Zugabe von 2-T-Öl zum Dieselkraftstoff

Diskutiere Zugabe von 2-T-Öl zum Dieselkraftstoff im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Mich hat zwar noch niemand darauf angesprochen, aber ich würde wohl nicht die Wahrheit sagen, denn zulässig ist unsere Panscherei ja nicht.
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Gerry_ schrieb:
Dazu hätte ich aber doch gerne eine Quelle von dir.

Becker, Klaus-Peter; Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 1. Aufl. 2000
Der Nachweis der Überschreitung eines Geschwindigkeitslimits kann durch bloße Schätzung nur selten geführt werden. Schätzungen durch ungeschulte Personen (OLG Hamm VRS 58, 380) oder nachts (BGH VersR 70, 818) sind besonders kritisch zu prüfen und in der Regel ungeeignet. Andererseits können sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30, 444: 100 km/h innerorts; OLG Celle VersR 73, 526) mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn sie durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (BGH VRS 38, 104). Allein das subjektive Empfinden eines Polizeibeamten genügt aber nicht (BayObLG VRS 53, 433). Möglichst sollten auch weitere Tatsachen zur Verfügung stehen (OLG Hamm VRS 23, 54). Geschwindigkeitsfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise eingehend zu begründen (OLG Hamburg VRS 58, 380).
In verkehrberuhigten Zonen wird die "Augenmaß-Messung" mittlerweile regelmäßig akzeptiert. Die Suche nach detaillierteren Quellen überlasse ich den geneigten Leser. ;)

Die "konkreten Messwerte" beschränken sich doch bisher auf verbesserte "Trübungswerte" oder gab es schon detaillierte Aufstellungen?
Oft nur Trübung, einige haben aber auch das komplette Programm (NOx, CO, PM, etc) gemessen und veröffentlicht. Im BMW-Forum war da einiges, wenn ich mich richtig erinnere und bei Motor-Talk auch.
(Und nein, sorry, dass suche ich nicht noch raus, hab meine Zeit auch nicht gestohlen. Da die Foren keine guten Suchfunktionen haben ist das eine Sysiphusarbeit.).

Gruss

PS: Wir sind mit dem juristischen Zeug völlig OT, der Mod holt berechtigterweise bald mit dem großen Hammer aus. Und praktisch irrelevant ist es obendrein. Ich beende diesen Nebenkriegsschauplatz für mich erstmal.
 
martins schrieb:
Der Nachweis der Überschreitung eines Geschwindigkeitslimits kann durch bloße Schätzung nur selten geführt werden. Schätzungen durch ungeschulte Personen (OLG Hamm VRS 58, 380) oder nachts (BGH VersR 70, 818) sind besonders kritisch zu prüfen und in der Regel ungeeignet. Andererseits können sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30, 444: 100 km/h innerorts; OLG Celle VersR 73, 526) mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn sie durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (BGH VRS 38, 104). Allein das subjektive Empfinden eines Polizeibeamten genügt aber nicht (BayObLG VRS 53, 433). Möglichst sollten auch weitere Tatsachen zur Verfügung stehen (OLG Hamm VRS 23, 54). Geschwindigkeitsfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise eingehend zu begründen (OLG Hamburg VRS 58, 380).

Danke für das Zitat, aber diese Beweiswürdigung an sich habe ich nicht angezweifelt.
Ich stelle meine Frage gerne noch mal etwas konkreter:
Was soll das mit dem "Anscheinsbeweis" zu tun haben?
Du verwechselst das nicht zufällig mit dem "Augenschein"?

Bis morgen, Zeit für die Kiste.
gn8 und Gruß Gerry
 
OK, definitiv das letzte Mal zu dem Thema.

Nein, ich verwechsle nichts. "Anscheinsbeweise" sind letztlich auch nur ein spezielles Szenario einer Beweiswürdigung.
Ein Einschreibebeleg wird basierend auf Erfahrungssätzen als Beweis einer Zustellung akzeptiert, eine Kontoabhebung mit gestohlener EC wird basierend auf Erfahrungssätzen als Beweis für nachlässigen Umgang mit dem PIN akzeptiert, die Augenmaßschätzung eines Polizistens wird aufgrund von Erfahrungssätzen als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung gewertet.

