Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch

Diskutiere Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch im Forum Recht im Bereich Allgemeines - Hi, stellt Euch vor Ihr wollt ein APS30 nachrüsten und ersteigert bei ebay privat ein Gerät. Ihr denkt an nichts Böses weil zuerst alles glatt...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Genau betrachtet, darf man bei ebay gar nichts mehr kaufen. Denn es könnte immer Hehlerware sein. Das gilt nicht nur für Autoradios etc, sondern auch für Bohrmaschinen, Stereoanlagen, etc.

Das alles kann geklaut worden sein oder aus einem Einbruchdiebstahl stammen.

Jedesmal die Seriennummern abfragen und bei der Polizei einen Abgleich verlangen...? Die werden Dir etwas husten, wenn Du ständig damit ankommst.

Mein Tipp: Nach dem Kauf von Gebrauchtgeräten sofort die Seriennummern entfernen. Notfalls herausfräsen... :D
"Gerät wurde auf dem Flohmarkt gekauft, Verkäufer unbekannt"

Ich habe schon einige Radzierdeckel bei ebay gekauft, da meine Frau gerne mal am Bordstein schrammt...

Es war immer einwandfreie, sehr gut erhaltene Ware. Da frage ich mich nachträglich auch, wem diese Dinger evtl. geklaut wurden... :cool:

In dieser Beziehung ist das deutsche Recht ziemlich doof. Als Geschädigter zieht man meist den Kürzeren.
Da lobe ich mir doch den Islam. Dieben wird die Hand abgehackt !
Ich bin sofort dafür !
Das würde die Diebstahl-Quote um 100% senken... :crazy:




.
 
Ja, das stimmt. Das deutsche Recht ist oftmals nicht an die modernen Gegebenheiten des Internets angepasst. Aufgrunddessen kommt es dann immer wieder zur abstrusen Gerichtsentscheidungen und man bleibt letztlich auf den Kosten sitzen.
 
Den Gedanken solltet Ihr aber zu Ende denken. Was wäre denn, wenn der Käufer die gestohlene Sache behalten darf? Dann würde der eigentliche Eigentümer, der Bestohlene, aber dumm aus der Wäsche gucken. Sein Eigentum wurde zwar gefunden, aber er erhält es nicht zurück, weil jemand anderes es schon gekauft hat. Der freut sich sicher darüber. Und was ist, wenn der Käufer wusste, dass es gestohlen ist? Soll er es dann an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben? Wer weißt dem Käufer dies nach?

Nene, ist schon in Ordnung so wie es ist. Kauft man was, muss man halt, so gut es geht, aufpassen, dass es nicht gestohlen ist. Hat man Zweifel oder will dieses Risiko nicht eingehen, dann lässt man halt die Finger davon.

Als Käufer bleibt einem nur der Weg über den vollstreckbaren Titel. Diesen Weg würde ich auch auf jeden Fall gehen. In den nächsten 5 oder 10 Jahren hat der Junge vielleicht nichts in der Tasche. Aber über 20 oder 30 Jahre, wird er wohl doch mal zu etwas Geld kommen. Auch wenn die 600 EUR dann aufgrund der Inflation nicht mehr so viel wert sind, es ist besser als nichts und nochmal eine Lehre für den Hehler.
 
Ich hatte so etwas wie eine gemeinsame Klage durch EINEN Rechtsanwalt vorgeschlagen. Aber das ist ja schon länger her. Getan hat sich bis heute nichts.

Sammelklagen sind in diesem Fall (in D) doch gar nicht möglich.

Ich weiß nicht, ob nach all den Jahren noch eine Klage auf Erstattung des Kaufpreises möglich ist. Ich würde es versuchen. Den Namen hast du ja sicher noch. 600 EUR sind auch heute noch viel Geld.
 
Schöne Worte, aber in der Praxis nicht umzusetzen.
Wenn der Bursche in den Knast geht, muß man erst einmal wissen, wann er herauskommt und wo er dann wohnt. Und diese Auskunft bekommt man als Otto Normalverbraucher nicht. Was nützt dann ein vollstreckbarer Titel ?

Wenn jemand bestohlen wurde, dann sollte es Aufgabe der Justiz sein, dafür zu sorgen, daß der Dieb Schadensersatz leisten muß. Und wenn er es im Steinbruch abarbeitet...

Aber leider passiert da gar nix... Ich wiederhole mich: Hand abhacken und die Diebstahlsquote geht gegen 0 % !

Genau genommen müsste man aufgrund der Rechtslage Plattformen wie ebay von heute auf morgen dicht machen! Denn ich verwette das Gebiss meiner Großmutter, daß mindestens 50 % aller gebrauchten Autoradios, Bohrhämmer, etc. geklaut sind !
 
So ist es aber nunmal nicht, ob man das gutfindet oder nicht. Wie man evtl. an die 600 EUR kommt, wurde hier beschrieben. Die Möglichkeit besteht.

