Wie ist die Rechtslage

Diskutiere Wie ist die Rechtslage im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Hallo Forummitglieder, ich habe letzten Jahres im August ein GLB finanziert. Bei der Beratung mit dem Verkäufer habe ich einen Budget festgelegt...
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Mialynne

Frischling
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Glb 4 matic
Hallo Forummitglieder,

ich habe letzten Jahres im August ein GLB finanziert. Bei der Beratung mit dem Verkäufer habe ich einen Budget festgelegt von € 350 mtl., dass war meine Grenze. Zu dieser Zeit gab es eine Aktion von Mercedes auf bestimmte Fahrzeuge Nachlässe.
Ich hatte mich für den glb nun entschieden und der Preis wurde auf 322,77 Euro kalkuliert. Und mit einer bestimmten Anzahlung. Nach der Berechnung, fragte ich dem Verkäufer ob es einen Paket geben würde für Wartung und HU was das mtl, kosten würde. Der Verkäufer hat dann gesagt 42 Euro, würde es mtl mehr kosten wenn ich das Paket mit reinnehme. Da mein Budget zwar bei 350 Euro lag aber mir war es wichtiger diese Leistung miteinzugeben um Kosten und Stress in Zukunft zu vermeiden.
Jetzt stellt es sich heraus, dass der Herr beim Vertragsabschluss es im System nicht markiert hat, sodass ich kein Anrecht auf das Paket nicht habe sondern meine Finanzierung auf 364.77 Euro verläuft. Zudem musste ich noch erwähnen, dass der Verkäufer mit mündlich Winterreifen zugesichert hat und ich es nicht bekommen habe.
Ich muss einfach sagen, ich dem Verkäufer vertraut habe mich richtig zu beraten und seriös an die Sache zu gehen. Da ich es in der Niederlassung am Salzufer war. Nun ist es sehr ärgerlich wie sich nun alles herausstellt, wie kann ich am besten vorgehen?
Ich habe versucht mit dem Verkaufsleiter zu sprechen, aber er stützt sich nur was im Vertrag steht.
Danke vorab für jede Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mialynne,

das ist leider eine ärgerliche Situation, aber du bist nicht chancenlos. Hier ein paar wichtige Hinweise:

Mündliche Zusagen vs. schriftlicher Vertrag: Grundsätzlich gilt im deutschen Vertragsrecht, dass mündliche Absprachen rechtlich bindend sein können – aber sie sind im Streitfall extrem schwer zu beweisen. Der Händler wird sich auf den unterschriebenen Vertrag berufen, in dem das Servicepaket und die Winterreifen nicht enthalten sind. Das ist leider die bittere Realität.

Was du trotzdem tun kannst:

1. Schriftlich nachweisen – Hast du irgendwelche Textnachrichten, E-Mails oder andere schriftliche Kommunikation mit dem Verkäufer, in der die Zusagen erwähnt werden? Das wäre dein stärkstes Argument.

2. Zeugen – War jemand dabei, der die Versprechungen bezeugen kann?

3. Eskalation beim Hersteller – Wende dich direkt an Mercedes-Benz Deutschland (Kundenservice). Händler sind auf ihren Ruf beim Hersteller angewiesen. Eine formelle Beschwerde kann manchmal mehr bewegen als das Gespräch mit dem Verkaufsleiter vor Ort.

4. Schlichtung – Es gibt den Ombudsmann des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), der kostenlos bei solchen Streitigkeiten vermittelt.

5. Anwalt für Vertragsrecht – Bei einem laufenden Finanzierungsvertrag dieser Größenordnung lohnt sich zumindest eine kurze Erstberatung. Viele Anwälte bieten das für kleines Geld an.

Wichtig: Falls du das Gefühl hast, dass das Fahrzeug nicht der versprochenen Ausstattung entspricht oder du den tatsächlichen Fahrzeugwert dokumentieren möchtest, kann ein unabhängiges Kfz-Gutachten sehr hilfreich sein – besonders wenn es zu rechtlichen Schritten kommt. Einen solchen Service findest du zum Beispiel über letsgogutachten das kann eine solide Grundlage für Verhandlungen oder eine Klage sein.

Viel Erfolg – gib nicht zu schnell auf!
 
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