Xenon Nachrüstung: Gutachten statt Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferwaschanlage?

Diskutiere Xenon Nachrüstung: Gutachten statt Leuchtweitenregulierung & Scheinwerferwaschanlage? im Forum Instandhaltung, Reparaturen & Pflege im Bereich Technik - Hallo, ich möchte bei meinem Mercedes E-Klasse Elegance Baujahr 11/2000 Xenon Licht nachrüsten. Die (Original Mercedes) Scheinwerfer (Hersteller...
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Bei den In.Pro Leuchten handelt es sich um die Klarglasscheinwerfer, die nachträglich auf Xenon umgebaut wurden. Diese werden bei eBay für um die 550,00 € angeboten.
 
Ja, die sind das wohl und genau diese sind auch wie oben zu sehen eingetragen worden.
 
Snobbytec schrieb:
Ja, die sind das wohl und genau diese sind auch wie oben zu sehen eingetragen worden.

Der KFZ-Schein ist aber für einen BMWeh und nicht für die BR-210.
 
Ja, das ist bekannt. Aber BMW oder Mercedes, laut meiner KBA Anfrage werden keine nachträglich eingebauten Xenons ohne SRA und LWR eingebaut (siehe weiter oben im Thread). Diese Aussage wird durch den Fahrzeugschein wiederlegt (sofern der nicht gefälscht ist).

Aber der ebayer schweers-computer-and-more der die umgebauten In.Pros für 550 Euro verkauft, behauptet, dass er ein Gutachten hat, womit man seine umgebauten Scheinwerfer auch bei der E-Klasse ohne LWR und SRA eingetragen bekommt, siehe seine aktuelle Auktionen (z.B. 7954166369). Es gibt neben dem obigen Fahrzeugschein auch weitere, die das Eintragen bestätigen und auch ebayer, die diese Scheinwerfer offenbar bereits gekauft haben und wohl keine Probleme damit hatten, siehe ebay 7952168806 7950265745 7937757785.

Damit macht er den Umbau: 7937969370

Ich kann einfach nicht glauben, dass das alles mit rechten Dingen zu geht. Ein selbst umgebauter In.Pro Schweinwerfer soll mit irgendwelchen dubiosen Gutachten ohne LWR und SRA eingebaut werden? Ich kann das einfach nicht glauben....

In.Pro GF Anfrage läuft...
TÜV Anfrage ebenfalls...
Und auch alle o.g. ebayer wurden kontaktiert...
Ebenso D. Schweers...

Wir werden hier berichten.
 
Hallo Softikuss,

wirf doch mal einen Blick auf die AGB`s des Verkäufers (Schweers Computer and more):

„Eine evt. Eintragung nach § 21 oder § 19 Abs. 1 - 6 der Stvo. ist evt. möglich oder notwendig, liegt jedoch
nicht in unserem Ermessen und wird vom Verkäufer nicht zugesichert.
Grundsätzlich bieten wir alle Artikel ohne Zulassung in der Stvo. an. Der Käufer selbst, hat Sorge dafür zu tragen seinen PKW nach einem Ein- oder Umbau wieder in einen verkehrsgerechten und den Zulassungsbestimmungen entsprechenden Zustand zu versetzen. Hierfür haftet der Verkäufer nicht. Ebenso ist eine Rückgabe des erworbenen Artikels aufgrund einer fehlenden Zulassung laut Stvo. nicht zulässig
und wird vom Verkäufer abgewiesen, da der Käufer im Vorfeld aufgeklärt und die Verkaufsbedingungen bzw. Agb´s zur freien Einsicht zur Verfügung gestellt wurden.
Ab dem Bj. 2000 schreibt der Gesetzgeber eine dynamische Leuchtweitenregulierung für Xenonlichteinheiten vor, diese kann als Universalsatz mit Einbauplan bei uns geordert werden, ist jedoch nicht im Angebot enthalten. Alle Xenonartikel werden als Motorsportartikel / Tuningartikel ohne Stvo. Zulassung angeboten.
Als Hilfestellung zur Einzelabnahme erhält der Käufer entsprechende Kopien bei der Lieferung anbei.

