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martins
Crack
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Gerry_ schrieb:Dazu hätte ich aber doch gerne eine Quelle von dir.
Becker, Klaus-Peter; Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 1. Aufl. 2000
In verkehrberuhigten Zonen wird die "Augenmaß-Messung" mittlerweile regelmäßig akzeptiert. Die Suche nach detaillierteren Quellen überlasse ich den geneigten Leser.Der Nachweis der Überschreitung eines Geschwindigkeitslimits kann durch bloße Schätzung nur selten geführt werden. Schätzungen durch ungeschulte Personen (OLG Hamm VRS 58, 380) oder nachts (BGH VersR 70, 818) sind besonders kritisch zu prüfen und in der Regel ungeeignet. Andererseits können sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30, 444: 100 km/h innerorts; OLG Celle VersR 73, 526) mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn sie durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (BGH VRS 38, 104). Allein das subjektive Empfinden eines Polizeibeamten genügt aber nicht (BayObLG VRS 53, 433). Möglichst sollten auch weitere Tatsachen zur Verfügung stehen (OLG Hamm VRS 23, 54). Geschwindigkeitsfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise eingehend zu begründen (OLG Hamburg VRS 58, 380).
Oft nur Trübung, einige haben aber auch das komplette Programm (NOx, CO, PM, etc) gemessen und veröffentlicht. Im BMW-Forum war da einiges, wenn ich mich richtig erinnere und bei Motor-Talk auch.Die "konkreten Messwerte" beschränken sich doch bisher auf verbesserte "Trübungswerte" oder gab es schon detaillierte Aufstellungen?
(Und nein, sorry, dass suche ich nicht noch raus, hab meine Zeit auch nicht gestohlen. Da die Foren keine guten Suchfunktionen haben ist das eine Sysiphusarbeit.).
Gruss
PS: Wir sind mit dem juristischen Zeug völlig OT, der Mod holt berechtigterweise bald mit dem großen Hammer aus. Und praktisch irrelevant ist es obendrein. Ich beende diesen Nebenkriegsschauplatz für mich erstmal.