verleger11
Crack
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Ausländische Versicherungen können in Deutschland verklagt werden.
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Autounfall in einem EU-Staat gehabt und die Versicherung der Gegenseite will nicht zahlen ?
Nach der neusten Rechtssprechung des EUGH AZ:C 463/06
könnt Ihr den ausländischen Versicherer auch bei dem für Euren Wohnort zuständigem Gericht verklagen.
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Sicher eine Erleichterung zumindest was den Klageweg angeht.
Mal schaun ,ob eine Regulierung dann zügiger vonstatten geht.
Gruß
Günter
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Autounfall in einem EU-Staat gehabt und die Versicherung der Gegenseite will nicht zahlen ?
Nach der neusten Rechtssprechung des EUGH AZ:C 463/06
könnt Ihr den ausländischen Versicherer auch bei dem für Euren Wohnort zuständigem Gericht verklagen.
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Sicher eine Erleichterung zumindest was den Klageweg angeht.
Mal schaun ,ob eine Regulierung dann zügiger vonstatten geht.
Gruß
Günter