R
Rollo
Guest
Also ich will mich nicht streiten, aber Gruppe A ist eine Bezeichnung aus den 80er Jahren der Seriennahen Fahrzeuge von Opel, Audi etc. und wurde durch die Gruppe B und dann C ersetzt. Gruppe N erschien erst später auf der Bildfläche. Und ob Du Schuld hast ? Nun ja, wie soll ich das formulieren. Am Besten so, wie es mir erklärt wurde : Wenn man einem Affen ein Gewehr gibt und er erschießt damit jemanden, wer ist dann Schuld ? Ich denke, nicht der Affe, oder ?!?
Beim Verkauf liegt die Sache anders. Der so genannte Tuner kann verkaufen, was immer er möchte. Ob Du das aber an Dein Auto bauen darfst ist eine andere Sache. Da gibt es die wildesten ABE´s und Freigaben (zum Beispiel für Xenonnachrüstsätze) zum Einbau in jedes X-beliebige Auto, meistens mit dem Mustergutachten. D.h. der Händler stellt dem TÜV eine Regelkonforme Anlage zu Meßzwecken zur Verfügung und muß sich dann an genau dieses Muster halten. Jetex und Mantzel haben so etwas mal zusammen gemacht. Nur die TÜV Anlage war leise wie gefordert, brachte aber keine nennenswerte Mehrleistung. Die mit Mustergutachten waren auf 8-12 PS ausgelegt, aber viel zu laut. (Verstehe mich nicht falsch, ich bin kein Oberlehrer aber Deine technischen Veränderungen mit Nocke und Standlicht sind, falls nicht eingetragen, Dein Genickbruch wenn die TÜV Prüfer das herausfinden)
Wir reden hier von einem erlöschen der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges, daß muß Dir klar sein. Du fährst unter Umständen ohne Versicherungsschutz und wirst wohl dafür haftbar gemacht.
Ich bin kein Heiliger und habe noch und nöcher für meine Jugendsünden bezahlen müssen, aber hatte (und habe) eigentlich immer Glück dabei. Nur : Wenn man erwischt wird, muß man eben damit rechnen das es teuer werden kann.
Vielleicht sehen wir uns ja mal in Dorfprozelten, auf eine Tasse Bier !
Bis dann, Gruss aus Kiel, Roland ...
Beim Verkauf liegt die Sache anders. Der so genannte Tuner kann verkaufen, was immer er möchte. Ob Du das aber an Dein Auto bauen darfst ist eine andere Sache. Da gibt es die wildesten ABE´s und Freigaben (zum Beispiel für Xenonnachrüstsätze) zum Einbau in jedes X-beliebige Auto, meistens mit dem Mustergutachten. D.h. der Händler stellt dem TÜV eine Regelkonforme Anlage zu Meßzwecken zur Verfügung und muß sich dann an genau dieses Muster halten. Jetex und Mantzel haben so etwas mal zusammen gemacht. Nur die TÜV Anlage war leise wie gefordert, brachte aber keine nennenswerte Mehrleistung. Die mit Mustergutachten waren auf 8-12 PS ausgelegt, aber viel zu laut. (Verstehe mich nicht falsch, ich bin kein Oberlehrer aber Deine technischen Veränderungen mit Nocke und Standlicht sind, falls nicht eingetragen, Dein Genickbruch wenn die TÜV Prüfer das herausfinden)
Wir reden hier von einem erlöschen der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges, daß muß Dir klar sein. Du fährst unter Umständen ohne Versicherungsschutz und wirst wohl dafür haftbar gemacht.
Ich bin kein Heiliger und habe noch und nöcher für meine Jugendsünden bezahlen müssen, aber hatte (und habe) eigentlich immer Glück dabei. Nur : Wenn man erwischt wird, muß man eben damit rechnen das es teuer werden kann.
Vielleicht sehen wir uns ja mal in Dorfprozelten, auf eine Tasse Bier !
Bis dann, Gruss aus Kiel, Roland ...