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Moritz
Crack
- Beiträge
- 225
- Fahrzeug
- C 320 W 203 Bj.2001
Hallo Mercedesfans
Wer kann mir sagen wie es sich mit der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen verhält.
Ich habe folgendes Problem.: ich habe mir bei einer C-Klasse 203 den ich gebraucht bei Mercedes gekauft habe andere Federn einbauen lassen und dann irgendwann gemerkt das etwas schlägt an der Vorderachse.
Ich kann nicht sagen ob es vorher schon war oder nicht.
Die Federn sind in einem Meisterbetrieb eingebaut und vom TÜV abgenommen worden.
Mercedes hat viele Teile getauscht nur als sie feststellten das es andere Federn sind musste ich einen Teil der Reparaturen bezahlen.
Jetzt bin ich um eine nette Summe ärmer und das Auto ist noch nicht OK.
Laut Mercedes erlischt damit deren Gewährleistungspflicht was die Vorderachse bzw das Fahrwerk insgesamt angeht.
Kann das so sein oder ist es nicht so wenn alles korrekt im Meisterbetrieb verbaut wurde das ich dann trotzdem Garantie habe ?
In deren Garantiebestimmungen steht das die Garantie erlischt bei Veränderungen, ist das rechtlich so ok ( trotz der allgemeinen Gewährleistungspflicht ) ?
Vielleicht gibt es ja Leute hier die sich mit diesen Dingen auskennen.
Danke
Gruß Moritz
Wer kann mir sagen wie es sich mit der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen verhält.
Ich habe folgendes Problem.: ich habe mir bei einer C-Klasse 203 den ich gebraucht bei Mercedes gekauft habe andere Federn einbauen lassen und dann irgendwann gemerkt das etwas schlägt an der Vorderachse.
Ich kann nicht sagen ob es vorher schon war oder nicht.
Die Federn sind in einem Meisterbetrieb eingebaut und vom TÜV abgenommen worden.
Mercedes hat viele Teile getauscht nur als sie feststellten das es andere Federn sind musste ich einen Teil der Reparaturen bezahlen.
Jetzt bin ich um eine nette Summe ärmer und das Auto ist noch nicht OK.
Laut Mercedes erlischt damit deren Gewährleistungspflicht was die Vorderachse bzw das Fahrwerk insgesamt angeht.
Kann das so sein oder ist es nicht so wenn alles korrekt im Meisterbetrieb verbaut wurde das ich dann trotzdem Garantie habe ?
In deren Garantiebestimmungen steht das die Garantie erlischt bei Veränderungen, ist das rechtlich so ok ( trotz der allgemeinen Gewährleistungspflicht ) ?
Vielleicht gibt es ja Leute hier die sich mit diesen Dingen auskennen.
Danke
Gruß Moritz