Wer kennt sich aus Gewährleistung Garantie bei Änderungen am Fahrzeug

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Moritz

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C 320 W 203 Bj.2001
Hallo Mercedesfans
Wer kann mir sagen wie es sich mit der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen verhält.
Ich habe folgendes Problem.: ich habe mir bei einer C-Klasse 203 den ich gebraucht bei Mercedes gekauft habe andere Federn einbauen lassen und dann irgendwann gemerkt das etwas schlägt an der Vorderachse.
Ich kann nicht sagen ob es vorher schon war oder nicht.
Die Federn sind in einem Meisterbetrieb eingebaut und vom TÜV abgenommen worden.
Mercedes hat viele Teile getauscht nur als sie feststellten das es andere Federn sind musste ich einen Teil der Reparaturen bezahlen.
Jetzt bin ich um eine nette Summe ärmer und das Auto ist noch nicht OK.
Laut Mercedes erlischt damit deren Gewährleistungspflicht was die Vorderachse bzw das Fahrwerk insgesamt angeht.
Kann das so sein oder ist es nicht so wenn alles korrekt im Meisterbetrieb verbaut wurde das ich dann trotzdem Garantie habe ?
In deren Garantiebestimmungen steht das die Garantie erlischt bei Veränderungen, ist das rechtlich so ok ( trotz der allgemeinen Gewährleistungspflicht ) ?
Vielleicht gibt es ja Leute hier die sich mit diesen Dingen auskennen.
Danke
Gruß Moritz
 
hallo

wenn du einen gebrauchtwagen kaufst, sehen die AGBs von Daimler Chrysler vor, den wagen in einer autorisierten vertragswerkstatt warten und evt. umbauten vornehmen zu lassen. manche niederlassungen sehen das auch lockerer, aber nach daimler chrysler ist die garantie weg.

gruß
fabian
 
Hallo Fabian
Danke für die Info. Gibt es denn nicht auch eine Gewährleistungspflicht
( ich meine die vor einiger Zeit gesetzlich geänderte weswegen die Autohändler auch keine alten Autos mehr in Zahlung nehmen ), oder gilt die nur bei Neuwagen ?
Gruß Moritz
 
hallo

die mindestgewährleistung bei gebrauchtwagen liegt bei 12 monaten, bei neuwagen 24 bzw. 36 monate.

die garantie bleibt nur bestehen, wenn das fahrzeug einem kundenservice bei mercedes unterzogen wird.

von dem geänderten gesetz hab ich noch nichts gehört, würde das jedoch auch nicht beeinträchtigen

gruß
fabian
 
Klar 12 Monate Gewährleistung auf gebrauchte Fahrzeuge, aber
erlischt denn der Gewährleistungsanspruch wenn andere Federn eingebaut wurden ?
 
hallo

ja, theoretisch schon, es sei denn es handelt sich um original federn von mercedes, die du dann beim tüv abgenommen hast.

gruß
fabian
 
sind nicht von Mercedes,aber von Meisterwerkstatt eingebaut und TÜV abgenommen und eingetragen
 
hi

also dann dürfte die garantie nicht betroffen sein. aber das wird halt von niederlassung zu niederlassung anders gesehen. die einen sehen das lockerer, die anderen halten sich da streng an die vorschriften. aber wenn es bei dir die selben netten nl gibt wie bei mir, dürftest du da keine probleme bekommen.

gruß
fabian
 
Hallo Fabian
bei mir wird die Garantie was das Fahrwerk angeht abgelehnt
ich habe auch gedacht wenn korrekt vom Fachbetrieb eingebaut und vom TÜV genehmigt ist alles ok
wie heisst es so schön
aus Schaden wird man klug
vielen Dank für deine Geduld und deine Infos
wünsche dir noch einen schönen Abend
Gruß und Dank
Moritz
 
keine ursache moritz ;)

dir auch noch einen schönen abend

fabian
 
Hallo Moritz,

wie schon geschrieben wurde, ist die Gewährleistung durch DCX wegen des Eingriffes „durch Dritte“ erloschen. Jedoch sieht das EU Recht die Gewährleistung durch den „Dritten“ vor. D.h. er muß den „Mangel“ beheben, bzw., so er nicht dazu in der Lage ist, was ich bei einem Betrieb der nur federn verbaut vermute, die Instandsetzung in einem Fachbetrieb zahlen.
 
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