Original geschrieben von hennes
Leider habe ich erhebl. Problemem mit meinem W211 - E320 und stehe kurz vor einer Wandlung. Mich interessieren dabei die Konditionen (speziell welche Wertminderung) von DCX, zu denen gewandelt wird:
- W211
- ca. 31.000 km
- EZ 3/2002
- NP 66.000 TEUR.
Probleme: sind in mehreren threads von mir beschrieben - einfach über "suchen" gehen
AUA , das wird dir garnicht gefallen
0,67% des NP pro angefanngene tausend km laufleistung als abnutzungsentgeld.
>>>( wobei die gerichte nur echte gefahrenen km nehmen ( keine angefangeneg tkm))
= 0,67% = 442,2€
* 31tkm = 13708,20
+ abzüglich unfall-schäden (100% / bzw bei repariertnr 10% der rep.rechnung)
= du bekommst ca 52.300€ gutgeschrieben,
+ 4%p.a. sind der "gesetzlicher zinssatz" nach §246 BGB , wenn du selbstständiger/ "Unternehmer bist oder z.b. ne UST ID hast kanst du nach §352 HGB 5%p.a. verlangen , hatte ich erst überlegt , aber das ganze theater mit der vorsteuer - usw.
>>>( zinsbeginn ab zahlung/ fälligkeit des kaufpreises -spätestens seit der zulassung des pkw)
(wobei NP= gezahlter preis)
wenn due nen AUTO -anwalt brauchst : der ADAC hat da listen mit partnerkanzleien in jedem bezirk.
panicman