Und für genau solche Erfahrungssätze im Zusammenhang mit 2T-Ölbeimengung beim Diesel - die notwendige Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wären, aber beileibe nicht Hinreichende - lässt du bisher jeden Beleg fehlen, reitest stattdessen auf irgendwelcher juristischen Dialektik rum.
Tu mal Butter zu die Fische oder lass das Thema beerdigen.

Ciao
 
martins schrieb:
die Augenmaßschätzung eines Polizistens wird aufgrund von Erfahrungssätzen als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung gewertet.

Was für ein Unsinn! Lachhaft!
 
Gerry_ schrieb:
Was für ein Unsinn! Lachhaft!

Du gehst auch irgendwann nochmal auf das Thema ein, unterfütterst mal deine eigenen Behauptungen anstelle hier polemisch zu werden?
Du schuldest da noch so einiges!

Ist natürlich schwierig auf konkrete Rückfragen auch mal einzugehen, wenn man mangels Masse nur noch auf der rethorischen Schiene ist.
Es ist reichlich billig in klassischer Foren-Troll-Manier sich darauf zu beschränken per divide&conquer Beiträge anderer zu zerpflücken ohne selber auch nur das geringste für den eigenen Standpunkt zu bringen.

Ciao

PS: Wenn wir über lachhafte Dinge sprechen wollen, dann kommen wir besser mal auf das Szenario zurück von Anzeigen an der Tanke weil da wer was aus einem Fläschchen in den Tank füllt. :Lol1:
PPS: Da du da ja so firm bist, kannst du uns sicher auch erklären, nach welchem juristischen Prinzip die Augenmaßschätzung eines Polizisten als Beweis akzeptiert wird, wenn es kein Anscheinsbeweis ist. Lass hören!
 
Ach Gottle... So kann man sich die Nacht auch um die Ohren schlagen...

Um diese Uhrzeit habe ich im Bett meiner neuen Freundin schönere Dinge "besprochen"... :ah_yeah:

Ich werde bei meiner Ochsenmilch- oder Lebertranvariante bleiben. Dann sollen sie mir doch den Tank auspumpen und suchen, was drin ist.

Dabei wünsche ich viel Vergnügen und bin gespannt, welche Anscheinsbeweise der Augenschein an den Tag bringt... :D

Sind wir denn nur noch ein Volk von Angsthasen und Duckmäusern?

Solange ich weder Heizöl noch Rauschgift im Tank habe, sehe ich jeglichen Kontrollen äußerst gelassen entgegen...

Im Übrigen: Ich werde der letzte sein, der sich die bunte Schadstoffplakette kauft weil ich nicht jeden Blödsinn mitmache.

Nachdem der ganze Mist nochmals verschoben wurde stellt sich ohnehin die Frage, ob das Ganze nicht genauso zum Flop wird, wie die orangefarbigen G-Kat-Vignetten aus den frühen 90ern.

Da hatten die Leute Angst, sie dürften nicht mehr fahren, standen an den Ausgabeschaltern Schlange und haben für nichts und wieder nichts Zeit und Geld vergeudet...

Soviel zur deutschen Gründlichkeit... Es grenzt ja schon an Wahn, wie man hierzulande der Obrigkeit hörig ist :D
 
Sorry, muss abschließend noch sein:

martins schrieb:
... nach welchem juristischen Prinzip die Augenmaßschätzung eines Polizisten als Beweis akzeptiert wird, wenn es kein Anscheinsbeweis ist. Lass hören!

Ein schlichter „Zeugenbeweis“.

Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der Richter darf von vornherein nicht gewissen Zeugen eine bestimmte Glaubwürdigkeit zuordnen, sondern muss sich jeden Einzelfall genau anschauen.
Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Zeuge muss für sich bewertet werden. Dass ein berufserfahrener „Streifenpolizist“ bestimmte Geschwindigkeiten besser einschätzen kann als z.B. ein 15-Jähriger ist einleuchtend (kann im Einzelfall jedoch auch anders sein), aber d.h. noch lange nicht, dass die Aussage eines Polizeibeamten grundsätzlich höher bewertet werden darf.
Das hat aber rein gar nichts mit dem Thema Anscheinsbeweis (gutes Bsp.: Auffahrunfall) zu tun, denn eine Einschätzung durch einen bestimmten Zeugen stellt keinen erfahrungsgemäßen Geschehensablauf bzw. Kausalverlauf dar.

An deinem Beispiel sieht man mal wieder: Das Internet informiert, aber die Zusammenhänge muss man schon selber verstehen. Nur peinlich, wenn man dann so offensiv agiert und dabei Schiffbruch erleidet.

Ansonsten: OK, Patrick, akzeptiert. Ab jetzt nicht weiter an dieser Stelle. ;)
 
Patrick schrieb:
Ich kopiere euch den "Rechtsstreit" heute Abend gerne in einen Extrathread, da könnt ihr dann so richtig aufdrehen! :D


Schönen sonnigen Montag,
Mach das mal. Vielleicht ist Gerry ja doch noch in der Lage mit was zum "Anscheinsbeweis bei 2T-Öl im Diesel" was Produktives zu liefern, anstelle nur in bekannter Manier sich als Beitragsfledderer zu verlustieren.

Immerhin scheint er seinem Berufsstand gerecht zu werden, gespaltene Argumentation geht ihm flüssig aus der Feder (aka Tastatur). Das die besondere Beweiswürdigung einer Polizistenaussage als Zeugenbeweis - im Gegensatz zu Zivilpersonen - letztlich logisch nichts anderes ist als eine Anscheinsbeweis wird einfach wegnegiert, wenn es einem nicht in den Kram passt. Es ist ein Anscheinsbeweis basierend auf dem Erfahrungssatz, dass Polizisten wegen ihrer Ausbildung, Erfahrung und erhöhten Sorgfalt im höheren Maße glaubwürdiger als Zeuge sind.
Wenn dies nicht der Fall wäre, keine Beweiswürdigung stattfinden würde, gäbe es ja keine unglaubwürdigen oder unbrauchbaren Zeugenaussagen, wäre jede Zeugenaussage ein Beweis. Eine Beweiswürdigung findet aber natürlich statt.
Im Falle der Polizisten wird aber folgend einem Erfahrungssatz für den kompletten Berufsstand impliziert, dass diese z.B. in verkehrsberuhigten Zonen Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Messung schätzen können. Es ist ein Anscheinsbeweis, der der Zeugenaussage eines Polizisten eine höhere Gewichtung schenkt als bei Normalbürgern. Es ist sophistische Spalterei, deckt sich aber mit div. Ausführungen zur Beweiswürdigungstheorie. Eigentlich elementare Logik, steht aber in der Juristerei wohl nicht unbedingt an oberster Stelle. ;)

Aber eigentlich interessiert mich der Formalismus zum Sonderstatus der Zeugenaussagen von Polizisten viel weniger (eigentlich sogar gar nicht, da ist die Welt schlicht wie sie ist) als der "Anscheinsbeweis bei 2T-Öl im Diesel". Das ist wenigstens halbwegs im Topic und fehlt bisher auch jeder Hauch des von Gerry behaupteten Ansatz.
Vielleicht steigt er ja mal von seinem hohen Ross und klärt uns als unabhängig vom Internet juristisch Gebildeter in der Sache nochmal im Detail auf. Wo ist der Anscheinsbeweis des Verbotenen wenn ich bei einen Ölverbrennungsmotor Öl zum Treibstoff hinzufüge? Es gibt keinen natürlichen Kausalzusammenhang der eine Verschlechterung von Abgas- oder Geräuschwerten erzwingen würde.
Interessant fände ich auch, wie die diskutierte Anzeige eigentlich formuliert wäre. :D

Ciao

PS: Um die Sache inhaltlich mal wieder einzu-norden, das dialektische Gefasel mal abzuschneiden: Ja, bezüglich der Polizeiaussagenthematik hat Gerry Recht, Weisheit für sich gepachtet und das Salz der Erde, ich bin ein Depp mit ungesunder Halbbildung und habe mich geirrt.
So - jetzt bitte zur Sache um die es eigentlich geht!
 