Gruß

Tobias
 
Ja, ja, das hab ich alles längst gelesen...

Wie gesagt, Snobbytec und ich stehen bereits in Kontakt mit dem.

Er bietet (bei entsprechendem Angebot/Mehrpreis) auch an,
die Schweinwerfer einbauen zu lassen und das Fahrzeug mit
TÜV Abnahme zu bekommen (!!!).

Wir lassen es jetzt auf einen Test ankommen und werden wie
gesagt, die Details hier berichten!
 
Hallo,

sieht wohl nach Gefälligkeitseintragung aus. http://www.handykult.de/plaudersmilies.de//happy/wink.gif

Ich hab noch was:

"Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben...."

http://www.meckisfaq.de/antworten/aussen/xenon.htm

Gruß

Tobias
 
Gefälligkeitseintragung??? Na, dann wird sich der TÜV Prüfer aber jetzt wundern, was da jetzt auf ihn zukommt... :D
 
So, hab vorhin mal beim Tüv Nord angerufen.
Hatte gleich einen sehr unfreundlichen Vogel am Draht, der gleich pampig wurde, als ich ihm die Eintragungen des oben sichtbaren Fahrzeugscheins durchgegeben habe. Daraufhin hat er unhöflich mitgeteilt, dass der Eintrag unkorrekter nicht sein kann und dies der zuständige Prüfer auf seine Kappe nehmen müsste. Auf weitere Nachfragen hat er sich nicht eingelassen, sondern nur drauf hingewisen das er das Gespräch an dieser Stelle beenden möchte. Darauf folgte ein kurzes pampiges Danke und rumms, den Hörer aufgeknallt. Der gute Mann wir noch von mir hören, fertige gerade eine Beschwerde zu Händen der Geschäftsführung. Sowas ist mit ja noch nie untergekommen.

Hab dann gleich nochmal angerufen und auf einen anderen Sachbearbeiter bestanden. Der sagte mir, dass diese Ausnahmeregelungen durchaus bestehen.
Sofern zugelassene Scheinwerfer verwendet werden, können diese unter den Ausnahmebestimmungen eingetragen werden. Eine dyn. Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage werden dennoch empfohlen.
Bei den Umbausätzen wie sie im Internet angeboten werden gibt es offiziell keine ABGén, dennoch steht es dem Anbieter frei diese Freigabe in Berlin einzuholen. Sollte dies geschehen sein, steht einer Eintragung nichts im Wege, sofern die ABG hergibt, dass für diese Scheinwerfer keine LWR und SRA benötigen.
Bei Fahrzeugen mit Niveau-Regulierung könnte die LWR ohnehin wegfallen. Dazu sollte man sein Fahrzeug vorher beim ortsansässigen Tüv vorführen und bestätigen lassen.
 
Hallo Snobbytec,

danke für die neuen Informationen. Ich bin auch schon längere Zeit an diesem Thema dran, nicht weil ich umrüsten möchte, sondern aus rein privatem Interesse.
Es wäre schön wenn man noch herausbekommen könnte wie die Ausnahmebestimmungen konkret aussehen?
Doch nicht etwas so?http://www.handykult.de/plaudersmilies.de//sad/eekyellow.gif
Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.

http://www.pagenstecher.de/topic106063,Xenonumau-zur-Beseitigung-der-letzte.html

Gruß

Tobias
 
So, ich hatte gerade ein langes Gespräch mit In.Pro. Dort sieht man das Treiben gar nicht gerne, zumal hier irgendetwas offensichtlich nicht stimmt. In dem Fahrzeugschein steht, es geht um einen In.Pro Xenon Scheinwerfer. Diesen gibt es aber nicht und folglich auch keine Gutachten dafür!

In.Pro ist selbst seit Jahren an dem Thema dran und versucht einen entsprechenden Scheinwerfer MIT Xenon auf den Markt zu bringen. Das ist jedoch bisher aufgrund der bestehenden Gesetze nicht möglich gewesen.

