Wer würde denn eine Klage unterstützen?

Diskutiere Wer würde denn eine Klage unterstützen? im Forum Oldtimer & Thoroughbred im Bereich Daimler-Benz - Geschichte & Oldtimer - Hallo Freunde, die Initiative "Kulturgut Mobilität" hat sich entschlossen, gegen die anberaumten Fahrverbote für Oldtimer zu klagen. Dazu...
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Ponton220S

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Hallo Freunde,

die Initiative "Kulturgut Mobilität" hat sich entschlossen, gegen die anberaumten Fahrverbote für Oldtimer zu klagen.

Dazu hat sie einen Rechtsanwalt ausgesucht, der selbst Oldtimerfahrer ist und seinen Schwerpunkt im öffentlichen Recht sieht.

Die Antwort-Email der ersten Kontaktaufnahme durch Peter-David Göhr zitiere ich hier:

Zitatanfang:

Hallo Peter,

ich hätte großes Interesse an einem solchen Verfahren. Immerhin habe ich an der Verwaltungshochschule in Speyer einen Teil meiner Ausbildung verbracht und habe einen Schwerpunkt im öffentlichen Recht.

Zudem habe ich einen Rechtsreferendaren, der an einer solchen Herausforderung mit Sicherheit auch Interesse hätte.

Die Kosten würden sich im Rahmen halten. Der Streitwert wäre wohl mit 5.000€ anzusetzen, so dass die regulären Gebühren eh nicht so bedeutend wären. Da mit der Sache ein ziemlicher zeitlicher Aufwand verbunden wäre, müsste man aber wohl eine Gebührenvereinbarung treffen. Da kann man aber im Rahmen bleiben.

Klagen müsste man m.E. da, wo ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Allerdings wäre zunächst gegen dieses Fahrverbot Widerspruch einzulegen. Da es sich aber bei der Anordnung des Fahrverbotes um einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt handelt, könnte man sofort das Gericht mit dem Antrag anrufen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen. (Ist wie bei einem Verkehrsschild, da kannst Du auch Widerspruch einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung, heißt, der Verwaltungsakt Verkehrsschild gilt, bis ein Gericht ihn aufhebt).

Man müsste also einen solchen Antrag vorbereiten, dann in der Republik das erste Fahrverbot abwarten, dort einen Oldtimer hinbringen und dann tätig werden.

Soweit mal vorab meine ersten Gedanken zur Verfahrensweise.

Zur Begründetheit müsste man sich etwas länger Gedanken machen.

Viele Grüße, Dein Alexander

Zitatende !

Im ersten Schritt wäre es interessant zu erfahren, ob überhaupt eine Resonanz Eurerseits auf so eine Klage hin zu erwarten ist.

Das bedeutet nämlich im nächsten Schritt, ein Treuhandkonto einzurichten, auf das jeder Unterstützer dieser Klage einen frei wählbaren Betrag einzahlt, um die ganze Geschichte zu finanzieren.

Erst wenn die zu erwartenden Kosten (welche im Moment noch eruiert werden) durch das Spendenaufkommen gedeckt sind, wird die Klage eingereicht. Ich denke, es versteht sich von selbst, daß eine Einzelperson damit nicht in Vorleistung treten kann.

Über den Spendenverlauf würde selbstverständlich jederzeit Transparenz herrschen.

Also, ganz konkret gefragt, würdet Ihr eine solche Aktion unterstützen ?

Viele Grüße,
Mario

kulturgut-mobilität
 
..würdet Ihr eine solche Aktion unterstützen..

Hallo Mario,

Unterstützung ja, wenn es sich um ein Fahrzeug in unverändertem Originalzustand handelt, welches sich in einem erhaltungswürdigem Zustand befindet und nicht täglich benutzt wird.
 
Ein anerkannter Oldtimer hat zu 95% ein H im Kennzeichen, es sei denn, wie z.B. bei einem Goggo, Isetta oder Fiat 500 ist der Hubraum kleiner und man spart gegenüber der Oldtimer-Steuer. Das H steht für Historisch. Man bekommt es nur, wenn das Fahrzeug in einem originalen Zustand ist, der Umbau länger als 20 Jahre im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder der Umbau mit zeitgemäßem Zubehöhr gemacht wurde und gängig war.