So langsam nervt es aber mit euren Anscheinsbeweisen und den geschwollenen Rhetorikübungen. Da zieht es mir beim Lesen die Socken runter... :butt:

Geht doch mal hinters Haus und kloppt euch dort... :Lol1:

Der Verlierer bekommt von mir als Trostpreis eine Flasche Zweitaktöl... :D

PS: Es gibt in der Tat strohdumme Polizisten, die als Zeuge vor Gericht den größten Blödsinn erzählen. Aber man glaubt ihnen. Schließlich sind Beamte ja besonders glaubwürdig...
 
Dedes-Fan schrieb:
So langsam nervt es aber mit euren Anscheinsbeweisen und den geschwollenen Rhetorikübungen. Da zieht es mir beim Lesen die Socken runter... :butt:

Geht doch mal hinters Haus und kloppt euch dort... :Lol1:

Der Verlierer bekommt von mir als Trostpreis eine Flasche Zweitaktöl... :D
Ist doch schon vorbei. Gerry hat gewonnen und erzählt uns jetzt wie Welt funktioniert.

Dedes-Fan schrieb:
PS: Es gibt in der Tat strohdumme Polizisten, die als Zeuge vor Gericht den größten Blödsinn erzählen. Aber man glaubt ihnen. Schließlich sind Beamte ja besonders glaubwürdig...
Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Einschreiben gehen ja auch nicht verloren und EC-Karten können nicht geknackt werden. ;)
Aber was soll ein Richter schon machen, wenn er keine echten Beweise hat. Irgendeine Art von Common Sense kann er berechtigterweise anwenden. Und im Einzelfall kann er damit auch schlicht daneben liegen.
Der Bereich der Zeugenaussagen ist da eben der Extremste. Die Ergebnisse von entsprechenden Untersuchungen signalisieren da eigentlich, dass man jede Art von Zeugenaussagen vor Gericht per se als null und nichtig bewerten müsste, Polizist hin oder her. Bei nur mäßig komplexen Szenarien ist die Genauigkeit schon dermassen schlecht, dass man sich echt fragt, warum Mensch glaubt vernunftbegabt zu sein. ;)
Bis hin zu Szenarien, dass da z.B. Unfallabläufe von Leuten beschrieben werden, die ihn definitiv nicht gesehen haben, erst nach dem Knall hingeguckt haben. Da wird der Ablauf dann eben unbewusst mit dem "gesunden Menschenverstand" rekonstruiert mit entsprechend "lustigen" Ergebnissen.
Aber ich schweife schon wieder ab...vielleicht doch zuviel Sonne.

ciao




Ciao
 
Hahahaaaa....

Hat Gerry wirklich gewonnen...?

Du willst doch nur das Zweitaktöl haben ! :D :D :D
 
Jungs ich mach euch einen Vorschlag!!!!!!!!!!!!!!!!

Jeder von uns bekommt ein Stamperl 2 takt öl und wir beruhigen uns wieder!!!

wer gut schmiert der fährt gut !!!!

PUNKT, und fast alle haben eine aditiv dose zum einfüllen .


friede freude 2 takt öl :D :D :D

mfg tristan
ps
(wir ösis haben für unseren staatsvertrag gebechert, also werden die nachbarn nicht wegen den 2 takt öl streiten, sondern lieber ein stamperl trinken)
 
oder....

trippy schrieb:
...also werden die nachbarn nicht wegen den 2 takt öl streiten, sondern lieber ein stamperl trinken)

...oder zwei, drei..... sieben, acht... :D ;)


:hello:
 
Dedes-Fan schrieb:
Ich habe eben nicht in das übliche Kundenraster gepasst: Rüssel rein, Rüssel raus, cash und weg

Das kann Dir auf St. Pauli auch passieren

Gruß, Benzophilo
 
Mein lieber Benzophilo...