In.Pros Anwalt prüft gerade rechtliche Schritte gegen die ebayer schweers-computer-and-more und daylights die beide auf Xenon umgebaute In.Pro anbieten. Ich habe inzwischen Kontakt zu Käufern dieser Scheinwerfer (im Falle der E-Klasse), hier nochmal die Auktionsnummern: 7952168806, 7950265745, 7937757785...

Ich habe folgende Fragen an die ebayer gestellt:

- Konnten die Scheinwerfer problemlos eingetragen werden?
- Welche Erfahrung hast Du mit dem Einbau und der Qualität der Scheinwerfer gemacht?
- Wie ist (subjektiv beurteilt) die Lichtausbeute?
- Es wird behauptet, es läge den Scheinwerfern ein Gutachten bei, mit welchen die Xenon Scheinwerfer ohne (!) Nachrüsten einer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage eingetragen werden. Gibt es diesbezüglich Erfahrungen gesammelt bzwwurden die Scheinwerfer bereits an einer Prüfstelle vorgeführt bzw. eingetragen?

Hier eine Antwort:
Ich habe die Scheinwerfer nicht eintragen lassen, weil das Auto von meiner Frau schon Xenonscheinwerfer eingebaut hatte und deshalb natürlich mit Scheinwerferreinigung ausgerüstet ist. Ausserdem besitzt das T-Modell eine automatische Niveauregulierung an der Hinterachse welche eine LWR erübrigt. Ich denke, daß es auch ohne diese Vorrichtungen möglich ist die Dinger einzutragen. Das kommt aber auf die Bereitwilligkeit des Gutachters, der es eintragen soll an.Die Qualität und die Passform der Gehäuse entsprechen dem Original, allerdings ist der Eingang für die Brennerkabel dilettantisch ausgeführt (musste ich noch mal richtig machen). die Lichtausbeute ist sehr gut jedoch tritt eine sichtbare streifenbildung auf der Fahrbahn auf. Das kommt von der Verwendung von DE-Linsen für Xenon-Brenner. Die meisten Leute sehen das nicht und sehr stören tut es auch nicht, ist aber sichtbar.
 
Naja, von den Voraussetzungen her, dürfte bei mir die Nachrüstung kein Problem sein. SRA habe ich und auch die autom. Niveau-Regulierung ist an Board. Frage bleibt dennoch ob die bei Ebay angebotenen Scheinwerfer eine Zulassung haben. Laut Tüv wäre es möglich eine solche Zulassung mit dem Umbau zu beantragen, ob dies aber von den eBay Händlern nachträglich gemacht wurde ist noch offen. Warte noch auf entsprechende Antworten. Sobald ich da mehr weiß, schnapp ich die Unterlagen und fahre bei unserem ortsansässigem Tüv vorbei.
 
Hallo Snobbytec,

hat Dein Wagen trotz Niveau eigentlich eine manuelle Leuchtweitenregulierung?

Gruß

Tobias
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Top

ja, mein Fahrzeug hat trotz Nieveauregulierung eine man. LWR.
Hab heute im Kundencenter von DC angerufen. Dort wurde mir gesagt, das auch Fahrzeuge mit Niveaureguklierung entsprechend mit einer man. oder dyn. LWR ausgestattet werden. Ich werde somit mal beim Tüv vorbeifahren und mein Fahrzeug vorstellen und sehen was die sagen. Sollte denen die Niveauregulierung reichen, kann es mit der Ümrüstaktion losgehen. Würde dann die von Hella oder orig. DC nehmen, da ich vom eBay Händler bisher weder Antwort noch AGB erhalten habe.
 
LWR

Meines Wissens spricht die Niveauregelung (an der Hinterachse) nicht so schnell wie die sensorgesteuerte Leuchtweitenregulierung an (Bremsen, Beschleunigen, ...). Daher ist im Falle einer verbauten Niveauregelung trotzdem eine LWR notwendig.


Ciao,
 
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