wie ich, die ersten Baureihen haben, müssen dann den grösstenteils der Kosten selber tragen, weil es für den Konzern erhebliche Kosten sind alles zu bezahlen. Und das ist meiner Meinung nicht Richtig.
Zu deiner Frage "egget", möchte ich DC auf vollübernahme der Kosten also Kulanz klagen.
Für den Austausch von Servolenkung muss ich 600,-€ selber bezahlen. Bei der Reparatur der Verbindungsstangen von Stabilisator, musste ich 160,-€ eigenanteil bezahlen. Obwohl ich in den Forumbeiträgen schon gelesen habe, dass auch Vollübernahme gab.
Bitte W203 Freunde schreibt weiter eure Erfahrungen!

PS: Habe zudem eine Rechtschutzversicherung



izmirli35
 
Ich sehe für Dich keine Möglichkeiten.
Was soll es Dir auch helfen wenn DC für die Benutzung bzw. km eine Summe abzieht wo Du nicht aufbringen kannst oder willst.

Solche Dinge laufen ganz anders.

Alles Gute für Dich
Gabs
 
Hallo izmirli35,

ich sehe auch keine Grundlage für eine Klage.
Wenn ich deine Aufstellung richtig gelesen habe, wurde dir bisher nur das Lenkgetriebe und die Stabilisatoren berechnet. Welche Bereifung ist montiert?

Die Gewährleistung einer Kulanz läuft über eine Computerabfrage. Ist die NL/VT mit diesem Bescheid nicht zufrieden, kann noch eine telefonische Anfrage erfolgen.

In deinem Fall sehe ich auf Wandlung keine Grundlage, da die Fehlerquellen alle behoben wurden. Die Problematik mit dem ELCODE habe ich ab- und zu auch noch mit meinem W 203.065 BJ 03/01.
 
Thema: W203 - Hilft mir beim Rechtsstreit gegen DC
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