Über Deine Bemerkung habe sehr geschmunzelt...

Aber hast Du jemals Deinen Benz vor einer solchen Anstalt eingeparkt?

In der Praxis sieht das nämlich so aus:

1. Cash

2. schlechter Service

3. Ernüchterung

4. verärgerter Rückzug :D

Um beim Thema zu bleiben: Für die Kosten einer solchen "Ausfahrt" könnte man sich mindestens 20 Liter Zweitaktöl kaufen...

:loala2:
 
In den Praxiskenntnissen bist Du mir ganz entschieden weit voraus.


Dedes-Fan schrieb:
1. Cash

2. schlechter Service

3. Ernüchterung

4. verärgerter Rückzug :D

Deine Skizze des "Handelsablaufes" hat mich fatal an meinen letzten Besuch beim Freundlichen erinnert. Damit wären wir auch wieder irgendwie beim Thema.

Gruß, Benzophilo
 
MotorProtect ins Motoröl / Zweitaktöl zum Diesel dazu

So, jetzt interessiert mich die Sache genauer!
Ein Bekannter von mir ist Polizist (grün/weiß bzw. jetzt blau/silber), den werde ich mal danach fragen, was passiert, wenn jemand bei ihm zur Wache kommt und eine Anzeige machen will, weil er gesehen hat, dass jemand 2T-Öl in den Dieseltank geschüttet hat.
Bin mal gespannt, was der sagt!

- Eine unerlaubte technische Veränderung liegt nicht vor, also kein Einfluß auf die Betriebserlaubnis des Fzgs.
- Steuerhinterziehung ist es auch nicht (wie bei Verwendung von Heizöl)

Bliebe höchstens noch "Umweltverschmutzung".

Habe mir eben mal die LM-Additiv-Dose "Systempflege Diesel" genauer angesehen. Es stehen keinerlei "amtliche Hinweise" (DIN, o.ä.) auf der Dose, dass die Flüssigkeit in D bei Dieselfahrzeugen angewendet werden darf.
Da hätten wir noch einen "zertifizierten Wirksamkeitsnachweis" des TÜV Thüringen. (Werbung/Verkaufsargument)

Somit stellt sich mir die Frage, wie sich die Sache mit den Kraftstoff- und Öl-Additiven im allgem. verhält. Muß der Hersteller in irgend einer Weise nachweisen, wie sich das Produkt auf das Abgasverhalten verhält?
Kann ich mir nicht vorstellen, müsste ja in den verschiedensten Motoren überprüft werden.

Unter dem Strich gehe ich davon aus, dass wir uns hier nur über den "Sturm im Wasserglas" unterhalten.
Ich bin mir sicher, dass die Beimischung von 2T-Öl nicht gesetzeswidrig ist.

Gruss k.krapp
 
Thread

@k.krapp

Machst Du das mit Absicht? Ich habe doch im Motorforum klar und deutlich geschrieben, dass der Thread im Motorforum nicht für die "Juristerei" benutzt werden soll?! :mad:

Hauptsache, die Moderatoren räumen auf, oder?
 
Nein, das war eine Panne!

Wurde beim Schreiben aufgehalten, daher hat sich das überschnitten :confused:

Gruss
 
Wenn das mit der geringen Menge Zweitaktöl schon ein Problem sein soll, wie ist es denn, wenn jemand Sonnenblumenöl von ALDI reinkippt und damit fährt (klar, geht bei einem CDI nicht, aber bei den alten Dieseln soll es ja gehen).

In der Auto Bild war doch mal so ein Vergleich.

Erlischt dann auch die ABE? Ist dies strafbar; wieso eigentlich??

Steuerhinterziehung kann es ja nicht sein, da es ja nicht wie beim Heizöl eine zweckgebundene Verwendung gibt.
 
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Thema: Zugabe von 2-T-Öl zum Dieselkraftstoff
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