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Frischling
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- Vaneo CDI 17
Hallo Vaneo-Freunde,
Schneeketten wirklich nur auf 185/60R15C?
Sind Winterreifen (RF) auf den 195/55R15 Felgen Quatsch?
Sind die Ketten auf den 195er (RF) aufgrund der höheren Belastung für die Reifen nicht zugelassen, oder passt das dann nicht (Radkasten zu klein, keine Ahnung)?
Wieso steht in meinen neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I/II von der Einschränkung mit Schneeketten nichts mehr drin?
Das Thema "Winterreifenwahl" ist wirklich alt, insofern sorry, dass ich es nochmal aufwärme. Allerdings habe ich immer noch nicht den Duchblick. Und ich bin mir auch nicht sicher, wie aktuell die Aussagen in den älteren Beiträgen sind (Stichwort: Eintragungen unter Ziffer 33 haben nur Empfehlungscharakter, "Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller" für Nicht-C-Reifen, ...). Jedenfalls habe ich es noch nicht ganz verstanden.
Hintergrund meiner Fragerei:
Die Werkstatt meines Vertrauens (nicht DC) hat mir vorgeschlagen, neue Winterreifen auf unsere 195er Felgen zu machen (die aktuellen Sommerreifen sind fällig und sollen im Frühjahr gegen neue mit Alu-Felgen ersetzt werden).
Habe daraufhin von meiner Frau eins auf den Deckel bekommen: In einem (noch nicht geplanten) Winterurlaub könnten wir dann keine Schneeketten einsetzen. Stimmt (laut altem Fahrzeugschein).
In unseren neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I/II steht von einer Einschränkung bzgl. Schneeketten nichts mehr. Allerdings sind dort auch nur die 185/60R15C88T eingetragen. Bin extra zur Zulassungsstelle um mir die 195er nachtragen zu lassen - die Dame meinte, das sei nicht nötig. Ich habe allerdings vergessen zu fragen, wie das mit den Schneeketten ist.
Daher die Frage: Falls wir jetzt die 195er Winterreifen nehmen und tatsächlich in den nächsten Jahren mit dem Vaneo in den Skiurlaub fahren wollten: Könnte ich da im Notfall trotzdem Schneeketten aufziehen?
Danke im Voraus,
Max.
Schneeketten wirklich nur auf 185/60R15C?
Sind Winterreifen (RF) auf den 195/55R15 Felgen Quatsch?
Sind die Ketten auf den 195er (RF) aufgrund der höheren Belastung für die Reifen nicht zugelassen, oder passt das dann nicht (Radkasten zu klein, keine Ahnung)?
Wieso steht in meinen neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I/II von der Einschränkung mit Schneeketten nichts mehr drin?
Das Thema "Winterreifenwahl" ist wirklich alt, insofern sorry, dass ich es nochmal aufwärme. Allerdings habe ich immer noch nicht den Duchblick. Und ich bin mir auch nicht sicher, wie aktuell die Aussagen in den älteren Beiträgen sind (Stichwort: Eintragungen unter Ziffer 33 haben nur Empfehlungscharakter, "Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller" für Nicht-C-Reifen, ...). Jedenfalls habe ich es noch nicht ganz verstanden.
Hintergrund meiner Fragerei:
Die Werkstatt meines Vertrauens (nicht DC) hat mir vorgeschlagen, neue Winterreifen auf unsere 195er Felgen zu machen (die aktuellen Sommerreifen sind fällig und sollen im Frühjahr gegen neue mit Alu-Felgen ersetzt werden).
Habe daraufhin von meiner Frau eins auf den Deckel bekommen: In einem (noch nicht geplanten) Winterurlaub könnten wir dann keine Schneeketten einsetzen. Stimmt (laut altem Fahrzeugschein).
In unseren neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I/II steht von einer Einschränkung bzgl. Schneeketten nichts mehr. Allerdings sind dort auch nur die 185/60R15C88T eingetragen. Bin extra zur Zulassungsstelle um mir die 195er nachtragen zu lassen - die Dame meinte, das sei nicht nötig. Ich habe allerdings vergessen zu fragen, wie das mit den Schneeketten ist.
Daher die Frage: Falls wir jetzt die 195er Winterreifen nehmen und tatsächlich in den nächsten Jahren mit dem Vaneo in den Skiurlaub fahren wollten: Könnte ich da im Notfall trotzdem Schneeketten aufziehen?
Danke im Voraus,
Max.