Davon mal ganz abgesehen, erzeugen die alten Vorkammerdiesel und die alle Benziner keinen Feinstaub. Demnach gibt es im Grunde keine Rechtfertigung, weshalb ausgerechnet diese Fahrzeuge mit der Begründung "Feinstaub" ausgeperrt werden. Ausgesperrt gehörten im Grunde die neuen Direkt-Einspritzer-Diesel. Dort wird das Diesel so fein zerstäubt, das sich die, wie früher zu sehen war, Rußwolke in Feinstaub verwandelt und damit lungengängig ist.

Der nächste Schritt ist übrigends, das alle von: Fahrzeuge ohne Kat bis Euro-Norm-Kat 2 ein Fahrverbor verhängt wird. Also auch Fahrzeuge die sogar nachträglich mit einem Wurm-Kat ausgerüstet wurden. Von den vielen interessanten Autos wie 190 E 2,3 16V oder den W126ern. Die können zwar noch aufgerüstet werden auf Euro-Norm-Kat 3 aber dann ist wieder Ende der Fahnenstange wie bei den Autos mit Wurm-Kat.

Gruss Maxe
 
Otfried schrieb:
wenn es sich um ein Fahrzeug in unverändertem Originalzustand handelt

Hallo Otfried,

wobei ich persönlich finde, dass ein Fahrzeug auch dann erhaltungswürdig ist, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist.

Gruß

Tobias
 
... wie zum Beispiel einige AMG Derivate :-) die keine HWA Nummer im Schein stehen haben ...

Olli
 
Hallo Olli,

ich dachte eher an die "Sünden" der 80er :) (Auch wenn die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 30 Jahre her sind).

Gruß

Tobias
 
Hallo Mario,

mein AM 115 hat ein „artgerechtes“ „H“ Kennzeichen, leider muß ich Deine Aussage dahingehend korrigieren, das dieses erst nach 30 Jahren zugeteilt wird. Unter einer roten 07ener Nummer laufen noch Fahrzeuge, welche sich auch in „Originalzustand“ befinden. Meine „historischen“ AMG laufen leider noch etwas unter einer normalen Zulassung, da die 07ener Nummer „Dank“ uneinsichtiger Fahrer abgeschafft wurde.
Fahrzeuge wie ein W 201.034 oder Modelle der Baureihe 126, welche durch die neue Regelung keine 07ener Nummer, - „H“ Kennzeichen zwangsläufig nicht – erhalten,

Bezüglich CH möchte ich anmerken, das Deine Ausführungen nicht 100% richtig sind. Das in meinem Avantar zum Zeitpunkt des geschriebenen gezeigte Fahrzeug besitzt ein Veteranen-Kontrollschild. Um dieses zu erlangen, muß das Fahrzeug im Kanton ZH > 30 Jahre alt sein.

Was ich – privat – in meiner Antwort sage, ist, daß, wenn der Prozeß in meinen Augen Sinn haben soll, es sich um ein historisches Fahrzeug handeln muß, welches sich im unveränderten Originalzustand zum Zeitpunkt vor > 30 Jahren befindet und nicht im Alltagsbetrieb gefahren wird.

Bezüglich der „kritischen“ Fahrzeuge zwischen bis zu 30 Jahren kann ich bei meinen „echten AMG“ damit leben, wenn ich diese nur zu Rallyes und Clubtreffen fahren „dürfte“. In meinen Augen sollte der Punkt „Alltagsbetrieb“ gar nicht im Prozeß erscheinen, da die „Mehmet-Edition“ des W 201.122 {190 D} in meinen Augen nicht Aussagekräftig ist und nicht als Grundlage für einen Prozeß dienen kann. Ideal wäre doch eine Lösung, welche „Liebhaberfahrzeuge“ aus der Verordnung ausnimmt, wobei die jährliche Laufleistung des Fahrzeuges wie etwa bei Veteranen-Kontrollschild des Kantons Zürich durchaus beschränkt sein kann.

@ Olli & Tobias,

unter „Original-Zustand“ sehe ich den Zustand eines Fahrzeuges, wie er zum Zweitpunkt des Baujahres bzw. bei einem späteren Umbau „zeitgenössisch“ war. Darunter fallen als Bsp. DB Fahrzeuge, welche in Affalterbach „verändert“ wurden, aber auch etwa Oettinger-Käfer oder Fiat-Abarth.
 
Otfried schrieb:
unter „Original-Zustand“ sehe ich den Zustand eines Fahrzeuges, wie er zum Zweitpunkt des Baujahres bzw. bei einem späteren Umbau „zeitgenössisch“ war.

Ganz meine (persönliche) Meinung. :) Andere könnens gern anders sehen. :)

Gruß

Tobias
 
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