Aber: Warum soll die Justiz hier automatisch tätig werden, wenn nichtmal der eigentlich Geschädigte etwas tun will?

CeeJay hat es ausführlich beschrieben.
 
Den Gedanken solltet Ihr aber zu Ende denken. Was wäre denn, wenn der Käufer die gestohlene Sache behalten darf? Dann würde der eigentliche Eigentümer, der Bestohlene, aber dumm aus der Wäsche gucken. Sein Eigentum wurde zwar gefunden, aber er erhält es nicht zurück, weil jemand anderes es schon gekauft hat. Der freut sich sicher darüber. Und was ist, wenn der Käufer wusste, dass es gestohlen ist? Soll er es dann an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben? Wer weißt dem Käufer dies nach?

1)der Käufer darf keine gestohlene Sache behalten,selbst wenn er nicht wusste das diese gestohlen ist.
2)Warum soll der Bestohlene dumm aus der Wäsche schauen.Wenn sein Eigentum gefunden wurde und ihm zugerechnet wird erhält er diese zurück.
3)Wenn der Käufer wusste das die Sachen gestohlen sind kann er als Hehler belangt werden.
Deshalb sind deine Aussagen Quark.
 
Falls es von Dir vielleicht nicht verstanden wurde: Ich habe versucht, die Folgen darzustellen, falls man dem Käufer einer gestohlenen Sache die Sache überlassen würde (so wie es hier einige gewünscht haben).

Du hast die Rechtslage richtig geschildert. Diese wollte ich mit meinem Post verteidigen.

Ob mein Posting Quark war, überlasse ich Deiner Einschätzung.

Guten Tag
 
Wie es ist, das ist nun bekannt.

Aber dennoch darf man feststellen, daß das deutsche Recht in dieser Hinsicht einfach Quark ist... Zumindest unzureichend und unbefriedigend.
 
Ich finde, dass die Plattform Ebay hierbei einfach zu viele Stolperfallen bietet. Natürlich gibt es eine rechtliche Möglichkeit, an das Geld zu kommen und natürlich sollen Opfer von Diebstählen geschützt werden, aber es müsste doch ne Lösung geben, wie man einfacher an sein Geld kommt, wenn man betrogen wurde.
 
Aber dennoch darf man feststellen, daß das deutsche Recht in dieser Hinsicht einfach Quark ist. Zumindest unzureichend und unbefriedigend.

Wieso? Du kannst Dich jederzeit beim Hehler schadlos halten - Zivilklage, 20 Jahre vollstreckbarer Titel und gut is'.

Nicht nur in Deutschland kann man kein Eigentum an einer Sache erwerben, die dem angeblichen Verkaeufer gar nicht gehoert. Wo soll das denn anders sein?

Carsten
 
Es geht mir nicht darum, ob man an Diebesgut Eigentum erwerben kann oder nicht. Sondern darum, daß die Staatsanwaltschaft nur daran interessiert ist, die Straftat zu ahnden, nicht jedoch dem Geschädigten zu seinem Schadenersatz zu verhelfen !

Natürlich kann man eine Zivilklage anstrengen. Aber weißt Du, was das kostet? Erstmal den Rechtsanwalt bezahlen, dann den Gerichtskostenvorschuß, und, und, und...

Man wirft gutes Geld dem schlechten hinterher.

Ich war von solch einem Fall betroffen. Der Betrüger ging wegen eines noch größeren Delikts ohnehin in den Knast, da wurde meine Anzeige erst gar nicht weiterverfolgt.

Und nun führe mal einen Zivilprozeß auf Schadenersatz gegen jemand, der im Knast sitzt.

Glaubst Du, daß der auch nur einen Finger krumm macht, wenn er wieder herauskommt, um Deinen Titel zu bedienen...?

Hier klaffen Theorie und Praxis eben weit auseinander. Daher bin ich dafür, daß sich der Staatsanwalt auch gleich um die Wiedergutmachung eines Schadens kümmert. Tut er aber nicht, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt... Darin sehe ich das Manko und den Quark im deutschen Recht.
 
Kurzer Hinweis der zwar nicht weiterhilft aber trotzdem:

"Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich" Das muss dann schon jeder für sich machen.
 
Ich wollte mir eigentlich auch mal ein NAvi zulegen, werde jetzt aber lieber eins vom Fachhandel holen, wusste gar nicht, dass das auf ebay so gefährlich ist. Kann ich nur hoffen,d ass es mir dann nicht geklaut und verhöckert wird
 
Ebay , naja seriös ist meist anders. Hab da auch schon einiges erlebt und daher : nur noch im äußersten Notfall ebay, wenns was woanders nicht gibt. MfG Jörg
 
"Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich" Das muss dann schon jeder für sich machen.


...dafür gibt es aber die streitgenossenschaft...;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Gestohlene Navis - Die Kripo besucht euch
Zurück
Oben