Wie "alt" darf ein Neureifen sein?

Diskutiere Wie "alt" darf ein Neureifen sein? im Forum Anbauteile im Bereich Technik - Hallo, heute wurde mein S210 neu besohlt. Schöne, leckere Michelin Pilot Primacy. Ich schaue mal wieder - kritisch wie ich bin - die DOT's...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
..Das Urteil des AG Krefeld gilt jedoch nicht unbedingt.
Im Falle eines Sportwagens,bei dem ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte,entschied der BGH im Jahre 2004,dass die beim Verkauf montierten Reifen von 5 Jahren schon zu alt waren.Der Verkäufer musste den Gesamt Schaden folglich übernehmen.(AZ:VIII ZR 386/02)
Gruß
_________
Günter
 
Urteile

verleger11 schrieb:
..Das Urteil des AG Krefeld gilt jedoch nicht unbedingt.
Im Falle eines Sportwagens,bei dem ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte,entschied der BGH im Jahre 2004,dass die beim Verkauf montierten Reifen von 5 Jahren schon zu alt waren.Der Verkäufer musste den Gesamt Schaden folglich übernehmen.(AZ:VIII ZR 386/02)
Gruß
_________
Günter

Das würde ich dem Händler unter die Nase reiben! Da wird ihm vielleicht etwas unwohl, hihi! :D


Gut Nacht,
 
Mängel

RainMan schrieb:
... Ich musste auch lernen, die Dinge nicht überzubewerten, gerade was das Thema Fehlerfreiheit angeht. Gell, Patrick?

Eben nach dem Motto: Wenn die E-Klasse Dir unter dem Hintern wegfault, das Getriebe verreckt, die Klimanlage heizt, das Hinterachsmittelstück das Öl auf der Straße verteilt, die Bremsen rubbeln und hinten festgehen und Du immer wieder neue Rostherde an Deinem Daimler entdeckst, dann frägst Du Dich schon:

:D


Trotzdem gute Nacht!
 
Reifentausch

ChromeVanadiumM schrieb:
... Ich hoffe natürlich auch, daß es für RainMan gut aus geht und drücke ihm die Daumen,

Gruß.

Ich auch!


Und nun ab ...
 
ich war jetzt beim Reifenhändler. Der nimmt den Reifen nicht zurück. Ich hätte ja 10 Jahre Garantie ... :D Ausserdem hätte er die Reifen so aus dem Zentrallager erhalten.

Michelin habe ich auch angeschrieben, das wisst Ihr ja. Die haben heute zurückgerufen und mir zusätzlich ein Fax geschickt. Der Servicemann (netter französischer Accent - isch kann ihnen versischern ...) wurde gebeten, mir den Zweizeiler seiner Aussage "ein über 2 Jahre Reifen ist kein Neureifen" auf das Fax zu schreiben.

Das Fax kam an. Völlig nichtsagender Blödsinn nach dem Motto "viel reden, nichts sagen". Der angesagte Zweizeiler fehlte natürlich auch. Sogar seinen Namen hat der Absender ausradiert. Das war nicht ich, das war Michelin. Soviel zu dem Thema.

Gewisse Zeit ...mehrere Jahre ...

Schwer enttäuschend.. Siehe angeheftetes PDF-File. Wenn die Reifen nicht so .....schlecht sind wie die Dunlops, was solls. Und wenn ich damit irgendwann im Graben lande ... eben nach einer "gewissen Zeit" dann habe ich das passende Schreiben von Michelin ja im Handschuhfach dabei. :ah_yeah:
 

Anhänge

  • michelin_antwort.pdf
    49,7 KB · Aufrufe: 182
Zuletzt bearbeitet:
Psychologische Kriegsführung

Frag doch mal deinen Reifenhändler, ob er damit einverstanden ist, wenn sein Name mit der dazugehörenden Geschichte in diversen mitgliederreichen Autoforen genannt wird.
Natürlich unter der Rubrik: "besondere Kundenfreundlichkeit"! :D

Habe noch was gefunden:
Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-handwerk e.V. Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde, oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden dies unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
Das steht in den AGB von pointS.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist wirklich so. Nach Lage der Dinge habe ich keinen Rechtsanspruch darauf. Aber Garantie! :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Wie "alt" darf ein Neureifen sein?
Zurück
Oben